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Mit Einführung des Gesundheitsfonds am 01. Januar 2009 gilt erstmals ein einheitlicher Beitragssatz für alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung.
Zum 01.07.2009 wurden diese Beitragssätze auf folgende Werte gesenkt:
Gesundheitsfonds finden Sie hier.
Beitragssatz im Jahr 2009
Mit Einführung des Gesundheitsfonds am 01. Januar 2009 gilt erstmals ein einheitlicher Beitragssatz für alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung.
Zum 01.07.2009 wurden diese Beitragssätze auf folgende Werte gesenkt:
- allgemeiner Beitragssatz: 14,9%
für beschäftigte Mitglieder mit Krankengeldanspruch und Rentner - ermäßigter Beitragssatz: 14,3%
für Mitglieder ohne Anspruch auf Krankengeld
- allgemeiner Beitragssatz: 15,5%
für beschäftigte Mitglieder mit Krankengeldanspruch und Rentner - ermäßigter Beitragssatz : 14,9%
für Mitglieder ohne Anspruch auf Krankengeld
Gesundheitsfonds finden Sie hier.
Beitragssatz im Jahr 2009


