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Servicetelefon: 01802 - 234 987*
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Mo - Do von 07:30 bis 18:30 und
Fr von 07:30 bis 16:00  Uhr zur Verfügung.


* 0,06 € pro Verbindung aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 € / Min.
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Maschinelles Meldeverfahren

Seit dem 1.1.2006 sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, Meldungen und Beitragsnachweise maschinell an uns zu übermitteln. In naher Zukunft wird dieses Verfahren erweitert auf Ihre Anträge zur Erstattung der Aufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft sowie auf Verdienstbescheinigungen. Mit Hilfe systemgeprüfter Abrechnungsprogramme werden Daten schnell und einfach zwischen Ihnen und uns ausgetauscht. Das bedeutet für Sie eine wesentliche Vereinfachung und Arbeitserleichterung.

Sie oder Ihr Steuerberater setzen momentan noch kein für die Datenübermittlung zugelassenes Entgeltabrechnungsprogramm ein? Dann nutzen Sie einfach unseren besonderen, kostenfreien Service für die maschinelle Übermittlung, die Programme sv.net/online oder sv.net/classic. Mit sv.net/online übermitteln Sie manuell erfasste Meldungen/Beitragsnachweise. Die Übermittlung kostet Sie lediglich Internetgebühren Ihres Anbieters. sv.net/classic installieren Sie auf Ihrem lokalen Computer. Eine Lizenz pro Arbeitgeber ist kostenfrei.

Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen unter unserer Service-Nummer 01802 / 234 987 oder
per Mail an arbeitgeber@bkk-verbundplus.de gerne zur Verfügung.


Mehr Infos:

Ausführliche Infos zum maschinellen Meldeverfahren (www.bkk.de)
Programme für das maschinelle Meldeverfahren (www.gkvnet-ag.de)



 
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