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Maschinelles Meldeverfahren
Seit dem 1.1.2006 sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, Meldungen und Beitragsnachweise maschinell an uns zu übermitteln. Ab 01.01.2011 wird dieses Verfahren verpflichtend erweitert auf Ihre Anträge zur Erstattung der Aufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft. Mit Hilfe systemgeprüfter Abrechnungsprogramme werden Daten schnell und einfach zwischen Ihnen und uns ausgetauscht. Das bedeutet für Sie eine wesentliche Vereinfachung und Arbeitserleichterung.
Auch die Bescheinigungen für die Berechnung von Entgeltersatzleistungen (Verdienstbescheinigungen) müssen künftig maschinell übermittelt werden. Im Gegenzug erhalten die Unternehmen - ebenfalls auf elektronischem Weg - von den Leistungsträgern Mitteilungen im Zusammenhang mit der Entgeltersatzleistung (z.B. Bewilligungszeitraum und Höhe der Leistung). Übergangsweise nehmen die Krankenkassen die Verdienstbescheinigungen bis zum 30.06.2011 aber auch noch in Papierform entgegen.
Sie oder Ihr Steuerberater setzen momentan noch kein für die Datenübermittlung zugelassenes Entgeltabrechnungsprogramm ein? Dann nutzen Sie einfach unseren besonderen, kostenfreien Service für die maschinelle Übermittlung, die Programme sv.net/online oder sv.net/classic. Mit sv.net/online übermitteln Sie manuell erfasste Meldungen/Beitragsnachweise. Die Übermittlung kostet Sie lediglich Internetgebühren Ihres Anbieters. sv.net/classic installieren Sie auf Ihrem lokalen Computer. Eine Lizenz pro Arbeitgeber ist kostenfrei.
Tätigkeitsschlüssel wird auf neun Stellen erweitert
Der neue Tätigkeitsschlüssel ist für Meldungen zu verwenden, deren Zeitraum-Ende bzw. bei Anmeldungen der Zeitraum-Beginn der 01.12.2011 oder später ist. Meldungen, deren Zeitraum-Ende bzw. Anmeldungen, bei denen der Zeitraum-Beginn vor dem 01.12.2011 liegt, müssen noch den alten, bisherigen Tätigkeitsschlüssel enthalten. Wird dies durch einen Arbeitgeber nicht beachtet, wird die Meldung zurückgewiesen.
Auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit ist der neue Tätigkeitsschlüssel hinterlegt .
Tätigkeitsschlüssel der Bundesagentur für Arbeit
Ebenso ist hier ein Auskunftstool (Tätigkeitsschlüssel-Online) zu finden, mit dem anhand der Berufsbezeichnung der Tätigkeitsschlüssel ermittelt werden kann.
Er bildet folgende Merkmale ab:
per Mail an arbeitgeber@bkk-verbundplus.de gerne zur Verfügung.
Mehr Infos:
Ausführliche Infos zum maschinellen Meldeverfahren (www.bkk.de)
Programme für das maschinelle Meldeverfahren (www.gkvnet-ag.de)
Seit dem 1.1.2006 sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, Meldungen und Beitragsnachweise maschinell an uns zu übermitteln. Ab 01.01.2011 wird dieses Verfahren verpflichtend erweitert auf Ihre Anträge zur Erstattung der Aufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft. Mit Hilfe systemgeprüfter Abrechnungsprogramme werden Daten schnell und einfach zwischen Ihnen und uns ausgetauscht. Das bedeutet für Sie eine wesentliche Vereinfachung und Arbeitserleichterung.
Auch die Bescheinigungen für die Berechnung von Entgeltersatzleistungen (Verdienstbescheinigungen) müssen künftig maschinell übermittelt werden. Im Gegenzug erhalten die Unternehmen - ebenfalls auf elektronischem Weg - von den Leistungsträgern Mitteilungen im Zusammenhang mit der Entgeltersatzleistung (z.B. Bewilligungszeitraum und Höhe der Leistung). Übergangsweise nehmen die Krankenkassen die Verdienstbescheinigungen bis zum 30.06.2011 aber auch noch in Papierform entgegen.
Sie oder Ihr Steuerberater setzen momentan noch kein für die Datenübermittlung zugelassenes Entgeltabrechnungsprogramm ein? Dann nutzen Sie einfach unseren besonderen, kostenfreien Service für die maschinelle Übermittlung, die Programme sv.net/online oder sv.net/classic. Mit sv.net/online übermitteln Sie manuell erfasste Meldungen/Beitragsnachweise. Die Übermittlung kostet Sie lediglich Internetgebühren Ihres Anbieters. sv.net/classic installieren Sie auf Ihrem lokalen Computer. Eine Lizenz pro Arbeitgeber ist kostenfrei.
Tätigkeitsschlüssel wird auf neun Stellen erweitert
Der neue Tätigkeitsschlüssel ist für Meldungen zu verwenden, deren Zeitraum-Ende bzw. bei Anmeldungen der Zeitraum-Beginn der 01.12.2011 oder später ist. Meldungen, deren Zeitraum-Ende bzw. Anmeldungen, bei denen der Zeitraum-Beginn vor dem 01.12.2011 liegt, müssen noch den alten, bisherigen Tätigkeitsschlüssel enthalten. Wird dies durch einen Arbeitgeber nicht beachtet, wird die Meldung zurückgewiesen.
Auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit ist der neue Tätigkeitsschlüssel hinterlegt .
Tätigkeitsschlüssel der Bundesagentur für Arbeit
Ebenso ist hier ein Auskunftstool (Tätigkeitsschlüssel-Online) zu finden, mit dem anhand der Berufsbezeichnung der Tätigkeitsschlüssel ermittelt werden kann.
Er bildet folgende Merkmale ab:
- den ausgeübten Beruf (Stellen 1 bis 5),
- den höchsten allgemeinbildenden Schulabschluss (Stelle 6),
- den höchsten beruflichen Ausbildungsabschluss (Stelle 7),
- ein Kennzeichen für Arbeitnehmerüberlassung (Stelle 8) und die Vertragsform (Stelle 9).
per Mail an arbeitgeber@bkk-verbundplus.de gerne zur Verfügung.
Mehr Infos:
Ausführliche Infos zum maschinellen Meldeverfahren (www.bkk.de)
Programme für das maschinelle Meldeverfahren (www.gkvnet-ag.de)
