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Arzneimittel ohne Zuzahlung
Auch bei der BKK VerbundPlus gilt: Seit Juli 2006 sind preisgünstige Arzneimittel unter bestimmten, gesetzlich vorgegebenen, Voraussetzungen zuzahlungsfrei.
Um Ihnen das Finden von zuzahlungsbefreiten Arzneimitteln zu erleichtern, hat der GKV Spitzenverband eine Suchliste erarbeitet. Mit dieser können Sie schnell nach Ihren gewünschten Arzneimitteln recherchieren und erfahren auch, ob es noch andere zuzahlungsbefreite Präparate mit gleicher Wirkstoffzusammensetzung gibt.
Ihr Arzt informiert Sie sicher gerne darüber, ob für Sie die Möglichkeit besteht, ein günstigeres wirkstoffgleiches Präparat einzunehmen, bei dem Sie die Zuzahlung sparen können.
Mehr zum Thema:
Übersicht zuzahlungsbefreiter Arzneimittel
Auch bei der BKK VerbundPlus gilt: Seit Juli 2006 sind preisgünstige Arzneimittel unter bestimmten, gesetzlich vorgegebenen, Voraussetzungen zuzahlungsfrei.
Um Ihnen das Finden von zuzahlungsbefreiten Arzneimitteln zu erleichtern, hat der GKV Spitzenverband eine Suchliste erarbeitet. Mit dieser können Sie schnell nach Ihren gewünschten Arzneimitteln recherchieren und erfahren auch, ob es noch andere zuzahlungsbefreite Präparate mit gleicher Wirkstoffzusammensetzung gibt.
Ihr Arzt informiert Sie sicher gerne darüber, ob für Sie die Möglichkeit besteht, ein günstigeres wirkstoffgleiches Präparat einzunehmen, bei dem Sie die Zuzahlung sparen können.
Übersicht zuzahlungsbefreiter Arzneimittel
