Junge Frau mit Brille schaut erstaunt in die Kamera
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Häufig gestellte Fragen

Wie viel Krankengeld steht mir zu? Und wohin muss ich meine Krankmeldung senden?

Diese und viele weitere Fragen zu unseren Leistungen und Services beantworten wir auf dieser Seite. Wählen Sie einfach die jeweilige Kategorie in der folgenden Übersicht aus und erhalten Sie mit nur einem Klick die Antworten auf Ihre Fragen.

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Ausbildung

Welche schulischen Qualifikationen brauchen die SoFa-Auszubildenden?

Grundsätzlich genügt schon ein Hauptschulabschluss. Ehrlicherweise muss man sagen, dass wir wie die meisten Arbeitgeber jedoch mindestens die Mittlere Reife (Realschule) oder Fachschulreife bei Azubis voraussetzen, da die Anforderungen der juristischen Themen doch eher hoch sind. Die besten Chancen hast du, wenn du das Abitur oder die Fachhochschulreife mitbringst und bei Ausbildungsbeginn dann auch volljährig bist.

Wie lange dauert die Ausbildung?

Die duale Ausbildung dauert drei Jahre. Sie kann auf 2,5 Jahre verkürzt werden.

Welche Fächer gehören zur Ausbildung?

1. Marketing

2. Versicherungsverhältnisse und Beiträge:
2.1 Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit
2.2 freiwillige Versicherung
2.3 Familienversicherung
2.4 Wahlrecht
2.5 Berechnung, Einzug und Überwachung der Beiträge
2.6 Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft

3. Leistungen und Verträge:
3.1 Anspruchsvoraussetzungen und Umfang der Leistungen
3.2 Zusammenarbeit mit Vertragspartnern

In anderen Worten: Du erwirbst eine hohe Kompetenz für die Beratung von Versicherten. Wer sich versichern kann und darf und was man als interessierter Kunde formal dafür tun muss. Du erfährst alles dazu, was Kranken- und Pflegeversicherung kostet und kannst die Beiträge ausrechnen und einem Kunden dann auch erklären. Was eine Krankenkasse alles an Versicherungsleistungen bietet und wann und wie Versicherte sie bekommen können, auch das ist Lerninhalt. Dazu kommen auch noch Kommunikations- und Vertriebsthemen, die immer bedeutender für moderne Krankenkassen werden.

 

Was lerne ich im praktischen Bereich?

Während deiner praktischen Ausbildung durchläufst du anhand eines ausgearbeiteten Ausbildungsplans alle Fachabteilungen der BKK und lernst die Büroabläufe kennen. Du bekommst Gelegenheit, dein gelerntes Fachwissen in der Praxis anzuwenden. Du hast nämlich ziemlich viel mit Kunden zu tun. Denen hilfst du dann bei ihren Problemen oder Anliegen, die sie haben. Menschenscheu solltest du also eher nicht sein, und du solltest gern telefonieren oder auch verständliche schriftliche Texte verfassen können. Aber keine Angst, deine Ausbilderinnen und Ausbilder bleiben an deiner Seite und unterstützen dich.

Wie ist die Ausbildungszeit strukturiert?

Sie ist eine Kombination von praktischer Ausbildung, z.B. bei den Kolleginnen und Kollegen in der BKK VerbundPlus, und einer fundierten 16 bis 19-wöchigen überbetrieblichen Ausbildung in der BKK Akademie in Rotenburg an der Fulda (Präsenzseminare).

In der BKK Akademie kommen die Azubis verschiedener Betriebskrankenkassen aus ganz Deutschland zusammen. Die BKK Akademie vermittelt dir sowohl das fachliche Know-how als auch kommunikative und vertriebliche Aspekte. Moderne, digitale Lehr- und Lernmethoden sichern deinen Lernerfolg. Dazu stattet die BKK VerbundPlus dich selbstverständlich mit mobiler IT-Technik aus.

In dieser Seminarzeit wohnst du im Bildungszentrum mit Vollverpflegung und gut ausgestatteten Einzelzimmern.

Die BKK Akademie hat eine eigene Homepage unter bkk-akademie.de.

Auszubildende, die noch keine 18 Jahre alt sind, besuchen zusätzlich die Berufsschule für 39 Wochen in Form von Blockunterricht.

Warum gibt es die Sozialversicherung?

Seit dem Jahr 1881 gibt es in Deutschland das System der Sozialversicherung. Wer sich noch nie mit dem Thema beschäftigt hat, kann sich unter einer Sozialversicherung vermutlich nicht so viel vorstellen. Die Sozialversicherung ist in Deutschland in den Sozialgesetzen verankert. In der Krankenversicherung ist das das 5. Sozialgesetzbuch, in der Pflegeversicherung das 11. Sozialgesetzbuch. Grundsätzliche Aufgabe der Krankenversicherung ist, möglichst alle Bürgerinnen und Bürger vor drohender Krankheit zu schützen (Vorsorge), im Krankheitsfall die Behandlung zu sichern und auch den mit der Erkrankung drohenden Einkommensverlust abzufedern. Wenn man also krank wird, einen Unfall hat oder ein Pflegefall wird, muss man keine Sorge um seine Existenz haben.

Welche Weiterbildungsmöglichkeiten bietet die BKK Akademie?

Im Rahmen einer 15-monatigen Weiterbildung zur/zum „Krankenkassenfachwirt/-in (m/w/d)“ oder zur/zum oder „Fachwirt/-in für Management und Führung (m/w/d)“ können sich Sozialversicherungsfachangestellte weiterqualifizieren. Dabei werden die Kompetenzen in allen Fragen der Sozialversicherung bzw. speziell für die Bereiche Projektmanagement, Haushaltsrecht und Führung verstärkt.

Fundierte betriebswirtschaftliche und juristische Kenntnisse gehören zu den Anforderungen einer jeden Führungskraft. Einer Karriere bis zum Vorstandsjob steht mit diesem Abschluss formal nichts mehr entgegen.

Mitgliedschaft

Ist der Krankenkassenwechsel für mich sinnvoll?

Ein Krankenkassenwechsel lohnt sich für Sie, denn mit dem Wechsel zur BKK VerbundPlus sichern Sie sich umfangreiche Leistungsvorteile zum günstigen Beitragssatz, z. B.:

  • Zuschüsse für Gesundheitskurse
  • Gesundheitsreisen
  • günstiger Zahnersatz und kostenlose Zahnreinigung
  • Unterstützung bei Haushaltshilfen und häuslicher Krankenpflege 

Der Krankenkassenwechsel zu uns ist in nur 5 Minuten online möglich. So können Sie sich große Vorteile mit nur kleinem Aufwand sichern.

Werden Sie jetzt Mitglied

Wie kann ich meine Krankenkasse wechseln?

Ein Krankenkassenwechsel ist ganz einfach in nur zwei Schritten möglich:

  1. Füllen Sie den Online-Mitgliedschaftsantrag aus.
  2. Wir übernehmen alles Weitere für Sie.
  3. Fragen rund um die Kündigung

Wenn Sie als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung wechseln möchten, gilt in der Regel eine Frist von 2 Monaten zum Monatsende. Die Kündigung bei Ihrer alten Krankenkasse übernehmen wir für Sie, sobald Ihr Mitgliedschaftsantrag bei uns eingegangen ist.

Wann ist ein Krankenkassenwechsel möglich?

Sie können Ihre Krankenkasse jederzeit wechseln, müssen aber vorher bei Ihrer alten Versicherung mindestens 12 Monate lang Mitglied gewesen sein. Die Wechselfrist beträgt 2 Monate zum Monatsende. Sprechen wir Ihrer alten Kasse zum Beispiel die Kündigung zum 31. Oktober aus, können Sie sich ab 1. Januar bei der BKK VerbundPlus versichern.

Ausnahmen bei den Bindungs- und Kündigungsfristen:

  • Bei der zweimonatigen Wechselfrist gibt es die Ausnahme, dass für Sie bei einem nahtlosen Arbeitgeberwechsel auch ein sofortiger Krankenkassenwechsel zur BKK Verbundplus möglich ist – noch bis 14 Tage nach dem Beschäftigungsbeginn.
  • Die 12-monatige Bindungsfrist bei Ihrer Vorkasse wird im Falle der Erhöhung des kassenindividuellen Zusatzbeitrages durch ein Sonderkündigungsrecht (im ersten Monat nach der Erhöhung) aufgehoben.

Welche Krankenkasse ist die beste?

Die beste Krankenkasse ist nicht automatisch die mit dem günstigsten Beitragssatz, sondern die mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Die meisten Kassenleistungen sind allerdings gesetzlich vorgegeben und somit bei allen gleich. Nur 5 % der Gesundheitsleistungen werden von den Kassen selbst bestimmt – und auf diese kommt es an:

Besuchen Sie gerne Fitnesskurse? Dann zahlen wir bis zu 300 Euro Zuschuss pro Jahr für Gesundheitskurse. Möchten Sie in Sachen Zahngesundheit die Kosten im Griff behalten? Kein Problem – wir unterstützen Sie mit erstklassiger Zahnvorsorge und hochwertigem Zahnersatz, die Sie mit uns günstiger oder sogar kostenfrei erhalten. Nicht umsonst wurden wir bereits zum vierten Mal in Folge von der Zeitschrift Focus Money als Deutschlands beste Zahnkasse bewertet.

Welche Krankenkasse ist die günstigste?

Beim Krankenkassen-Preisvergleich gilt: Ein günstiger Krankenkassen-Zusatzbeitrag macht noch keine günstige Krankenkasse. Wie viel Sie bei einer Krankenkasse sparen können, erfahren Sie erst bei einem Blick auf die individuellen Zusatzleistungen der jeweiligen Krankenkasse – und diese machen den (Preis-)Unterschied.

Ideal sind natürlich ein günstiger Beitragssatz und gute Leistungen – wie bei der BKK VerbundPlus. Mit nur 1,35 % Zusatzbeitrag gehören wir zu den günstigsten Krankenkassen 2024 mit bundesweiter Öffnung. Zusammen mit unseren umfangreichen Zusatzleistungen ergibt das ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis. Zuschüsse für Gesundheitskurse, kostenfreie professionelle Zahnreinigung und besondere Angebote für günstigeren Zahnersatz – damit sorgen wir für eine optimale Gesundheitsversorgung und schonen gleichzeitig Ihren Geldbeutel.

AzubiPro

Was bietet dir der Wahltarif AzubiPro?

  • Zuschüsse zur, oder Übernahme der Professionellen Zahnreinigung
  • Bezuschussung von Reiseschutzimpfungen
  • Leistungsvorteile bei Homöopathie
  • Bonusprogramm, bei dem – neben der Vorsorge – auch die Mitgliedschaft im zertifizierten Yoga- oder Fitnessstudio Punkte bringt
  • Umfangreiche Angebote rund um Gesundheit, Wellness und Prävention
  • Bezuschussung Sportmedizinische Untersuchung
  • Online Arzt der TeleClinic

Was ist das Besondere am Wahltarif AzubiPro?

Gesundheit wird belohnt! Im besten Fall sind 450 Euro Prämie während der Ausbildung über drei Jahre möglich. Das sind bis zu 150 Euro pro Jahr, die wir dir jeweils nach Beginn eines jeden Vertragsjahres auf dein Konto überweisen. Die genaue Prämienhöhe ist abhängig von der Höhe deiner Ausbildungsvergütung.

Der Wahltarif kann unabhängig vom Ausbildungsjahr abgeschlossen werden, solange du dich in der Ausbildung befinden. Die Laufzeit ist immer volle drei Jahre, auch wenn deine Ausbildung vorher endet.

Wie wird die Prämie berechnet?

Nach dem Ende des jeweiligen Vertragsjahres prüft die BKK VerbundPlus, ob Leistungen angefallen sind, die mit der Prämie verrechnet werden müssen. Wenn du im Laufe eines jeden Ausbildungsjahres keine oder nur prämienunschädliche Leistungen der BKK VerbundPlus beanspruchst, bekommst du die Prämie von bis zu 150 Euro im vollen Umfang. Dabei bietet dir der AzubiPro-Wahltarif natürlich immer den kompletten Versicherungsschutz.

Was passiert, wenn die Krankheitskosten doch höher ausfallen?

In dem Falle liegt dein maximales finanzielles Risiko bei 10 Euro pro Ausbildungsjahr. Das bedeutet, dass von der jährlichen Prämie von 150 Euro maximal 160 Euro Krankheitskosten abgezogen werden. Die Risikozahlung wird in der Regel als Lastschrift eingezogen.

Welche Leistungen haben keine Auswirkungen auf die volle Prämie?

Der AzubiPro-Tarif hat den Vorteil, dass die folgenden Leistungen nicht von der Prämie abgezogen werden:

  • alle Vorsorgeleistungen
  • alle Besuche beim Arzt (Hausarzt, Facharzt oder Zahnarzt), bei denen du ohne ein Rezept oder eine Verordnung für Arznei-/Hilfsmittel oder eine verordnete Heilbehandlung (z. B. Krankengymnastik) auskommst
  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

Welche Behandlungskosten werden von der jährlichen Prämie abgezogen?

Bis auf die oben genannten Leistungen wirken sich alle weiteren Leistungen auf die jährliche Prämienzahlung aus. Die Kosten werden in entsprechender Höhe bis max. 160 Euro mit der Prämie verrechnet und gegebenenfalls zusätzlich der sogenannte Risikobetrag von maximal 10 Euro eingezogen.

Bitte beachte, dass sich laufende Behandlungsmaßnahmen (kieferorthopädische Behandlungen, Therapien chronischer Erkrankungen etc.) negativ auf die Prämie auswirken können. In solchen Fällen solltest du den Abschluss des Wahltarifs AzubiPro vorab mit uns besprechen.

Du hast noch Fragen zu unserem Wahltarif für Azubis?

Ruf uns kostenfrei über unsere Service-Hotline unter 0 800 / 22 34 987 an. Wir freuen uns auf das Gespräch!

Service und Beratung

Wohin sende ich meine Krankmeldung?

Bereits seit dem 01.01.2022 ersetzt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) die AU auf Papier. Ihr Arzt schickt die Daten digital und verschlüsselt an uns.

Seit Anfang dieses Jahres (2023) ist der elektronische Datenaustausch der eAU auch für Arbeitgeber verpflichtend. Für Sie als Arbeitnehmer bedeutet dies, dass Sie zukünftig von Ihrem Arzt nur noch eine Bescheinigung auf Papier erhalten, der für Ihre Unterlagen bestimmt ist (gesetzlich vorgesehenes Beweismittel im Nachhinein). Bewahren Sie die Bescheinigung deshalb gut auf.

Ihren Arbeitgeber/Vorgesetzten müssen Sie übrigens wie bisher auch über Ihre Arbeitsunfähigkeit informieren. Lediglich die Pflicht zur aktiven Vorlage der AU-Bescheinigung entfällt.

Die hier dargestellten Regelungen gelten nicht für Bezieher von Arbeitslosengeld I. ALG-I-Bezieher müssen weiterhin eine schriftliche AU-Meldung bei der Agentur für Arbeit abgeben.

Ärztliche Zweitmeinung

Hat man einen Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung?

Grundsätzlich können Sie als gesetzlich Versicherte Ihren Arzt frei wählen. Daher ist es auch einfach möglich, den Rat eines zweiten Mediziners zu einer geplanten Behandlung oder Operation einzuholen. Die Leistung wird direkt mit uns abgerechnet.

Bei geplanten Mandeloperationen (Tonsillen-OPs), Entfernungen der Gallenblase (Cholezystektomie) und Gebärmutterentfernungen (Hysterektomien) gilt ein geregeltes Verfahren und ein gesonderter Anspruch auf eine Zweitmeinung. Der Arzt muss den Patienten mindestens 10 Tage vor diesen Eingriffen über die Möglichkeit einer unabhängigen Zweitmeinung gezielt aufklären.

Als Versicherte der BKK VerbundPlus können Sie zusätzlich bei einer Krebsdiagnose oder einer geplanten orthopädischen Operation die unabhängige ärztliche Zweitmeinung als Mehrleistung in Anspruch nehmen.

Erfahren Sie mehr über den gesetzlichen Anspruch auf ärztliche Zweitmeinung

Bezahlt die BKK VerbundPlus die ärztliche Zweitmeinung?

Die BKK VerbundPlus übernimmt die Kosten für die ärztliche Zweitmeinung in folgenden Fällen:

  • Mandeloperationen (Tonsillen-OP)
  • Gebärmutterentfernung (Hysterektomie)
  • Krebs
  • Orthopädische Operationen (geplant)

Unser LeistungsPlus: Zweitmeinung bei geplanten orthopädischen Operationen

Über unseren Partner „Medexo“ können Sie von anerkannten Spezialisten ein ausführliches Gutachten als Zweitmeinung kostenlos einholen, wenn eine Empfehlung für eine Operation an Knie, Rücken oder der Hüfte vorliegt. Die Krankenhauseinweisung, die Überweisung und der ärztliche Befundbericht dürfen jeweils nicht älter als 6 Monate sein. Eine Liste mit den Indikationen, bei denen Sie die Zweitmeinung nutzen können, finden Sie in der folgenden PDF-Datei.

Downloaden Sie die Indikationsliste für eine orthopädische Zweitmeinung

Unser LeistungsPlus: Zweitmeinung nach einer Krebsdiagnose (Krebszweitmeinung)

Wenn ein Arzt die Diagnose „Krebs“ gestellt und eine Empfehlung für eine Krebstherapie ausgesprochen hat, können Sie auch in diesen Fällen die Meinung eines Expertengremiums kostenlos einholen.

Wer kann dieses Leistungsangebot wahrnehmen?

Jeder Versicherte der BKK VerbundPlus kann eine ärztliche Zweitmeinung einholen. Hierfür muss entweder der gesetzliche Anspruch bestehen oder die Voraussetzung für eine unserer Extraleistungen (Zweitmeinung bei Krebs oder orthopädischen Operationen) gegeben sein.

Was muss man konkret tun, um das Angebot der ärztlichen Zweitmeinung zu nutzen?

Medexo: Zweitmeinung bei geplanten orthopädischen Operationen
Zweitmeinung online:

  1. Füllen Sie auf medexo.com den Fragebogen aus und laden Sie Ihre medizinischen Unterlagen (Befunde, Laborwerte etc.) hoch.
  2. Ihre Unterlagen werden von Medexo aufbereitet und an einen Experten übergeben.
  3. Das fertige Gutachten bespricht der Arzt mit Ihnen, zudem können Sie es über Ihr Benutzerkonto bei Medexo einsehen und herunterladen.

Füllen Sie den Online-Fragebogen von Medexo aus

Zweitmeinung per Post:

  1. Fordern Sie den Fragebogen telefonisch unter 030 55 57 05 30 an.
  2. Senden Sie alle Unterlagen an Medexo.

Bitte beachten Sie, dass ein Postversand den Ablauf verzögert.

Welche Unterlagen braucht man vom Arzt?

Für die Erstellung der Zweitmeinung sind bereits vorhandene Dokumente von Ärzten oder Krankenhäusern notwendig. Je nach Krankengeschichte bzw. geplanter Behandlung können dies sein:

  • Laborwerte
  • Befundberichte zu diagnostischen Untersuchungen, z. B. Ultraschall
  • Befundberichte zu radiologischen Untersuchungen, z. B. MRT, Röntgen
  • Pathologische Gutachten
  • Entlassungsbriefe

Wie bekommt man seine Unterlagen vom Arzt?

Informieren Sie Ihren Arzt, wenn Sie sich für die Einholung einer Zweitmeinung entschieden haben und fordern Sie Ihre medizinischen Unterlagen an. Sie haben als Patient das Recht, Ihre Krankenakte jederzeit einzusehen und Kopien erstellen zu lassen. Die Kopierkosten darf der Arzt von Ihnen einfordern. Diese müssen Sie selbst tragen.

Wie übermittelt man seine Patientenunterlagen?

Ihre Patientenunterlagen können Sie digital (in bestimmten Fällen auch per Post) an unsere Partner übermitteln, die eine Zweitmeinung für Sie erstellen sollen.

Wie findet man einen Arzt, der die Zweitmeinung erstellt?

Für eine Zweitmeinung zu einer geplanten Gebärmutterentfernung oder Mandeloperation können Sie die Arztsuche der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nutzen. Hier finden Sie Ärzte, die eine Genehmigung für die Erstellung von Zweitmeinungen haben.

Finden Sie einen Arzt für eine Zweitmeinung

Bei Krebserkrankungen oder vor orthopädischen Operationen erhalten Sie von unseren Partnern eine kostenfreie Zweitmeinung:

Zweitmeinung vor orthopädischen Operationen: Medexo

Wie lange dauert die Erstellung einer Zweitmeinung?

Wie lange es dauert, bis eine Zweitmeinung erstellt ist, hängt von dem jeweiligen Anbieter ab. Für die Zweitmeinungen, die wir als Mehrleistungen anbieten, gelten in etwa folgende Wartezeiten:

  • Zweitmeinung vor orthopädischen Operationen (Medexo): ca. zehn Tage
  • Zweitmeinung über das Nationale Centrum für Tumorerkrankungen (NCT) : innerhalb von
    10 Arbeitstagen nach der interdisziplinären Beratung im Tumorboard.

An wen kann man sich wenden, wenn man nach Erhalt der Zweitmeinung noch Fragen hat?

Bei Rückfragen zu Ihrer Zweitmeinung können Sie sich an unseren Partner, der das Gutachten erstellt hat, wenden. Selbstverständlich sind auch wir gerne für Sie da, wenn Sie Fragen rund ums Thema ärztliche Zweitmeinung haben.

Ihre Kontaktmöglichkeiten

  1. Bei orthopädischen Zweitmeinungen:
    Den Kundenservice unseres Partners Medexo erreichen Sie unter der Telefonnummer
    0 30 555 7053 0 (Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr).
  2. Nationale Centrum für Tumorerkrankungen (NCT), Heidelberg 
    nct.patientencentrum@med.uni-heidelberg.de
  3. Ihre BKK VerbundPlus
    Sie erreichen uns telefonisch unter 0800 2 234 987 oder schriftlich über unser Kontaktformular.