Auszubildende und Studierende
- Unkompliziert & schnell für dich da
- Mit Wahltarif AzubiPro mit bis zu 450 € Prämie
- Impfungen fürs Ausland
- Professionelle Zahnreinigung
- Digitale Angebote wie Telemedizin, Online-Kurse, Online-Hautcheck
- 24/7-Services über unsere Online-Filiale und App
Berufstätige
- Angebote rund um psychische und physische Balance
- Gesundheitskurse – gefördert mit bis zu 300 EUR/Jahr
- Gesundheitsreisen - bezuschusst mit bis zu 260 EUR/Jahr
- 100% Kostenerstattung für empfohlene Auslandsreisen-Impfungen
- Mehrfach prämierte Zahngesundheit-Leistungen
- Innovative Trainings wie „OrthoHero“ für Rücken & Knie
Schwangere
- Angebote vor, während und nach der Schwangerschaft
- Vorsorgebudgets in Höhe von 150 EUR
- Bezuschusste Geburtsvorbereitung für Väter
- Online Hebammenberatung und Hebammenrufbereitschaft
- Professionelle Zahnreinigung in der Schwangerschaft
- „Hallo Baby“ & „Baby Care“-Programme
Familien
- Starke Kids-Vorsorgeprogramm
- FamiliePlus – Online-Vorsorgeangebote für alle Lebensphasen
- Haushaltshilfe im Pflegefall
- Neolexon – Sprachtherapie für Kinder
- Professionelle Zahnreinigung und Top-Zahnleistungen
- Kostenfreie Familienversicherung für Partner & Kinder
Rentnerinnen und Rentner
- Angebote und Leistungen für mehr Lebensqualität im Alter
- Krebsvorsorge
- Gesundheitsreisen
- Häusliche Krankenpflege und persönliche Pflege-Services
- Gesundheitstelefon
- Online-Arzt- und KlinikFinder
- Übernahme ärztlicher Zweitmeinung
Mehrfach ausgezeichnet
Seit Jahren werden wir immer wieder zu Deutschlands bester Zahnkasse gekürt.
Zudem haben wir im unabhängigen Handelsblatt-Test ein A+-Rating erhalten!
Schnell, praktisch, entspannt
Unsere Onlinefiliale-App
Profitieren Sie wann und von wo Sie wollen von digitalem 360°-Service. Mit der App können Sie 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche:
- Anträge stellen
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- Persönliche Daten verwalten
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- Verschiedenste Services und Angebote rund um Ihre Gesundheit nutzen
Und all das mit maximaler Bearbeitungs-Geschwindigkeit – und komplett nachhaltig. Denn mit der Onlinefiliale sparen Sie Zeit, Papier und Porto.
Unsere Gesundheitsleistungen
Egal in welcher Lebenslage Sie sich befinden und welche Herausforderungen das Leben gerade an Sie stellt: Wir sind als Ihr Gesundheitslotse an Ihrer Seite und verhelfen Ihnen zu mehr Gesundheit und Wohlbefinden. Wählen Sie aus unserem breiten Spektrum an Leistungen und Extras die für Sie passenden aus.
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Häufig gestellte Fragen
Wie kann ich mich in der Onlinefiliale registrieren?
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Wie bekomme ich die Onlinefilialen-App?
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Bezahlt die BKK VerbundPlus die ärztliche Zweitmeinung?
Die BKK VerbundPlus übernimmt die Kosten für die ärztliche Zweitmeinung in folgenden Fällen:
- Mandeloperationen (Tonsillen-OP)
- Gebärmutterentfernung (Hysterektomie)
- Krebs
- Orthopädische Operationen (geplant)
Unser LeistungsPlus: Zweitmeinung bei geplanten orthopädischen Operationen
Über unseren Partner „Medexo“ können Sie von anerkannten Spezialisten ein ausführliches Gutachten als Zweitmeinung kostenlos einholen, wenn eine Empfehlung für eine Operation an Knie, Rücken oder der Hüfte vorliegt. Die Krankenhauseinweisung, die Überweisung und der ärztliche Befundbericht dürfen jeweils nicht älter als 6 Monate sein. Eine Liste mit den Indikationen, bei denen Sie die Zweitmeinung nutzen können, finden Sie in der folgenden PDF-Datei.
Downloaden Sie die Indikationsliste für eine orthopädische Zweitmeinung
Unser LeistungsPlus: Zweitmeinung nach einer Krebsdiagnose (Krebszweitmeinung)
Wenn ein Arzt die Diagnose „Krebs“ gestellt und eine Empfehlung für eine Krebstherapie ausgesprochen hat, können Sie auch in diesen Fällen die Meinung eines Expertengremiums kostenlos einholen. Eine Liste mit den Indikationen, bei denen Sie die Zweitmeinung bei Krebs in Anspruch nehmen können, finden Sie in der folgenden PDF-Datei.
Downloaden Sie die Indikationsliste für Zweitmeinungen bei Krebs
Wohin sende ich meine Krankmeldung?
Bereits seit dem 01.01.2022 ersetzt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) die AU auf Papier. Ihr Arzt schickt die Daten digital und verschlüsselt an uns.
Seit Anfang dieses Jahres (2023) ist der elektronische Datenaustausch der eAU auch für Arbeitgeber verpflichtend. Für Sie als Arbeitnehmer bedeutet dies, dass Sie zukünftig von Ihrem Arzt nur noch eine Bescheinigung auf Papier erhalten, der für Ihre Unterlagen bestimmt ist (gesetzlich vorgesehenes Beweismittel im Nachhinein). Bewahren Sie die Bescheinigung deshalb gut auf.
Ihren Arbeitgeber/Vorgesetzten müssen Sie übrigens wie bisher auch über Ihre Arbeitsunfähigkeit informieren. Lediglich die Pflicht zur aktiven Vorlage der AU-Bescheinigung entfällt.
Die hier dargestellten Regelungen gelten nicht für Bezieher von Arbeitslosengeld I. ALG-I-Bezieher müssen weiterhin eine schriftliche AU-Meldung bei der Agentur für Arbeit abgeben.