Akupunktur
Akupunktur ist eine der wenigen alternativen Heilmethoden, die Bestandteil des gesetzlichen Leistungskatalogs sind. Ärzte mit einer nachgewiesenen qualitativ hochwertigen Akupunkturausbildung können die Behandlung direkt mit Ihrer BKK-VerbundPlus-Versichertenkarte abrechnen.
Die Kostenübernahme erfolgt bei folgenden Indikationen
- chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule (LWS), die seit mindestens sechs Monaten bestehen, oder
- chronische Schmerzen in mindestens einem Kniegelenk, die seit mindestens sechs Monaten bestehen.