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Häufig gestellte Fragen

Wie kann ich mich in der Onlinefiliale registrieren?

Der Registrierungsprozess läuft folgendermaßen ab:

  1. Starten Sie über den folgenden Link Ihre Online-Registrierung. Ihren Zugangscode erhalten Sie dann aus Sicherheitsgründen von uns per Post. 
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  2. Geben Sie den erhaltenen Code im Login-Bereich der Onlinefiliale ein. Die Freischaltung erfolgt umgehend nach dem sicheren Abgleich Ihrer Versichertendaten bei uns.
  3. Loggen Sie sich über das Internet oder die Mobile-App in der Onlinefiliale ein und geben Sie uns ganz einfach Ihre Wünsche und Anliegen weiter – wann und wo immer Sie wollen.
    Melden Sie sich an

Wie bekomme ich die Onlinefilialen-App?

Bezahlt die BKK VerbundPlus die ärztliche Zweitmeinung?

Die BKK VerbundPlus übernimmt die Kosten für die ärztliche Zweitmeinung in folgenden Fällen:

  • Mandeloperationen (Tonsillen-OP)
  • Gebärmutterentfernung (Hysterektomie)
  • Krebs
  • Orthopädische Operationen (geplant)

Unser LeistungsPlus: Zweitmeinung bei geplanten orthopädischen Operationen

Über unseren Partner „Medexo“ können Sie von anerkannten Spezialisten ein ausführliches Gutachten als Zweitmeinung kostenlos einholen, wenn eine Empfehlung für eine Operation an Knie, Rücken oder der Hüfte vorliegt. Die Krankenhauseinweisung, die Überweisung und der ärztliche Befundbericht dürfen jeweils nicht älter als 6 Monate sein. Eine Liste mit den Indikationen, bei denen Sie die Zweitmeinung nutzen können, finden Sie in der folgenden PDF-Datei.

Downloaden Sie die Indikationsliste für eine orthopädische Zweitmeinung

Unser LeistungsPlus: Zweitmeinung nach einer Krebsdiagnose (Krebszweitmeinung)

Wenn ein Arzt die Diagnose „Krebs“ gestellt und eine Empfehlung für eine Krebstherapie ausgesprochen hat, können Sie auch in diesen Fällen die Meinung eines Expertengremiums kostenlos einholen. Eine Liste mit den Indikationen, bei denen Sie die Zweitmeinung bei Krebs in Anspruch nehmen können, finden Sie in der folgenden PDF-Datei.

Downloaden Sie die Indikationsliste für Zweitmeinungen bei Krebs

Wohin sende ich meine Krankmeldung?

Bereits seit dem 01.01.2022 ersetzt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) die AU auf Papier. Ihr Arzt schickt die Daten digital und verschlüsselt an uns.

Seit Anfang dieses Jahres (2023) ist der elektronische Datenaustausch der eAU auch für Arbeitgeber verpflichtend. Für Sie als Arbeitnehmer bedeutet dies, dass Sie zukünftig von Ihrem Arzt nur noch eine Bescheinigung auf Papier erhalten, der für Ihre Unterlagen bestimmt ist (gesetzlich vorgesehenes Beweismittel im Nachhinein). Bewahren Sie die Bescheinigung deshalb gut auf.

Ihren Arbeitgeber/Vorgesetzten müssen Sie übrigens wie bisher auch über Ihre Arbeitsunfähigkeit informieren. Lediglich die Pflicht zur aktiven Vorlage der AU-Bescheinigung entfällt.

Die hier dargestellten Regelungen gelten nicht für Bezieher von Arbeitslosengeld I. ALG-I-Bezieher müssen weiterhin eine schriftliche AU-Meldung bei der Agentur für Arbeit abgeben.