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XRechnung

Die BKK VerbundPlus muss elektronische Rechnungen gemäß der Europäischen Norm 16931 über digitale Kanäle empfangen und medienbruchfrei verarbeiten können. Grundlagen für diese Verpflichtung sind das E-Rechnungs-Gesetz vom 4.4.2017 (BGBl. I, 770 ff.) sowie die E-Rechnungs-Verordnung des Bundes (E-RechV).

Elektronische Rechnungsstellung bei der BKK VerbundPlus

Um den Anforderungen an einen digitalen, durchgehenden Verarbeitungsprozess zu genügen und eine revisionssichere Archivierung zu gewährleisten, haben wir ein Verfahren zur elektronischen Rechnungsbearbeitung eingerichtet. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der elektronischen Rechnungsstellung, denn seit 27. November 2020 ist diese für Rechnungssteller verpflichtend.

Ausnahmen und rechtliche Grundlagen

Elektronische Rechnungen müssen den Nutzungsbedingungen der Plattform, der Europäischen Norm 16931-1-2017 und der E-RechV entsprechen.

  • Ausnahmen von der Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung sind geregelt in § 3 Absatz 3 der E-Rechnungs-Verordnung des Bundes (E-RechV).
  • Anforderungen an das Rechnungsdatenmodell und an die Übermittlung sind festgelegt in § 4 der E-RechV.

Sollten Sie nicht verpflichtet sein, Ihre Rechnungen elektronisch einzureichen, senden Sie diese bitte weiterhin über den Postweg an uns.

Übermittlung der Rechnung

Nutzen Sie kostenfrei die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) für die elektronische Rechnungsstellung im Standard XRechnung. Schalten Sie sich einfach unter xrechnung-bdr.de für die Nutzung frei und melden Sie sich an.

Sie haben folgende Optionen:

  • eine Rechnung auf der Plattform im einheitlichen Format erstellen
  • eine vorhandene Rechnung hochladen
  • per E-Mail an xrechnung@portal.bund.de oder über Peppol einreichen
  • Rechnungen per De-Mail übertragen

Leitweg-ID für die BKK VerbundPlus

992-80261-46

Weiterführende Informationen