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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.bkk-verbundplus.de veröffentlichten Website der BKK VerbundPlus.

Ausgenommen sind folgende Websites und Tools, für welche die BKK Verbundplus technisch nicht verantwortlich ist:

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Als harmonisierten technischen Standard wenden wir EN 301 549 in der Version 3.1.1 an.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf:

  • einer am 12.08.2020 durchgeführten Selbstbewertung mit anschließender Mängelbeseitigung und
  • einer beauftragten Bewertung durch das Kompetenzzentrum Digitale Barrierefreiheit der Hochschule der Medien (wurde im Okt. 2020 durchgeführt) durch einen entwicklungsbegleitenden BITV-Test mit ergänzender Prüfung der zusätzlichen Kriterien aus EN 301 549 Tabelle A.1. [Ein interner Prüfbericht liegt der BKK VerbundPlus vor.]

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit nicht barrierefrei und werden im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen beseitigt:

  • Momentan nicht in Gänze barrierefrei sind vereinzelte grafische Elemente der Webseite, i.B. jene, die Farbverläufe beinhalten und daher stellenweise keinen ausreichenden Kontrast aufweisen.

  • Aus technischen Gründen sind die Online-Formulare noch nicht barrierefrei – an einer technischen Lösung wird derzeit gearbeitet.

  • Eingeschränkt barrierefrei ist die Navigation der Webseite; ein Mechanismus zum Schließen des Menüs wird nachgerüstet.

  • Fremdsprachige Inhalte sind noch nicht in Gänze als solche redaktionell markiert worden.

Fakultativ barrierefreie Inhalte

Folgende barrierefreie Alternativen, um die Inhalte zugänglich zu machen, halten wir für Sie bereit.

  • Für in Webseiten eingebettete Betrachtungsprogramme (Viewer) werden alternativ barrierefreie PDFs zum Herunterladen angeboten.

Für die Startseite und für Online-Formulare wird ein höheres Maß an Barrierefreiheit angestrebt in der Form, dass hierfür auch die AAA-Kriterien der WCAG 2.1 in Betracht gezogen werden.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 12.08.2020 erstellt. Die letzte Aktualisierung erfolgte am 06.04.2021.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen verwenden Sie bitte unser Formular „Barriere melden“. Dort finden Sie auch die verantwortliche Kontaktperson.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.