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Elektronische Anforderung von Angaben (DSAK) ab 01.07.2023

 

Ab 01.07.2023 wird im Rahmen des 7. SGB IV-Änderungsgesetzes (§ 28a Abs. 3b SGV IV) das Austauschverfahren zwischen den Krankenkassen und den Unternehmen geändert. Das bisherige Austauschverfahren in Papierform zur Übermittlung der notwendigen Angaben zur Einrichtung eines Arbeitgeberkontos sowie eines SEPA-Lastschriftmandat wird digitalisiert. Übermitteln Sie uns daher die entsprechenden Daten nur noch in maschineller Form und halten Sie den gesetzlich vorgeschriebenen Weg ein.

Weitere Informationen erhalten Sie über die Homepage des GKV-Spitzenverbandes.


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Servicehotline 0800 2 234 987.

Unser Arbeitgeber-Service

Die BKK VerbundPlus ist auch für Arbeitgeber die richtige Entscheidung. Schließlich wissen wir: Hinter jedem Mitglied steht ein Arbeitgeber, in dessen Verantwortung auch die Sozialversicherung liegt. Wir beraten Sie zuverlässig in allen Fragen rund um die Abführung der Beiträge und allen sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten.

In diesem Bereich finden Sie Nützliches und Informatives rund um das Thema Sozialversicherung. Individuelle Fragen beantworten wir Ihnen sehr gerne persönlich.

Neuregelungen § 95a SGB IV - Ausfüllhilfe zum elektronischen Datenaustausch mit Sozialversicherungsträgern

SV-Meldeportal

Das SV-Meldeportal löst das Vorgängerprogramm sv-net ab. Es ist eine Webanwendung, welche Sie als Arbeitgeber in den Bereichen Abgabe Meldungen und Beitragsnachweise unterstützt. Es funktioniert als Ausfüllhilfe und stellt keinen Ersatz für ein Entgeltabrechnungsprogramm dar.

Link zum Meldeportal

Ziele der Regelungen nach §95a SGB IV

Das Gesetz stellt nun sicher, dass die Sozialversicherungsträger dauerhaft den Arbeitgebern und auch den Selbstständigen für den elektronischen Datenaustausch nach SGB IV und dem Aufwendungsausgleichsgesetz insbesondere für Meldungen, Beitragsnachweise, Bescheinigungen und Anträge eine allgemein zugängliche, elektronisch gestützte und systemgeprüfte Ausfüllhilfe zur Verfügung stellen. Die Ausfüllhilfe führt keine Berechnungen zur Ermittlung der erforderlichen Angaben durch. Im kleinen Umfang werden die Nutzer der neuen Ausfüllhilfe ab 2024 an den Kosten der Datenübermittlung der ansonsten aus Beitragsmitteln finanzierten Angebote beteiligt.

Neue Funktion Online-Datenspeicher

Insbesondere kleinere Betriebe sind den Anforderungen nur begrenzt gewachsen, voll-elektronisch im Dialog erreichbar zu sein und alle Daten aus Sozialversicherungsmeldungen einschließlich der Entgeltdaten elektronisch vorzuhalten sowie für einen Abruf bereit zu stellen. Mit der neuen Ausfüllhilfe wird vorrangig für Kleinstarbeitgeber (bis max. 10 Arbeitnehmer) ein Angebot geschaffen, diese Daten in einem zentralen, sicheren Datenspeicher vorhalten zu können. Diese Daten können später auch für die elektronische Betriebsprüfung genutzt werden. Damit soll eine Verbesserung der Datenlage geschaffen werden, die heutzutage häufig aus nicht sortierten und unvollständigen Papierstücken besteht, die zu erheblichem Nachfragebedarf in der Prüfung führt. Der Online-Datenspeicher wird auf den Server-Systemen in den Rechenzentren der ITSG verwaltet und hält den jeweiligen Datenbestand der Benutzer für maximal 5 Jahre vor. Mit einer Zertifizierung nach ISO 27001 muss die ITSG die Wirksamkeit Ihres Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) objektiv, glaubwürdig und regelmäßig in Audits nachweisen. Die ITSG wird vom GKV-Spitzenverband als größten Gesellschafter geprüft und überwacht.

Registrierung der Benutzer

Die Europäische Union gibt vor, dass gemäß dem Online-Zugangsgesetz (OZG) und der EU Single Digital Gateway-Verordnung ein Portalverbund für die öffentliche Verwaltung zur Verfügung gestellt werden muss. Jedes Unternehmen in der Europäischen Union soll mittels eines zugelassenen Authentisierungsmediums die mehr als 500 wichtigsten Geschäftsprozesse nutzen können. In Deutschland wurde durch den IT-Planungsrat des Bundes entschieden, dass die ELSTER-ID als zentrales Unternehmenskonto für diesen Zweck genutzt wird. Mit der Umstellung der Ausfüllhilfe wird ab Sommer 2023 die Registrierung und das Login für Arbeitgeber und Selbstständige daher nur noch mit einem ELSTER-Zertifikat möglich sein.

Neues Design und Oberfläche

Die Benutzerschnittstelle der Ausfüllhilfe wird barrierefrei nach BITV 2.0 sein für Mehrsprachigkeit vorbereitet. Zur Nutzung von Endgeräten aller Art wie PC, Tablet oder Smartphone wird die Bedienung auf ein responsives Design ausgerichtet, dass sich automatisch an die Auflösung des genutzten Endgerätes anpasst.

Der Fahrplan zur Umstellung

Die neue Ausfüllhilfe wird ab dem 01.07.2023 für den produktiven Betrieb freigegeben. sv.net steht in einer Übergangszeit weiterhin allen Benutzern im uneingeschränkten Leistungsumfang bis zum 31.12.2023 zur Verfügung. Im Frühjahr 2023 werden die Einrichtungsarbeiten für die neue Ausfüllhilfe durch eine umfassende Qualitätssicherung abgeschlossen. Danach werden detaillierte Unterstützungsangebote für den Umstieg auch bspw. in Form von Online-Schulungen für die Arbeitgeber und Selbstständigen angeboten. Ab Juli 2023 starten die ersten Benutzer als Pilot-Anwender in den Produktionsbetrieb. Danach wird die neue Ausfüllhilfe für alle Benutzer freigegeben.

Weitere Informationen

Die Krankenkassen und die übrigen Sozialversicherungsträger werden die Arbeitgeber über die Änderungen zur Nutzung der Ausfüllhilfe informieren. Dazu können alle Informationen von der zentralen Plattform www.sv-meldeportal.de abgerufen werden.

Aktuelle Informationen für Arbeitgeber

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Themen der aktuellen Ausgabe 2024-01:

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  • Kapitalbeteiligung für Mitarbeiter Attraktiver
  • Hilfe bei Konflikten in der Ausbildung

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