Junge Frau mit Brille schaut erstaunt in die Kamera
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Häufig gestellte Fragen

Wie viel Krankengeld steht mir zu? Und wohin muss ich meine Krankmeldung senden?

Diese und viele weitere Fragen zu unseren Leistungen und Services beantworten wir auf dieser Seite. Wählen Sie einfach die jeweilige Kategorie in der folgenden Übersicht aus und erhalten Sie mit nur einem Klick die Antworten auf Ihre Fragen.

Erhöhung Zusatzbeitragssatz 2023

Weshalb erhöht die BKK VerbundPlus den Zusatzbeitragssatz?

Die BKK VerbundPlus steht für eine seriöse Finanzpolitik. Das bescheinigt uns ganz aktuell das Handelsblatt, das unsere Finanzkraft mit „Sehr gut“ ausgezeichnet hat. Nach dieser Geschäftspolitik ist es richtig jetzt und nicht erst im Laufe des Jahres 2023, den Beitragssatz zu erhöhen.

Wie stark belastet mich die Erhöhung in Euro und Cent?

Für die meisten Versicherten zahlen der Arbeitgeber oder die Deutsche Rentenversicherung die Hälfte des Beitrags. Unsere Erhöhung trifft also fast alle Versicherten nur mit 0,125 %. Bei einem Bruttoeinkommen von 3.000 EUR bedeutet dies monatlich eine Mehrbelastung von 3,75 EUR.

Ist die BKK VerbundPlus eine teure Krankenkasse?

Nein, unser neuer Zusatzbeitragssatz beträgt 1,35 %. Das Bundesministerium für Gesundheit hat den Durchschnittswert für 2023 auf 1,6 % festgelegt. Damit liegen wir weiterhin deutlich unter dem GKV-Durchschnitt.

Wie hat die BKK VerbundPlus über die Erhöhung informiert?

Die Veröffentlichungspflicht hat sich gesetzlich geändert. Sie beschränkt sich für Beitragsänderungen in der Zeit vom 01.01. bis 30.06.2023 auf eine Veröffentlichung auf unseren Internetseiten. Zusätzlich haben wir in der Mitte Januar erscheinenden aktuellen Ausgabe unseres elektronischen Kundenmagazins einen Artikel darüber.

Warum werde ich über die Erhöhung nicht wie früher per Brief informiert?

Der Gesetzgeber hat die Informationspflicht der Krankenkassen bei Beitragssatz-erhöhungen geändert. In der Zeit vom 01.01. bis 30.06.2023 haben die Kassen eine Informationspflicht über Ihre Internetseiten und keine in brieflicher Form.

Weshalb wurde die Informationspflicht per Brief im ersten Halbjahr 2023 ausgesetzt?

Zur Stabilisierung der schwierigen Finanzlage in der GKV hat der Gesetzgeber unter anderem auch die sächlichen Verwaltungskosten der Kassen budgetiert. Mit der geänderten Informationspflicht will der Gesetzgeber die Kassen von etwa 100 Millionen Euro Portokosten entlasten.

Weshalb fehlt der Gesetzlichen Krankenversicherung so viel Geld?

In den letzten vier Jahren hat das Bundesministerium für Gesundheit viele Gesetze auf den Weg gebracht. Deren finanzielle Folgen schlagen in 2023 voll auf die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) durch. Der GKV fehlen 17 Milliarden Euro. Neben anderen gesetzlichen Maßnahmen sollen auch die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler durch höhere Zusatzbeiträge helfen, die Finanzen der Krankenkassen zu stabilisieren.

Onlinefiliale

Wie kann ich mich in der Onlinefiliale registrieren?

Der Registrierungsprozess läuft folgendermaßen ab:

  1. Starten Sie über den folgenden Link Ihre Online-Registrierung. Ihren Zugangscode erhalten Sie dann aus Sicherheitsgründen von uns per Post. 
    Jetzt registrieren
  2. Geben Sie den erhaltenen Code im Login-Bereich der Onlinefiliale ein. Die Freischaltung erfolgt umgehend nach dem sicheren Abgleich Ihrer Versichertendaten bei uns.
  3. Loggen Sie sich über das Internet oder die Mobile-App in der Onlinefiliale ein und geben Sie uns ganz einfach Ihre Wünsche und Anliegen weiter – wann und wo immer Sie wollen.
    Melden Sie sich an

Wie bekomme ich die Onlinefilialen-App?

Ausbildung

Welche schulischen Qualifikationen brauchen die SoFa-Auszubildenden?

Formal genügt der Hauptschulabschluss. In der Regel werden jedoch Azubis mit gutem Realschulabschluss oder Abitur eingestellt, da die Anforderungen der juristischen Themen doch eher hoch sind.

Wie lange dauert die Ausbildung?

Während der 3-jährigen Ausbildung werden unsere Azubis von erfahrenen Kolleginnen und Kollegen der BKK VerbundPlus unterstützt. Bei guten Noten kann die Ausbildungszeit auf 2,5 Jahre verkürzt werden.

Welche Fächer gehören zur Ausbildung?

Ziel der Ausbildung ist es, neben einer fundierten kaufmännischen Grundausbildung auch eine hohe Kompetenz für die Beratung von Versicherten in allen krankenversicherungsrechtlichen Fragestellungen zu erreichen. Deshalb sind neben betriebswirtschaftlichen Themen insbesondere Sozialversicherungsrecht und allgemeine Rechtsthemen Inhalte der Ausbildung. Dazu kommen Kommunikations- und Vertriebsthemen, die immer mehr an Bedeutung für moderne Krankenkassen werden.

Wie ist die Ausbildungszeit strukturiert?

Sie ist eine Kombination von praktischer Ausbildung in der BKK und einer fundierten 16-wöchigen überbetrieblichen Ausbildung in der BKK Akademie (Präsenzseminare). Hier bekommen die Azubis verschiedener Betriebskrankenkassen sowohl das fachliche Know-how als auch kompetente Unterstützung bei kommunikativen und vertrieblichen Aspekten vermittelt. Moderne Lehr- und Lernmethoden einschließlich E-Learning sichern den Lernerfolg. Dazu statten wir unsere Auszubildenden selbstverständlich mit mobiler IT-Technik aus.

In dieser Seminarzeit wohnen und lernen der angehenden Sozialversicherungsfachangestellten in Tagungshotels in Rotenburg an der Fulda (im Umfeld von Kassel). Daneben besuchen die Auszubildenden meist die Berufsschule für 39 Wochen in Form von Blockunterricht.

Die BKK Akademie hat eine eigene Homepage unter bkk-akademie.de.

Welche Weiterbildungsmöglichkeiten bietet die BKK Akademie?

Im Rahmen einer 15-monatigen Weiterbildung zur/zum "Krankenkassenfachwirt/-in (m/w/d)" können sich Sozialversicherungsfachangestellte weiterqualifizieren. Dabei werden die Kompetenzen in allen Fragen der Sozialversicherung verstärkt. Danach kann man sich in einer nochmals 15-monatigen Fortbildung zum/zur "Krankenkassenbetriebswirt/-in (m/w/d)" weiterbilden.

Fundierte betriebswirtschaftliche und juristische Kenntnisse gehören zu den Anforderungen einer jeden Führungskraft. Einer Karriere bis zum Vorstandsjob steht mit diesem Abschluss formal nichts mehr entgegen.

Mitgliedschaft

Ist der Krankenkassenwechsel für mich sinnvoll?

Ein Krankenkassenwechsel lohnt sich für Sie, denn mit dem Wechsel zur BKK VerbundPlus sichern Sie sich umfangreiche Leistungsvorteile zum günstigen Beitragssatz, z. B.:

  • Zuschüsse für Gesundheitskurse
  • günstiger Zahnersatz und kostenlose Zahnreinigung

Der Krankenkassenwechsel zu uns ist in nur 5 Minuten online möglich. So können Sie sich große Vorteile mit nur kleinem Aufwand sichern.

Werden Sie jetzt Mitglied

Wie kann ich meine Krankenkasse wechseln?

Ein Krankenkassenwechsel ist ganz einfach in nur zwei Schritten möglich:

  1. Füllen Sie den Online-Mitgliedschaftsantrag aus.
  2. Wir übernehmen alles Weitere für Sie.
  3. Fragen rund um die Kündigung

Wenn Sie als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung wechseln möchten, gilt in der Regel eine Frist von 2 Monaten zum Monatsende. Die Kündigung bei Ihrer alten Krankenkasse übernehmen wir für Sie, sobald Ihr Mitgliedschaftsantrag bei uns eingegangen ist.

Wann ist ein Wechseln der Krankenkasse möglich?

Sie können Ihre Krankenkasse jederzeit wechseln, müssen aber vorher bei Ihrer alten Versicherung mindestens 12 Monate lang Mitglied gewesen sein. Die Wechselfrist beträgt 2 Monate zum Monatsende. Sprechen wir Ihrer alten Kasse zum Beispiel die Kündigung zum 31. Oktober aus, können Sie sich ab 1. Januar bei der BKK VerbundPlus versichern.

Ausnahmen bei den Bindungs- und Kündigungsfristen:

  • Bei der zweimonatigen Wechselfrist gibt es die Ausnahme, dass für Sie bei einem nahtlosen Arbeitgeberwechsel auch ein sofortiger Krankenkassenwechsel zur BKK Verbundplus möglich ist – noch bis 14 Tage nach dem Beschäftigungsbeginn.
  • Die 12-monatige Bindungsfrist bei Ihrer Vorkasse wird im Falle der Erhöhung des kassenindividuellen Zusatzbeitrages durch ein Sonderkündigungsrecht (im ersten Monat nach der Erhöhung) aufgehoben.

Welche Krankenkasse ist die beste?

Die beste Krankenkasse ist nicht automatisch die mit dem günstigsten Beitragssatz, sondern die mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Die meisten Kassenleistungen sind allerdings gesetzlich vorgegeben und somit bei allen gleich. Nur 5 % der Gesundheitsleistungen werden von den Kassen selbst bestimmt – und auf diese kommt es an:

Besuchen Sie gerne Fitnesskurse? Dann zahlen wir bis zu 300 Euro Zuschuss pro Jahr für Gesundheitskurse. Möchten Sie in Sachen Zahngesundheit die Kosten im Griff behalten? Kein Problem – wir unterstützen Sie mit erstklassiger Zahnvorsorge und hochwertigem Zahnersatz, die Sie mit uns günstiger oder sogar kostenfrei erhalten. Nicht umsonst wurden wir bereits zum vierten Mal in Folge von der Zeitschrift Focus Money als Deutschlands beste Zahnkasse bewertet.

Welche Krankenkasse ist die günstigste?

Beim Krankenkassen-Preisvergleich gilt: Ein günstiger Krankenkassen-Zusatzbeitrag macht noch keine günstige Krankenkasse. Wie viel Sie bei einer Krankenkasse sparen können, erfahren Sie erst bei einem Blick auf die individuellen Zusatzleistungen der jeweiligen Krankenkasse – und diese machen den (Preis-)Unterschied.

Ideal sind natürlich ein günstiger Beitragssatz und gute Leistungen – wie bei der BKK VerbundPlus. Mit nur 1,35 % Zusatzbeitrag gehören wir zu den günstigsten Krankenkassen 2023 mit bundesweiter Öffnung. Zusammen mit unseren umfangreichen Zusatzleistungen ergibt das ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis. Zuschüsse für Gesundheitskurse, kostenfreie professionelle Zahnreinigung und besondere Angebote für günstigeren Zahnersatz – damit sorgen wir für eine optimale Gesundheitsversorgung und schonen gleichzeitig Ihren Geldbeutel.

AzubiPro

Was bietet der Wahltarif AzubiPro?

Im besten Fall sind 450 Euro Prämie während der Ausbildung über drei Jahre möglich. Das sind bis zu 150 Euro pro Jahr, die wir Ihnen jeweils nach Beginn eines jeden Vertragsjahres auf Ihr Konto überweisen. Die genaue Prämienhöhe ist abhängig von der Höhe Ihrer Ausbildungsvergütung.

Der Wahltarif kann unabhängig vom Ausbildungsjahr abgeschlossen werden, solange Sie sich in der Ausbildung befinden. Die Laufzeit ist immer volle drei Jahre, auch wenn die Ausbildung vorher endet.

Was ist das Besondere am Wahltarif AzubiPro?

Gesundheit wird belohnt! Nach dem Ende des jeweiligen Vertragsjahres prüft die BKK VerbundPlus, ob Leistungen angefallen sind, die mit der Prämie verrechnet werden müssen.

Wenn Sie im Laufe eines jeden Ausbildungsjahres keine oder nur prämienunschädliche Leistungen der BKK VerbundPlus beanspruchen, erhalten Sie die Prämie von bis zu 150 Euro im vollen Umfang. Dabei bietet Ihnen der Azubi Wahltarif natürlich den kompletten Versicherungsschutz. 

Was passiert, wenn die Krankheitskosten doch höher ausfallen?

In dem Falle liegt Ihr maximales finanzielles Risiko bei 10 Euro pro Ausbildungsjahr. Das heißt, dass von der jährlichen Prämie von 150 Euro maximal 160 Euro Krankheitskosten abgezogen werden. Die Risikozahlung wird in der Regel als Lastschrift eingezogen.

Welche Leistungen haben keine Auswirkungen auf die volle Prämie?

Der AzubiPro-Tarif hat den Vorteil, dass die folgenden Leistungen nicht von der Prämie abgezogen werden:

  • alle Vorsorgeleistungen
  • alle Besuche beim Arzt (Hausarzt, Facharzt oder Zahnarzt), bei denen Sie ohne ein Rezept oder eine Verordnung für Arznei-/Hilfsmittel oder eine verordnete Heilbehandlung (z. B. Krankengymnastik) auskommen
  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

Welche Behandlungskosten werden von der jährlichen Prämie abgezogen?

Bis auf die oben genannten Leistungen wirken sich alle weiteren Leistungen auf die jährliche Prämienzahlung aus. Die Kosten werden in entsprechender Höhe bis max. 160 Euro mit der Prämie verrechnet und gegebenenfalls zusätzlich der Risikobetrag von 10 Euro eingezogen.

Bitte bedenken Sie, dass sich laufende Behandlungsmaßnahmen (kieferorthopädische Behandlungen, Therapien chronischer Erkrankungen etc.) negativ auf die Prämie auswirken können. In solchen Fällen sollte der Abschluss des Wahltarifs vor diesem Hintergrund durchaus abgewogen werden.

Warum ist die BKK VerbundPlus die beste Krankenkasse für Azubis?

Versicherte Azubis mit dem Wahltarif AzubiPro genießen neben der maximalen Prämienzahlung von bis zu 450 Euro während der dreijährigen Ausbildung viele weitere Vorteile der BKK VerbundPlus:

  • Zuschüsse zur oder Übernahme der Professionellen Zahnreinigung ab dem 18. Lebensjahr
  • Bezuschussung von Reiseschutzimpfungen
  • Leistungsvorteile bei Homöopathie
  • Bonusprogramm „TOPgesund“: Bonusvorteil mit dem auch der Fitnessstudiobeitrag mitfinanziert werden kann
  • Umfangreiche Angebote rund um Gesundheit, Wellness und Prävention

Sie haben noch Fragen zu unserem Wahltarif für Azubis?

Nutzen Sie unsere kostenfreie Service-Hotline unter 0 800 / 22 34 987

Service und Beratung

Wohin sende ich meine Krankmeldung?

Bereits seit dem 01.01.2022 ersetzt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) die AU auf Papier. Ihr Arzt schickt die Daten digital und verschlüsselt an uns.

Seit Anfang dieses Jahres (2023) ist der elektronische Datenaustausch der eAU auch für Arbeitgeber verpflichtend. Für Sie als Arbeitnehmer bedeutet dies, dass Sie zukünftig von Ihrem Arzt nur noch eine Bescheinigung auf Papier erhalten, der für Ihre Unterlagen bestimmt ist (gesetzlich vorgesehenes Beweismittel im Nachhinein). Bewahren Sie die Bescheinigung deshalb gut auf.

Ihren Arbeitgeber/Vorgesetzten müssen Sie übrigens wie bisher auch über Ihre Arbeitsunfähigkeit informieren. Lediglich die Pflicht zur aktiven Vorlage der AU-Bescheinigung entfällt.

Die hier dargestellten Regelungen gelten nicht für Bezieher von Arbeitslosengeld I. ALG-I-Bezieher müssen weiterhin eine schriftliche AU-Meldung bei der Agentur für Arbeit abgeben.

Ärztliche Zweitmeinung

Hat man einen Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung?

Grundsätzlich können Sie als gesetzlich Versicherte Ihren Arzt frei wählen. Daher ist es auch einfach möglich, den Rat eines zweiten Mediziners zu einer geplanten Behandlung oder Operation einzuholen. Die Leistung wird direkt mit uns abgerechnet.

Bei geplanten Mandeloperationen (Tonsillen-OPs), Entfernungen der Gallenblase (Cholezystektomie) und Gebärmutterentfernungen (Hysterektomien) gilt ein geregeltes Verfahren und ein gesonderter Anspruch auf eine Zweitmeinung. Der Arzt muss den Patienten mindestens 10 Tage vor diesen Eingriffen über die Möglichkeit einer unabhängigen Zweitmeinung gezielt aufklären.

Als Versicherte der BKK VerbundPlus können Sie zusätzlich bei einer Krebsdiagnose oder einer geplanten orthopädischen Operation die unabhängige ärztliche Zweitmeinung als Mehrleistung in Anspruch nehmen.

Erfahren Sie mehr über den gesetzlichen Anspruch auf ärztliche Zweitmeinung

Bezahlt die BKK VerbundPlus die ärztliche Zweitmeinung?

Die BKK VerbundPlus übernimmt die Kosten für die ärztliche Zweitmeinung in folgenden Fällen:

  • Mandeloperationen (Tonsillen-OP)
  • Gebärmutterentfernung (Hysterektomie)
  • Krebs
  • Orthopädische Operationen (geplant)

Unser LeistungsPlus: Zweitmeinung bei geplanten orthopädischen Operationen

Über unseren Partner „Medexo“ können Sie von anerkannten Spezialisten ein ausführliches Gutachten als Zweitmeinung kostenlos einholen, wenn eine Empfehlung für eine Operation an Knie, Rücken oder der Hüfte vorliegt. Die Krankenhauseinweisung, die Überweisung und der ärztliche Befundbericht dürfen jeweils nicht älter als 6 Monate sein. Eine Liste mit den Indikationen, bei denen Sie die Zweitmeinung nutzen können, finden Sie in der folgenden PDF-Datei.

Downloaden Sie die Indikationsliste für eine orthopädische Zweitmeinung

Unser LeistungsPlus: Zweitmeinung nach einer Krebsdiagnose (Krebszweitmeinung)

Wenn ein Arzt die Diagnose „Krebs“ gestellt und eine Empfehlung für eine Krebstherapie ausgesprochen hat, können Sie auch in diesen Fällen die Meinung eines Expertengremiums kostenlos einholen. Eine Liste mit den Indikationen, bei denen Sie die Zweitmeinung bei Krebs in Anspruch nehmen können, finden Sie in der folgenden PDF-Datei.

Downloaden Sie die Indikationsliste für Zweitmeinungen bei Krebs

Wer kann dieses Leistungsangebot wahrnehmen?

Jeder Versicherte der BKK VerbundPlus kann eine ärztliche Zweitmeinung einholen. Hierfür muss entweder der gesetzliche Anspruch bestehen oder die Voraussetzung für eine unserer Extraleistungen (Zweitmeinung bei Krebs oder orthopädischen Operationen) gegeben sein.

Was muss man konkret tun, um das Angebot der ärztlichen Zweitmeinung zu nutzen?

Medexo: Zweitmeinung bei geplanten orthopädischen Operationen
Zweitmeinung online:

  1. Füllen Sie auf medexo.com den Fragebogen aus und laden Sie Ihre medizinischen Unterlagen (Befunde, Laborwerte etc.) hoch.
  2. Ihre Unterlagen werden von Medexo aufbereitet und an einen Experten übergeben.
  3. Das fertige Gutachten können Sie über Ihr Benutzerkonto bei Medexo einsehen und herunterladen.

Füllen Sie den Online-Fragebogen von Medexo aus

Zweitmeinung per Post:

  1. Fordern Sie den Fragebogen telefonisch unter 030 55 57 05 30 an.
  2. Senden Sie alle Unterlagen an Medexo.

Bitte beachten Sie, dass ein Postversand den Ablauf verzögert.

HMO AG: Zweitmeinung nach einer Krebsdiagnose (Krebszweitmeinung)

  1. Nehmen Sie telefonisch Kontakt mit unserem Partner „HMO“ auf (089 231 414 740) oder nutzen dessen Kontaktformular.
  2. Ein HMO-Berater nimmt telefonisch Kontakt mit Ihnen auf.
  3. In dem Gespräch klärt der Berater mit Ihnen alle notwendigen Schritte.

Welche Unterlagen braucht man vom Arzt?

Für die Erstellung der Zweitmeinung sind bereits vorhandene Dokumente von Ärzten oder Krankenhäusern notwendig. Je nach Krankengeschichte bzw. geplanter Behandlung können dies sein:

  • Laborwerte
  • Befundberichte zu diagnostischen Untersuchungen, z. B. Ultraschall
  • Befundberichte zu radiologischen Untersuchungen, z. B. MRT, Röntgen
  • Pathologische Gutachten
  • Entlassungsbriefe

Wie bekommt man seine Unterlagen vom Arzt?

Informieren Sie Ihren Arzt, wenn Sie sich für die Einholung einer Zweitmeinung entschieden haben und fordern Sie Ihre medizinischen Unterlagen an. Sie haben als Patient das Recht, Ihre Krankenakte jederzeit einzusehen und Kopien erstellen zu lassen. Die Kopierkosten darf der Arzt von Ihnen einfordern. Diese müssen Sie selbst tragen.

Wie übermittelt man seine Patientenunterlagen?

Ihre Patientenunterlagen können Sie digital (in bestimmten Fällen auch per Post) an unsere Partner übermitteln, die eine Zweitmeinung für Sie erstellen sollen.

Wie findet man einen Arzt, der die Zweitmeinung erstellt?

Für eine Zweitmeinung zu einer geplanten Gebärmutterentfernung oder Mandeloperation können Sie die Arztsuche der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nutzen. Hier finden Sie Ärzte, die eine Genehmigung für die Erstellung von Zweitmeinungen haben.

Finden Sie einen Arzt für eine Zweitmeinung

Bei Krebserkrankungen oder vor orthopädischen Operationen erhalten Sie von unseren Partnern eine kostenfreie Zweitmeinung:

Zweitmeinung bei Krebs: HMO
Zweitmeinung vor orthopädischen Operationen: Medexo

Wie lange dauert die Erstellung einer Zweitmeinung?

Wie lange es dauert, bis eine Zweitmeinung erstellt ist, hängt von dem jeweiligen Anbieter ab. Für die Zweitmeinungen, die wir als Mehrleistungen anbieten, gelten in etwa folgende Wartezeiten:

  • Zweitmeinung vor orthopädischen Operationen (Medexo): ca. zehn Tage
  • Zweitmeinung bei Krebserkrankung (HMO): maximal acht Tage

An wen kann man sich wenden, wenn man nach Erhalt der Zweitmeinung noch Fragen hat?

Bei Rückfragen zu Ihrer Zweitmeinung können Sie sich an unseren Partner, der das Gutachten erstellt hat, wenden. Selbstverständlich sind auch wir gerne für Sie da, wenn Sie Fragen rund ums Thema ärztliche Zweitmeinung haben.

Ihre Kontaktmöglichkeiten

  1. Bei orthopädischen Zweitmeinungen:
    Den Kundenservice unseres Partners Medexo erreichen Sie unter der Telefonnummer
    0 30 555 7053 0 (Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr).
  2. Bei Zweitmeinungen zu Krebserkrankungen:
    Unseren Partner HMO erreichen Sie telefonisch unter 089 231 414 74. Sie können auch eine Mail an info@krebszweitmeinung.de schicken oder das Kontaktformular nutzen.
  3. Ihre BKK VerbundPlus
    Sie erreichen uns telefonisch unter 0800 2 234 987 oder schriftlich über unser Kontaktformular.