Elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Die Elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) weisen Sie sich bei Ärzten und anderen Leistungserbringern als Versicherter der BKK VerbundPlus aus. So können die in Anspruch genommenen Leistungen direkt mit uns abgerechnet werden. 

In der Regel erhalten Sie Ihre eGK innerhalb von zwei bis drei Wochen, nachdem uns Ihr Lichtbild vorliegt. Handelt es sich um Ihre erste Karte bei uns, können Sie bis dahin Arztleistungen mit einer vorläufigen Ersatzbescheinigung in Anspruch nehmen.


Die Ersatzbescheinigung – Ihr Nachweis, wenn die eGK fehlt

Was ist eine Ersatzbescheinigung?

Die Ersatzbescheinigung dient als vorübergehender Nachweis, wenn Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) nicht verfügbar ist. Sie kann entweder in Papierform oder digital als sogenannte elektronische Ersatzbescheinigung (eEB) ausgestellt werden.

Wann benötigen Sie eine Ersatzbescheinigung?

Eine Ersatzbescheinigung ist nur für Ausnahmen gedacht – sie ersetzt Ihre Gesundheitskarte nicht dauerhaft. 

Typische Gründe sind: 

  • Verlust oder Vergessen der eGK,
  • Fernbehandlungen,
  • wenn technische Fehler oder ein Defekt das Einlesen der Karte verhindern.

So erhalten Sie eine Ersatzbescheinigung

Sie oder Ihre Arztpraxis können die Ersatzbescheinigung auf verschiedenen Wegen anfordern: 

  • Direkt in der Praxis: Ihre Arztpraxis fordert eine elektronische Ersatzbescheinigung bei uns an.
  • Über unsere Onlinefiliale:
    • PDF herunterladen (in App und Web-Version verfügbar): Sie können die Ersatzbescheinigung als PDF speichern und anschließend an die Praxis weiterleiten.
    • QR-Code scannen (nur in der App verfügbar): Über unsere Service-App können Sie den QR-Code direkt in der Arztpraxis scannen. Die elektronische Ersatzbescheinigung wird sofort beantragt und automatisch an die Praxis übermittelt – genauso, als hätte die Praxis die Anfrage selbst gestellt. 
      Sowohl Sie als auch die Praxis erhalten eine Rückmeldung. Die Information zur Antragstellung und zum Ergebnis finden Sie im Postfach Ihrer App. 
      Hinweis: Der QR-Code-Scan ist ausschließlich in der App möglich. Über die Web-Version steht weiterhin der PDF-Download zur Verfügung.  

Wenn kein Nachweis vorliegt

Sollten Sie Ihrem Arzt weder Gesundheitskarte noch Ersatzbescheinigung vorlegen, haben Sie in der Regel zehn Tage Zeit, den Nachweis nachzureichen. Erfolgt dies nicht, darf Ihr Arzt die Behandlung privat in Rechnung stellen. Reichen Sie Ihre eGK jedoch bis zum Ende des Quartals nach, muss die Praxis eine eventuell bereits bezahlte Rechnung wieder erstatten.


Neue eGK anfordern

Bei der aktuellen Kartengeneration können Daten wie Ihre Adresse nach der Ausstellung der Karte geändert werden. Eine neue eGK ist daher – neben den notwendigen sicherheitstechnischen Austauschzyklen – nur bei einem Defekt, bei Kartenverlust oder bei einer Namensänderung erforderlich. 

Benötigen Sie aus einem dieser Gründe eine neue Karte? Am einfachsten können Sie diese über unsere Onlinefiliale anfordern. Alternativ sind wir auch telefonisch oder schriftlich für Sie da.

Kontaktieren Sie uns


Ihr Foto auf der eGK

Ihr Foto dient dazu, Sie als Karteninhaber zu erkennen und einem möglichen Missbrauch der Karte vorzubeugen. Lediglich Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren sowie Versicherte, denen die Erstellung des Fotos nicht möglich ist (zum Beispiel weil sie pflegebedürftig und nicht mobil sind), erhalten eine elektronische Gesundheitskarte ohne Foto.
 

Gültigkeit / Aktualisierung des Lichtbildes 

Gemäß Patientendatenschutzgesetz dürfen wir Ihr Lichtbild für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) maximal zehn Jahre speichern. Nach Ablauf dieser Frist werden wir Sie automatisch kontaktieren. Um eine reibungslose Ausstellung einer neuen eGK – beispielsweise bei Ablauf oder Verlust – gewährleisten zu können, bitten wir Sie, uns ein möglichst aktuelles Lichtbild zur Verfügung zu stellen. 

Bitte beachten Sie: Das neue Lichtbild wird erst bei der nächsten Ausstellung einer eGK verwendet. Ihre derzeitige Karte bleibt bis dahin selbstverständlich gültig.
 

Foto online senden

Ab Ihrem 15. Geburtstag können Sie uns Ihr Foto über unser Upload-Tool oder über unsere Onlinefiliale bequem online übermitteln.

Bitte übernehmen Sie die im Upload geforderten Daten von Ihrer Gesundheitskarte oder Ihrer vorläufigen Versichertenbescheinigung.
 

Anforderungen an Ihr Foto

  • Mögliche Dateiformate sind JPEG, BMP, GIF und PNG (max. 10 MB).
  • Die Bildbreite muss mindestens 225 Pixel betragen.
  • Ein biometrisches Bild ist nicht erforderlich. Das Foto muss jedoch ungefähr dem Format eines Passbildes entsprechen.
  • Lichtbilder in Uniform sind nicht zugelassen, da bewusst keine weitergehenden dienstlichen Merkmale erfasst und gespeichert werden. 
     

Tipps für die Anmeldung

Ihre Versichertennummer finden Sie auf Ihrer (auch vorläufigen) Gesundheitskarte. Sie ist 10-stellig und beginnt mit einem Buchstaben (Beispiel: R123456789).

Laden Sie Ihr Foto für die eGK hoch

PIN und PUK für die Gesundheitskarte

Die Gesundheitskarte der BKK VerbundPlus ist mit moderner NFC-Technologie ausgestattet. In Kombination mit Ihrer PIN (Persönliche Identifikationsnummer) ermöglicht sie den sicheren Zugang zu digitalen Anwendungen wie dem E-Rezept, der elektronischen Patientenakte (ePA) oder unserer Onlinefiliale-App. 

Falls Ihre PIN gesperrt wird, können Sie die Karte mit der PUK (Personal Unblocking Key) wieder freischalten.

Mehr über die PIN und PUK für die eGK

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