Leistungen für
Schwangerschaft und Geburt

Leistungen für Schwangerschaft und Geburt 

Sie haben erfahren, dass Sie schwanger sind? Wir freuen uns sehr mit Ihnen! Schwangerschaft, Geburt und die ersten Monate nach der Entbindung sind eine Zeit voller Emotionen und tiefgreifender Veränderungen. Beruhigend zu wissen, dass die BKK VerbundPlus als Ihre Krankenkasse Sie in dieser neuen Lebensphase mit starken Leistungen und wichtigen Vorsorgeangebote unterstützt, die weit über das gesetzliche Angebot hinausgehen. Wir sind für Sie und Ihren Nachwuchs da – darauf können Sie sich verlassen!

Ihr LeistungsPlus

  • Angebote vor, während und nach der Schwangerschaft

  • Vorsorgebudgets in Höhe von 150 EUR

  • bezuschusste Geburtsvorbereitung für Partner

  • Online-Hebammenberatung und Hebammenrufbereitschaft

  • Professionelle Zahnreinigung in der Schwangerschaft

  • „Hallo Baby“ & „Baby Care“

  • U0 die Elternberatung ab der 28. Schwangerschaftswoche beim Kinderarzt

Auf einen Blick: Ansprüche werdender Mütter 

Werdende Mütter, die in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert oder mitversichert
sind, haben grundsätzlich Anspruch auf:

  • Ärztliche Betreuung
    Umfasst Untersuchungen zur Feststellung der Schwangerschaft, regelmäßige Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen, Beratung, Betreuung während der Entbindung und die Nachsorge.
  • Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln
    Hinweis: Alle benötigten Hilfsmittel, Arznei-, Verband- und Heilmittel, die in Verbindung mit der Schwangerschaft stehen, sind grundsätzlich von der Zuzahlung befreit.
  • Stationäre Entbindung
  • Hebammenhilfe
  • Haushaltshilfe in der Schwangerschaft
  • Häusliche Pflege
  • Untersuchungen während der Arbeitszeit
    Gut zu wissen: Ihr Arbeitgeber muss Sie für diese Untersuchungen von der Arbeit freistellen, ohne dass ein Verdienstausfall entsteht oder die Zeit nachgearbeitet werden muss. Voraussetzung ist, dass die Untersuchungen nur während der Arbeitszeit durchgeführt werden können).

Vorsorgeleistungen während der Schwangerschaft

Gut versorgt während der Schwangerschaft von uns als Krankenkasse: Unsere Leistungen beinhalten viele Vorsorgeuntersuchungen. Denn in der Schwangerschaft sind diese Untersuchungen für Sie als angehende Mama und das heranwachsende Kind von zentraler Bedeutung.

Ärzte oder Hebammen können frühzeitig Abweichungen vom normalen Schwangerschaftsverlauf erkennen und gegebenenfalls Maßnahmen einleiten. (Über den Umfang der Vorsorgeuntersuchungen, z. B. welche Blut- bzw. Ultraschalluntersuchungen wichtig sind, informiert Sie Ihr Arzt bzw. Ihre Hebamme.)

Wichtig zu wissen: Der gesamte Schwangerschaftsverlauf – dazu gehören auch die Ergebnisse von Ultraschalluntersuchungen und andere Kontrollbefunde – wird im Mutterpass dokumentiert. Dieser wird zu Beginn der Schwangerschaft ausgestellt und enthält Ihre wichtigen persönlichen Angaben.

Das Vorsorgeprogramm „BabyCare“

Eine Frühgeburt ist eine der häufigsten Komplikationen während einer Schwangerschaft. National und international sind steigende Frühgeburtenraten, also Geburten vor der 37. Schwangerschaftswoche mit einem Geburtsgewicht von weniger als 2.500 Gramm, zu verzeichnen. Namhafte Ärzte und Wissenschaftler haben mit BabyCare deshalb ein Programm entwickelt, das effektiv hilft, Frühgeburten vorzubeugen und Komplikationen zu vermeiden.

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Das Vorsorgeprogramm „Hallo Baby“

Als Krankenkasse helfen wir Ihnen mit unseren Leistungen, sicher durch die Schwangerschaft zu kommen. Dazu gehört auch das frühzeitige Erkennen und die Reduktion von Risikofaktoren durch unser für Sie kostenloses Vorsorgeprogramm Hallo Baby. Von Toxoplasmose-Tests über Infektionsscreening bis hin zur Untersuchung auf Streptokokken-B-Bakterien. Rechtzeitig erkannt, kann durch die Einleitung adäquater Therapie- und Nachsorgemaßnahmen eine Verringerung der Risikofaktoren unterstützt werden.

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Spezielle Zahnprophylaxe während der Schwangerschaft

Die Hormonumstellung während der Schwangerschaft hat auch Auswirkungen auf Ihr Zahnfleisch. Es wird anfälliger für Entzündungen und Zahnfleischbluten. Mundhygiene ist in dieser außergewöhnlichen Zeit besonders wichtig, denn eine Parodontitis in der Schwangerschaft erhöht das Risiko für eine Frühgeburt um das Siebenfache. Wir unterstützen Sie hier mit unserem LeistungsPlus im Rahmen der Schwangerenprophylaxe. 

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Zusatz-Vorsorgebudget

Unser Leistungsplus: Als Ihre Kasse übernehmen bzw. bezuschussen wir – über die gesetzlichen Vorsorgeleistungen hinaus – die Kosten für vom Arzt zusätzlich empfohlene und durchgeführte Vorsorgeuntersuchungen (max. 150 EUR je Schwangerschaft) in folgendem Rahmen:

  • Toxoplasmose-Test

  • Antikörpertest auf Ringelröteln

  • Antikörpertest auf Windpocken

  • B-Streptokokken-Test in der 35. – 37. Schwangerschaftswoche

Geburtsvorbereitungskurs 

Ein Geburtsvorbereitungskurs hilft Ihnen und Ihrem Partner, sich auf die Ankunft Ihres Babys vorzubereiten. Im Kurs erfahren Sie alles über die Geburt und die Zeit danach und lernen Atem- und Entspannungstechniken kennen.

Ihr LeistungsPlus: Die BKK VerbundPlus übernimmt die Kosten der Begleitperson mit bis zu 50 EUR für einen Geburtsvorbereitungskurs.

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Die Hebamme: Wertvolle Hilfe bei der Geburt

Als werdende Mutter haben Sie Anspruch darauf, von einer Hebamme betreut zu werden. Sie unterstützt Sie in der Schwangerschaft, bei der Geburt und in den ersten Wochen danach. Die Kosten dafür übernimmt die BKK VerbundPlus.

Hebammenleistungen auf einen Blick

  • Untersuchungen zur Feststellung der Schwangerschaft
  • Regelmäßige Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen
  • Betreuung vor und während der Entbindung
  • Geburtsvorbereitungskurs
  • Geburtshilfe
    · Geburt im häuslichen Umfeld
    · Ambulante Geburt im Geburtshaus
    · Klinische Geburt mit Beleghebamme
  • Betreuung von Mutter und Kind bis 8 Wochen nach der Geburt:
    · Wochenbettbetreuung und Überwachung der Säuglingsentwicklung
    · Hilfe bei Stillbeschwerden oder Ernährungsproblemen des Babys

Hebammenrufbereitschaft

Damit die Hebamme Ihres Vertrauens in den letzten Schwangerschaftswochen ständig für Sie bereitsteht, können Sie mit ihr eine Rufbereitschaft vereinbaren. Ihr LeistungsPlus: Wir erstatten Ihnen die Kosten für die Rufbereitschaft einer zugelassenen und freiberuflich tätigen Hebamme bis maximal 250 EUR je Schwangerschaft.

>> Finden Sie die passende Hebamme

Hebammensuche

Die Hebammenliste des GKV-Spitzenverbandes ermöglicht Ihnen eine unkomplizierte Suche nach einer freiberuflich tätigen Hebamme, z. B. für die Schwangerenvorsorge oder für die Wochenbettbetreuung.

>> Finden Sie die passende Hebamme

Online-Hebammenprogramm Kinderheldin

Als werdende oder junge Mutter ist diese spannende Zeit neben aller Vorfreude oft auch verbunden mit Unsicherheiten und vielen Fragen. Das Hebammen-Team von Kinderheldin steht Ihnen online genau für diese Themen zur Verfügung (gerne auch zusätzlich zur normalen Versorgung über eine Hebamme vor Ort).

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Unterstützung nach der Geburt

Ist das Kind geboren, ist die Freude sehr groß – doch wie geht es weiter? Ihre Hebamme steht Ihnen auch nach der Geburt zur Seite, zum Beispiel bei der Auswahl eines geeigneten Rückbildungskurses. Wichtig für Versicherte zu wissen, sind auch die nachfolgenden gesetzlichen Regelungen zu Elternzeit, Eltern- und Mutterschaftsgeld.

Rückbildungsgymnastik

Nach rund 40 Wochen Schwangerschaft hat sich der weibliche Körper stark verändert: Durch die Umstellung des Hormonhaushalts ist das Gewebe weicher geworden, besonders die Bauchdecke, die Gebärmutter, der Geburtskanal und der Beckenboden sind durch Schwangerschaft und Geburt in Mitleidenschaft gezogen. Mit Rückbildungskursen bringen Sie nach der Geburt Ihren Körper wieder in Form. Gezielte Übungen festigen Bauchmuskulatur und Beckenboden. So können auftretende Beschwerden gemindert und sogar vorgebeugt werden. Die Kosten werden direkt mit uns abgerechnet, Sie müssen nicht in Vorleistung treten. 

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Mutterschaftsgeld – finanzielle Entlastung für werdende Mütter

Schwangere Frauen und Mütter genießen rund um die Geburt besonderen Schutz. Damit erwerbstätigen Frauen kein finanzieller Nachteil entsteht, können Sie während der Mutterschutzfrist Mutterschaftsgeld beantragen. Wir haben für Sie zusammengefasst, wie und wann Sie den Antrag auf Mutterschaftsgeld stellen und was Sie dabei beachten müssen.

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Elternzeit

Die Elternzeit ermöglicht es Eltern, zur Betreuung ihres Kindes im Beruf kürzerzutreten und gleichzeitig den Kontakt zur Arbeitswelt aufrechtzuerhalten. Durch die neu eingeführten flexibleren Regelungen zur Elternzeit bekommen die Eltern mehr Spielräume bei der Gestaltung ihrer Elternzeit. Auch weiterhin sind für jeden Elternteil bis zu 36 Monate unbezahlte Auszeit vom Job bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes möglich. Davon können Eltern nun 24 statt bisher zwölf Monate im Zeitraum zwischen dem dritten und der Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes flexibel beanspruchen. Außerdem kann die Elternzeit in drei Zeitabschnitte pro Elternteil aufgeteilt werden. Das bedeutet: Elternzeit dann, wenn Eltern und Kinder sie wirklich brauchen.

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Elterngeld

Das Elterngeld gleicht fehlendes Einkommen aus, wenn Eltern ihr Kind nach der Geburt betreuen. Es sichert die wirtschaftliche Existenz der Familien und hilft Vätern und Müttern, Familie und Beruf besser zu vereinbaren. Es soll den Eltern ermöglichen, sich Zeit für ihr Kind zu nehmen. Auch getrenntlebenden Elternteilen steht das Elterngeld zur Verfügung.
Ausführliche Informationen rund um das Thema Elterngeld, finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, unter folgendem Link: familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld

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Haushaltshilfe in der Schwangerschaft 

Wichtig zu wissen: Diese Leistung ist unter bestimmten Voraussetzungen aufgrund der Schwangerschaft und bis zu zwei Wochen nach dem Entbindungstermin für Sie zuzahlungsfrei. Übernimmt Ihr Ehepartner oder ein anderer Familienangehöriger die Haushaltsführung und muss dafür unbezahlten Urlaub nehmen, zahlen wir den Verdienstausfall (maximal den Vertragssatz des Sozialdienstes).

Antrag auf Haushaltshilfe zum Download


Der Kinderwunsch – künstliche Befruchtung 

Jede zehnte Ehe in Deutschland bleibt kinderlos. Für viele Paare ist die künstliche Befruchtung daher die letzte Hoffnung auf eigenen Nachwuchs. Paare, deren Kinderwunsch sich nicht auf natürlichem, biologischem Weg erfüllen lässt, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Kostenerstattung durch die gesetzlichen Kassen.

Wir unterstützen Sie bei Ihrem Kinderwunsch

Während der Schwangerschaft zur BKK VerbundPlus wechseln?

Zu unseren vielen Serviceleistungen gehört es auch, dass wir Ihnen den Wechsel der Krankenkasse so einfach wie möglich machen. Alles, was Sie zum Wechseln tun müssen, haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Falls Sie bisher privat versichert waren, rufen Sie uns bitte unter der Telefonnummer 0800 2 234 987 an, um die nächsten Schritte zu besprechen. Wir sind für Sie von Montag bis Donnerstag jeweils von 8 bis 17 Uhr erreichbar.