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Besondere Beschäftigungen

Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügig entlohnten, kurzfristigen und studentischen Beschäftigungen

Zuständige Einzugsstelle für die Gesamtsozialversicherungsbeiträge einschließlich der Umlagen der geringfügig entlohnt Beschäftigten (Personengruppe 109) ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See mit ihrer Minijob-Zentrale übernimmt die Aufgaben rund um das Thema Minijobs.

Mehr Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.minijob-zentrale.de.