Freiwillig Versicherte und Selbstständige

Freiwillige Krankenversicherung

Als freiwillig versichertes Mitglied bei der BKK VerbundPlus profitieren Sie von einem umfassenden Versicherungsschutz und exklusiven Vorteilen:

Ihr LeistungsPlus

  • Gesundheit und Wohlbefinden: Angebote zur Förderung Ihrer psychischen und physischen Balance 
  • Gesundheitskurse: Bis zu 300 EUR/Jahr Förderung 
  • Gesundheitsreisen: Zuschuss von bis zu 260 EUR/Jahr 
  • Vorsorge: Kostenloser Gesundheits-Check-up alle drei Jahre 
  • Reiseschutz: 100% Kostenerstattung für empfohlene Auslandsreisen-Impfungen 
  • Innovative Trainings: „OrthoHero“ für Rücken und Knie 
  • Sportmedizinische Untersuchung: Zuschuss von bis zu 80%, maximal 60 EUR 
  • Alternative Heilmethoden: Homöopathische Analyse- und Anamnese-Leistungen 
  • Sicherheit bei ernsthaften Erkrankungen: Ärztliche Zweitmeinung bei orthopädischen Operationen und Krebserkrankungen 
  • Telemedizin: Ärztliche Beratung per Videochat in der TeleClinic 
  • Online-Services: Kostenloser Arzt- und Klinikfinder sowie Arzt-Preisvergleich

Voraussetzungen für eine freiwillige Krankenversicherung

Es gibt verschiedene Szenarien, in denen Sie sich freiwillig versichern können: 

  • Jahresarbeitsentgelt über 69.300,00 EUR (2024): Wenn Ihr Einkommen über dieser Grenze liegt, sind Sie von der Krankenversicherungspflicht befreit und können sich freiwillig versichern.
  • Ende der Familienversicherung: Eine freiwillige Versicherung kann geprüft werden.
  • Rückkehr aus dem Ausland: Hier bedarf es einer individuellen Beratung.
  • Hohe Einkommen bei neuem Job: Wenn Ihr Einkommen sofort über 5.775,00 EUR monatlich liegt, können Sie sich auf Antrag freiwillig versichern, auch ohne vorherige Versicherungspflicht.

Wenn Sie als freiwilliges Mitglied die Vorteile einer Mitgliedschaft bei der BKK VerbundPlus nutzen möchten, beraten wir Sie gerne individuell.

Besondere Regelungen bei einer freiwilligen Weiterversicherung

Haben Sie eine andere Krankenversicherung gewählt? Dann informieren Sie uns bitte innerhalb von zwei Wochen nach unserer Mitteilung über die freiwillige Weiterversicherung. Als alternative Absicherung gelten z. B. private Krankenversicherungen, Beihilfeansprüche oder Freie Heilfürsorge. Bitte schicken Sie uns einen Nachweis über Ihren Versicherungsschutz, um Ihre Mitgliedschaft bei der BKK VerbundPlus zu beenden.

Beiträge und Beitragsbemessungsgrenzen

Grundsätzlich gilt: Die Beiträge für freiwillig Versicherte orientieren sich an deren wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Daher sind all Ihre Einnahmen, die zum Lebensunterhalt verbraucht werden oder verbraucht werden können, beitragspflichtig. 

Hierzu gehören zum Beispiel: 

  • Der Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit, ermittelt nach dem Einkommensteuerrecht.
  • Der Zahlbetrag der Rente laut Rentenbescheid, zum Beispiel bei gesetzlichen Renten, Betriebsrenten, Renten aus privater Lebensversicherung und Pensionen.
  • Ein pauschaler Zuschlag der Deutschen Rentenversicherung im Rahmen des EM-Bestandsrentenverbesserungsauszahlungsgesetz.
  • Das laufende Gehalt inklusive anteiliger Einmalzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld.
  • Beamtenbezüge.
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.
  • Erträge aus Kapitalvermögen wie Zinsen oder Dividenden, ebenfalls laut Einkommensteuerbescheid.
  • Der Gründungszuschuss für Existenzgründer ohne die 300 EUR Pauschale für die soziale Sicherung.
  • Unterhaltszahlungen vom getrenntlebenden oder geschiedenen Ehegatten.
  • Sozialhilfe.

Wie setzt sich die Beitragsbemessungsgrenze zusammen?

Der Beitrag wird auf sämtliche Bruttoeinnahmen berechnet, jedoch nicht auf mehr als die Beitragsbemessungsgrenze von 5.175,00 EUR (2024). 

Die Mindesteinnahme, auf die der Beitrag berechnet wird, beträgt 1.178,33 EUR monatlich. 

Bitte beachten Sie auch die nachfolgenden Informationen für Selbstständige.


Krankenversicherung für Selbstständige

Als Selbstständiger schätzen Sie es, Ihre Angelegenheiten selbst zu regeln und flexibel zu bleiben. In puncto Gesundheit und Versicherungsschutz stehen wir Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite – auch in schwierigen Zeiten, wenn Sie einmal länger ausfallen sollten. Gemeinsam finden wir die optimale Versicherungslösung, die genau zu Ihren Bedürfnissen passt. Sie haben die Wahl!

Ihr LeistungsPlus

Die BKK VerbundPlus bietet ein umfangreiches Leistungsspektrum, das weit über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht und darauf abzielt, Ihre Gesundheit in allen Bereichen zu fördern. Um den speziellen Anforderungen von Selbstständigen und Freiberuflern gerecht zu werden, haben wir zwei maßgeschneiderte Wahltarife entwickelt. Diese sichern Ihnen im Falle einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit die Zahlung von Krankengeld. 

Bei Fragen kommen Sie gerne auf uns zu.

Wie hoch ist der Beitragssatz für Selbstständige?

  • Beitragssatz: Der reguläre Beitragssatz für Selbstständige beträgt 15,55 % (14,0 % ermäßigter Beitragssatz plus 1,55 % Zusatzbeitrag).
  • Wichtiger Hinweis: Dieser Beitragssatz beinhaltet keinen Anspruch auf Krankengeld im Falle einer Arbeitsunfähigkeit.
  • Optionaler Krankengeldanspruch: Möchten Sie Krankengeld absichern, erhöht sich der Beitragssatz auf 16,15 % (allgemeiner Beitragssatz plus Zusatzbeitrag).
  • Hinweis bei negativen Einkünften: Auch bei einem Beitragssatz von 16,15 % kann kein Krankengeld gezahlt werden, wenn Sie negative Einkünfte haben.
  • Alle Informationen zur Pflegeversicherung finden Sie hier.

Welche Einnahmen aus einer Selbstständigkeit sind beitragspflichtig?

Als Selbstständiger oder Freiberufler müssen Sie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auf alle Einnahmen zahlen, die Sie für Ihren Lebensunterhalt verwenden können. Diese Beiträge sind bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.175,00 EUR (Stand 2024) fällig. Die Mindestbemessungsgrundlage liegt bei 1.178,33 EUR monatlich (Kalenderjahr 2024). 

Alle wichtigen Informationen zur Beitragseinstufung für Selbstständige finden Sie in unserem Merkblatt.

Mehr Beitragstransparenz

Seit 2018 hat der Gesetzgeber die Berechnung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für freiwillig Versicherte und Selbstständige neu geregelt. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Vorläufige Beitragsberechnung: Die Beiträge für Selbstständige werden seit dem 1. Januar 2018 vorläufig auf Basis des aktuellen Steuerbescheids berechnet.
  • Rückwirkende Anpassung: Sobald die tatsächlichen Einkünfte für das betreffende Kalenderjahr feststehen, erfolgt eine rückwirkende, endgültige Beitragsfestsetzung.
  • Erstattungen und Nachzahlungen: Zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet, während zu wenig gezahlte Beiträge nachgefordert werden. So werden Ihre tatsächlichen Einkünfte im jeweiligen Kalenderjahr genau berücksichtigt.
  • Frist zur Einreichung: Selbstständige haben bis zu drei Jahre Zeit, ihren neuen Einkommenssteuerbescheid einzureichen. 

Unser Tipp: Reichen Sie Ihren neuen Einkommenssteuerbescheid sofort ein, sobald er Ihnen vorliegt! 

Diese Regelungen betreffen auch Rentenbezieher mit sogenanntem Arbeitseinkommen (z.B. Erlöse aus einer Solaranlage) sowie freiwillig versicherte Immobilienbesitzer mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. 

Wichtiger Hinweis: Ihre Einkommensverhältnisse werden weiterhin regelmäßig (einmal jährlich) durch die BKK VerbundPlus überprüft. Um zu vermeiden, dass Ihr Beitrag auf Basis der Beitragsbemessungsgrenze (Höchstbeitrag) festgesetzt wird, antworten Sie bitte zeitnah auf unsere Anfragen.

Keine Änderung bei Einkünften über der Beitragsbemessungsgrenze

Für Selbstständige mit Einkünften über der Beitragsbemessungsgrenze (2024: 5.175,00 EUR monatlich) gilt dieses Verfahren nicht. In diesen Fällen werden die Beiträge endgültig auf Basis der Beitragsbemessungsgrenze festgelegt. 

Wichtiger Hinweis: Sollten Ihre tatsächlichen Einkünfte wider Erwarten niedriger ausfallen, können Sie eine Erstattung der zu viel gezahlten Beiträge beantragen. 

Für Existenzgründer werden die Beiträge zunächst vorläufig festgesetzt. Die endgültige Berechnung erfolgt, sobald die Einkommenssteuerbescheide für die jeweiligen Kalenderjahre vorliegen. 

Unser Tipp: Sie müssen nichts weiter unternehmen, um von dieser Regelung zu profitieren. Wir überprüfen automatisch, ob Sie zum betroffenen Personenkreis gehören, und informieren Sie spätestens im Januar des Folgejahres über eventuelle Beitragsänderungen.

Mindestbemessungsgrundlage für Existenzgründer

Für Existenzgründer, die einen Gründungszuschuss von der Bundesagentur für Arbeit erhalten, gilt im Kalenderjahr 2024 eine Mindestbemessungsgrundlage von 1.178,33 EUR. Bitte beachten Sie, dass positive und negative Einnahmen aus unterschiedlichen Einkommensquellen nicht miteinander verrechnet werden können.


Individuelle Beratung

Sie sind selbstständig? Unser Beitragsteam berät Sie gerne individuell zu Ihrer Einstufung und den Möglichkeiten einer Beitragsreduzierung. Wir stehen Ihnen während unserer Geschäftszeiten jederzeit zur Verfügung.

07351 / 18 24 752
mitgliedschaft@bkkvp.de