Ärztliche Zweitmeinung
Wenn eine ärztliche Diagnose das eigene Leben oder das eines Angehörigen verändert, kommen nicht selten Zweifel auf. Ist die angeratene Operation wirklich notwendig? Ist die verordnete Therapie sinnvoll? Bedenkt man, dass 60 % aller geplanten Operationen eigentlich überflüssig wären, sind diese Fragen berechtigt.
Um Ihnen in solchen Situationen Sicherheit zu geben, übernehmen wir die Kosten einer ärztlichen Zweitmeinung bei Mandeloperationen oder einer Gebärmutterentfernung. Als besonderes LeistungsPlus tragen wir die Kosten für eine Zweitmeinung auch bei geplanten orthopädischen Operationen und sogar bei einer Krebsdiagnose.

60 % der geplanten OPs sind überflüssig. Eine ärztliche Zweitmeinung hilft, diese zu vermeiden.
Wir bezahlen ärztliche Zweitmeinungen bei:
So nehmen Sie die ärztliche Zweitmeinung in Anspruch
Gesetzlich Versicherte können grundsätzlich Ihren Arzt frei wählen und daher auch einfach den Rat eines zweiten Mediziners zu einer geplanten Behandlung oder Operation einholen. Diese Leistung wird direkt mit uns abgerechnet.
Zweitmeinung bei einer Mandeloperation oder Gebärmutterentfernung
Bei geplanten Mandeloperationen (Tonsillen-OPs) und Gebärmutterentfernungen (Hysterektomien) gilt ein gesonderter Anspruch auf eine Zweitmeinung. In diesen Fällen gibt es ein geregeltes Verfahren, d. h. der Arzt muss den Patienten mindestens 10 Tage vor dem Eingriff gezielt aufklären, dass es die Möglichkeit gibt eine unabhängige Zweitmeinung einzuholen.
Über die Arztsuche der Kassenärztlichen Bundesvereinigung finden Sie Ärzte, die eine Genehmigung für die Erstellung von Zweitmeinungen haben.
Unser Leistungsplus: Zweitmeinung vor orthopädischen Operationen
Haben Sie eine Empfehlung für eine Operation an Knie, Rücken oder der Hüfte erhalten? Dann können Sie von anerkannten Spezialisten bei unserem Partner „Medexo“ ein ausführliches Gutachten als Zweitmeinung kostenlos einholen. Dafür dürfen die Krankenhauseinweisung, die Überweisung und der ärztliche Befundbericht jeweils nicht älter als 6 Monate sein.
Eine Liste der Indikationen, bei denen Sie die Zweitmeinung nutzen können, finden Sie in der folgenden PDF-Datei.
Sie können die Zweitmeinung bei Medexo online oder per Post beantragen
Zweitmeinung online:
- Füllen Sie auf medexo.com den Fragebogen aus und laden Sie Ihre medizinischen Unterlagen (Befunde, Laborwerte etc.) hoch.
- Ihre Unterlagen werden von Medexo aufbereitet und an einen Experten übergeben.
- Das fertige Gutachten können Sie über Ihr Benutzerkonto bei Medexo einsehen und herunterladen.
Füllen Sie den Online-Fragebogen von Medexo aus
Zweitmeinung per Post:
- Fordern Sie den Fragebogen telefonisch unter 030 55 57 05 30 an.
- Senden Sie alle Unterlagen an Medexo.
Bitte beachten Sie, dass ein Postversand den Ablauf verzögert.
Unser LeistungsPlus: Zweitmeinung nach einer Krebsdiagnose (Krebszweitmeinung)
Wenn ein Arzt die Diagnose „Krebs“ gestellt und eine Empfehlung für eine Krebstherapie ausgesprochen hat, können Sie bei unserem Partner „HMO“ die Meinung eines Expertengremiums kostenlos einholen.
Eine Liste mit den Indikationen, bei denen Sie die Zweitmeinung bei Krebs in Anspruch nehmen können, finden Sie in der folgenden PDF-Datei.
Um die Zweitmeinung zu beantragen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Partner „HMO“
- Nehmen Sie telefonisch Kontakt mit unserem Partner „HMO“ auf (089 231 414 740) oder nutzen dessen Kontaktformular.
- Ein HMO-Berater nimmt telefonisch Kontakt mit Ihnen auf.
- In dem Gespräch klärt der Berater mit Ihnen alle notwendigen Schritte.