Familienfreibeträge
Gesetzlich Krankenversicherte leisten jährlich zwei Prozent ihres Einkommens als Zuzahlung. Wer im Laufe eines Kalenderjahres bestimmte Belastungsgrenzen erreicht, kann sich von vielen Zuzahlungen der Krankenkasse befreien. Auch Familienfreibeträge sind gesetzlich festgelegt, um Familien finanziell zu entlasten: Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind von Zuzahlungen befreit.