Familienversicherung
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Familienversicherung

Um nicht nur Ihnen, sondern auch Ihren Familienmitgliedern die bestmögliche Versorgung zu ermöglichen, können Sie Ihre ganze Familie bei der BKK VerbundPlus mitversichern.


Voller Versicherungsschutz kostenfrei

Folgende Familienangehörigen erhalten bei uns den vollen Versicherungsschutz ohne zusätzliche Beitragszahlung:

  • Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner
  • Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Kinder bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, wenn sie nicht erwerbstätig sind
  • Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden. Wird die Schul-/oder Berufsausbildung durch Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht des Kindes unterbrochen oder verzögert, besteht die Versicherung auch für einen der Dauer dieses Dienstes entsprechenden Zeitraum über das 25. Lebensjahr hinaus; dies gilt auch bei einer Unterbrechung oder Verzögerung z.B. durch einen freiwilligen Wehrdienst nach § 58b SG, Freiwilligendienst nach dem BFDG oder JFDG oder einer Tätigkeit als Entwicklungshelfer im Sinne des § 1 Abs. 1 EhfG, für die Dauer von höchstens 12 Monaten.
  • Kinder, die wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu ernähren, ohne Altersbegrenzung
  • Stief- und Enkelkinder, die das Mitglied überwiegend unterhält oder in seinen Haushalt aufgenommen hat
  • sowie Pflegekinder

Voraussetzungen

Dies gilt jedoch nur, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • sie wohnen im Inland
  • es besteht kein eigener Krankenversicherungsschutz
  • es besteht keine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit
  • es wird kein eigenes regelmäßiges Einkommen über den folgenden Grenzen erzielt:
    • Einkommen aus z. B. selbstständiger Tätigkeit oder Vermietung und Verpachtung
      • bis 505,00 Euro pro Monat
    • Ist im Einkommen ein Minijob voll oder anteilig enthalten
      • bis 30.09.2022 pro Monat 538,00 Euro
      • ab 01.10.2022 pro Monat 538,00 Euro

Keine Familienversicherung für Kinder besteht, wenn der höher verdienende Elternteil nicht gesetzlich versichert ist und dessen Einkommen 5.775,00 Euro (monatlich, Stand 2024) überschreitet und höher ist als das Einkommen des Mitglieds. Sind Elternteile bei verschiedenen Gesetzlichen Krankenkassen versichert, so können sie wählen, bei welchem Elternteil das Kind mitversichert sein soll.

Weitere Informationen erhalten Sie unter familienportal.de

Wichtig

Damit wir Ihre Angehörigen familienversichern können, benötigen wir einen entsprechenden Antrag. Bitte teilen Sie uns zukünftig alle Änderungen mit, damit wir die Familienversicherung beurteilen können. Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen sind wir verpflichtet, den Anspruch auf Familienversicherung regelmäßig zu überprüfen.


Online-Vorsorgeprogramm FamiliePlus

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Fragen und Antworten

Der kürzeste Weg zu mehr Informationen führt über unsere FAQ. Lesen Sie häufige Fragen und Antworten.