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Häusliche Krankenpflege

Manchmal ist es möglich, anstelle einer stationären Behandlung im Krankenhaus die Krankenpflege im häuslichen Wohnumfeld durchzuführen. In diesen Fällen übernimmt die BKK VerbundPlus neben der ärztlichen Behandlung auch die Kosten für geeignete Pflegekräfte über einen Zeitraum von vier Wochen.

Unser LeistungsPlus

Ist eine häusliche Krankenpflege notwendig, damit die ambulante ärztliche Behandlung Erfolg haben kann, dann übernehmen wir für maximal 13 Wochen die Kosten für die notwendige Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung bis zu einer Obergrenze, sofern Pflegebedürftigkeit nicht vorliegt.

Hinweis

Die häusliche Krankenpflege wird jedoch nur gewährt, wenn Ihr Hausarzt verordnet, dass Behandlungspflege, Grundpflege (betten, waschen, etc.) sowie eine hauswirtschaftliche Versorgung notwendig sind. Der Eigenanteil für Versicherte ab dem vollendeten 18. Lebensjahr beträgt 10 % der Kosten je Kalendertag, für höchstens 28 Tage je Kalenderjahr. Darüber hinaus zahlen Sie 10 Euro je Verordnung.