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Haushaltshilfe

Kann der Haushalt wegen Krankheit, oder eines Krankenhausaufenthalts nicht weitergeführt werden, sind Sie bei uns gut versorgt. Wir erstatten Ihnen die Kosten für eine Haushaltshilfe. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, welches das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, behindert oder auf Hilfe angewiesen ist. Ihre gesetzlich festgelegte Zuzahlung beträgt 10 % der Kosten je Kalendertag, mindestens jedoch 5 Euro, höchstens 10 Euro.

Voraussetzungen für Haushaltshilfe

Bevor Sie den Antrag stellen:
Prüfen Sie bitte, ob die Voraussetzungen für eine Haushaltshilfe vorliegen. Dabei helfen folgende Check-Punkte:

  • Benötigen Sie wegen einer Krankheit/Schwangerschaft/Entbindung eine Haushaltshilfe?
  • Führen Sie den Haushalt?
  • Leben Sie alleine und benötigen aufgrund Ihrer Krankheit/Schwangerschaft/Entbindung Unterstützung?
  • Gibt es in Ihrem Haushalt keine Person, die den Haushalt übergangsweise führen könnte?

Unser LeistungsPlus

Wenn Sie schwer erkrankt sind und ambulant behandelt werden und Ihren Haushalt nicht mehr führen können, übernimmt die BKK VerbundPlus die Kosten der Haushaltshilfe. Und zwar für bis zu 26 Wochen, sofern eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Die BKK VerbundPlus zahlt die Haushaltshilfe auch wenn kein Kind im Haushalt lebt.

Wer die Haushaltshilfe übernimmt, wählen Sie selbst

Bei Weiterführung des Haushalts durch den Ehepartner bzw. die Ehepartnerin:
Für die Zeit des unbezahlten Urlaubs erstatten wir das ausgefallene Nettoarbeitsentgelt bis zu einem täglichen Maximalbetrag von 306,42 € abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung. Ausgenommen sind arbeitsfreie Tage (z.B. bezahlter Urlaub, Wochenende). Zur Erstattung benötigen wir, nach Beendigung der Haushaltshilfe, eine Verdienstausfallbescheinigung des Arbeitgebers.

Bei Weiterführung des Haushalts durch Personen, die mit dem Versicherten bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind:
Wir übernehmen die Kosten des unbezahlten Urlaubs (s.o.) und/oder entstandene Nebenkosten wie z.B. Fahrkosten bis zu einem täglichen Maximalbetrag von 306,42 € abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung.

Haushaltshilfe durch Sozialstationen oder Betreuungsdienste (z.B. Rotes Kreuz, Caritas):
Wir arbeiten mit vielen Organisationen zusammen, die wir Ihnen gerne nennen. Bei der Hilfe im Haushalt handelt es sich um eine sehr individuelle Aufgabe. Deshalb empfehlen wir, direkten Kontakt zu den entsprechenden Institutionen zu suchen. Die Kosten der Haushaltshilfe rechnen unsere Vertragspartner direkt mit uns ab.

Haushaltshilfe durch Bekannte (nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert):
Wir erstatten alle Kosten (z.B. Stundenlohn, Fahrkosten) bis zu einem Höchstsatz pro Stunde von 11,00 €.

Haushaltshilfe während der Schwangerschaft

Regelungen für eine Haushaltshilfe aufgrund von Beschwerden während der Schwangerschaft finden Sie hier:

Haushaltshilfe in der Schwangerschaft

Antrag auf Haushaltshilfe zum Download