Haushaltshilfe
Können Sie Ihren Haushalt aufgrund einer Erkrankung oder eines Krankenhausaufenthalts vorübergehend nicht weiterführen? Benötigen Sie im Alltag Unterstützung durch eine Haushaltshilfe? Als Ihre Krankenkasse sind wir auch in dieser Situation für Sie da – über das gesetzliche Maß hinaus!
Ihr LeistungsPlus
Kostenübernahme für Haushaltshilfe
Die BKK VerbundPlus beteiligt sich an den Kosten für eine Haushaltshilfe in folgenden Fällen:
- Für bis zu 26 Wochen während einer ambulanten Behandlung aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankung, auch ohne Kinder im Haushalt.
- Bei schwangerschaftsbedingten Beschwerden und Entbindung, auch ohne Kinder im Haushalt. Lesen Sie hier mehr dazu.
- Während eines stationären Krankenhaus- oder Rehabilitationsaufenthalts haben Sie ebenfalls Anspruch auf eine Haushaltshilfe, sofern in Ihrem Haushalt eine Person lebt, die den Haushalt nicht weiterführen kann. Sofern Ihre stationäre Rehabilitation von der deutschen Rentenversicherung gezahlt wird, klären Sie den Anspruch auf Haushaltshilfe bitte direkt mit der Rentenversicherung.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Unterstützung durch eine Haushaltshilfe bei uns beantragen müssen, bevor Sie die Leistung in Anspruch nehmen. Kontaktieren Sie uns, und wir helfen Ihnen gerne bei Ihrem Antrag.
Wie hoch ist Ihre Zuzahlung?
Als Versicherter leisten Sie ab dem 18. Lebensjahr – gesetzlich vorgeschrieben – eine Zuzahlung in Höhe von 10 % der Kosten je Kalendertag (mindestens 5 EUR, höchstens jedoch 10 EUR). Sind Sie für dieses Jahr von Zuzahlungen befreit, entfällt Ihr Anteil.
Wichtig zu wissen:
Bei einer Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung müssen Sie keine Zuzahlungen leisten.
Haushaltshilfe während der Schwangerschaft
Regelungen für eine Haushaltshilfe aufgrund von Beschwerden während der Schwangerschaft finden Sie hier: