Haushaltshilfe
Können Sie Ihren Haushalt aufgrund einer Erkrankung oder eines Krankenhausaufenthalts vorübergehend nicht weiterführen? Benötigen Sie im Alltag Unterstützung durch eine Haushaltshilfe? Als Ihre Krankenkasse sind wir auch in dieser Situation für Sie da – über das gesetzliche Maß hinaus!
Wie hoch ist Ihre Zuzahlung?
Als Versicherter leisten Sie ab dem 18. Lebensjahr – gesetzlich vorgeschrieben – eine Zuzahlung in Höhe von 10 % der Kosten je Kalendertag (mindestens 5 EUR, höchstens jedoch 10 EUR). Sind Sie für dieses Jahr von Zuzahlungen befreit, entfällt Ihr Anteil.
Wichtig zu wissen:
Bei einer Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung müssen Sie keine Zuzahlungen leisten.
Haushaltshilfe während der Schwangerschaft
Regelungen für eine Haushaltshilfe aufgrund von Beschwerden während der Schwangerschaft finden Sie hier: