Haushaltshilfe
Kann der Haushalt wegen Krankheit, eines Krankenhausaufenthalts nicht weitergeführt werden, erstatten wir die Kosten für eine Haushaltshilfe. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, welches das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, behindert oder auf Hilfe angewiesen ist. Ihre Zuzahlung beträgt 10 % der Kosten je Kalendertag, mindestens jedoch 5 Euro, höchstens 10 Euro.
Haushaltshilfe während der Schwangerschaft
Regelungen für eine Haushaltshilfe aufgrund von Beschwerden während der Schwangerschaft finden Sie hier: