Homoeopathie
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Homöopathie

Wir vertrauen alternativen Behandlungsmethoden und bezuschussen unseren Versicherten die homöopathische Behandlung. Dafür hat die BKK VerbundPlus für Ihre Versicherten einen Vertrag mit dem Deutschen Zentralverband homöopathischer Ärzten e.V. geschlossen. Wenn Sie die Leistungen dieses Vertrages in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie Ihre Teilnahme daran bei einem teilnehmenden Arzt schriftlich erklären.

Unser LeistungsPlus

Wir bezuschussen homöopathische Behandlungen im Rahmen unseres Vertrages mit dem Deutschen Zentralverband homöopathischer Ärzten e.V.

Kostenlose Homöopathie-Leistungen

Im Rahmen des Vertrages sind folgende ärztliche Leistungen kostenlos:

  • Homöopathische Erstanamnese vom Beginn des 13. Lebensjahres an nach homöopathisch-individuellen Gesichtspunkten mit schriftlicher Aufzeichnung zur Einleitung einer homöopathischen Behandlung einmal je Krankheitsfall (Mindestdauer 60 Minuten – höchstens einmal pro Jahr).
  • Homöopathische Erstanamnese bis zum vollendeten 12. Lebensjahr nach homöopathisch-individuellen Gesichtspunkten mit schriftlicher Aufzeichnung zur Einleitung einer homöopathischen Behandlung einmal je Krankheitsfall. (Mindestdauer 40 Minuten – höchstens einmal pro Jahr).
  • Repertorisation (höchstens zweimal pro Jahr)
  • Homöopathische Analyse (höchstens zweimal pro Jahr)
  • Homöopathische Folgeanamnese (Mindestdauer 30 Minuten) (höchstens zweimal pro Quartal)
  • Homöopathische Folgeanamnese (Mindestdauer 15 Minuten) (höchstens zweimal pro Quartal)
  • Homöopathische Beratung (Mindestdauer 7 Minuten) (höchsten fünfmal pro Quartal)

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