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Elterngeld

Das sogenannte „Elterngeld“ unterstützt Alleinerziehende und Familien nach der Geburt und schafft somit den notwendigen Freiraum für die Betreuung und Erziehung eines Kindes. Die Voraussetzungen für den Bezug von Elterngeld sind im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt.

Höhe des Elterngeldes

Die Höhe des Elterngeldes ist abhängig vom durchschnittlichen Monatseinkommen, das der betreuende Elternteil im Jahr vor der Geburt hatte. Es beträgt mindestens 300,- und höchstens 1.800,- Euro. Zur Berechnung der möglichen Leistungshöhe verwenden Sie den Elterngeldrechner.

Zeitraum für Elterngeld

Elterngeld wird an Mütter und Väter für maximal 14 Monate gezahlt. Beide Elternteile können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens 2 und höchstens 12 Monate für sich in Anspruch nehmen. 2 weitere Monate gibt es, wenn sich auch der zweite Elternteil an der Betreuung des Kindes beteiligt und den Eltern das Erwerbseinkommen für mindestens 2 Monate wegfällt. Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich des wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, können die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Elterngeld bietet die Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter www.bmfsfj.de.


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Fragen und Antworten

Der kürzeste Weg zu mehr Informationen führt über unsere FAQ. Lesen Sie häufige Fragen und Antworten.