Anmeldung der Elternzeit und Kündigungfrist
Wer Elternzeit nimmt, kann in Teilzeit bis zu 32 Wochenstunden arbeiten. In Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten besteht ein Anspruch auf Teilzeitarbeit in der Elternzeit, wenn keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen und die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer mehr als 6 Monate im Unternehmen tätig ist.
Während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz. Er beginnt mit der Anmeldung der Elternzeit, frühestens jedoch 8 Wochen vor deren Beginn. In besonderen Fällen kann ausnahmsweise durch die Aufsichtsbehörde eine Kündigung für zulässig erklärt werden. Anmeldefrist der Elternzeit: bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes spätestens 7 Wochen und für den Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes spätestens 13 Wochen vor Beginn.