Elternzeit
Jeder Elternteil hat zur Betreuung und Erziehung seines Kindes bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf Elternzeit. Während der Elternzeit ruhen die Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses. Das Arbeitsverhältnis bleibt aber bestehen und nach Ablauf der Elternzeit besteht ein Anspruch auf Rückkehr auf den ursprünglichen oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz.