Künstliche Befruchtung
Jede zehnte Ehe in Deutschland bleibt kinderlos. Für viele Paare ist die künstliche Befruchtung daher die letzte Hoffnung auf eigenen Nachwuchs.
Wer hat Anspruch auf künstliche Befruchtung?
Paare, deren Kinderwunsch sich nicht auf natürlichem Weg erfüllen lässt, haben Anspruch auf Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen, wenn sie verheiratet und beide bei Beginn des Behandlungszyklus älter als 25 Jahre sind. Die Frau darf dabei das 40. Lebensjahr, der Mann das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Als gesetzliche Krankenkasse übernehmen wir die Kosten in Höhe von 50 % für drei Behandlungen.