Mutterschaftsgeld
Werdende Mütter erhalten von uns während der Schutzfristen rund um die Entbindung Mutterschaftsgeld als Ausgleich für mögliche finanzielle Nachteile durch die Schutzmaßnahmen.
Zahlungszeitraum
Zahlungszeitraum ist die gesamte Mutterschutzfrist. In der Regel beinhaltet diese die 6 Wochen vor und die 8 Wochen nach der Entbindung. Etwaige Verlängerung aufgrund besonderer Situationen werden berücksichtigt.
Mutterschaftsgeld beantragen
Um Mutterschaftsgeld zu bekommen reicht die Vorlage des vom Arzt oder einer Hebamme ausgestellten "Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung" aus. Dieses Formblatt (in der Art eines Attestes) ergänzen Sie auf der Ausfertigung an ihre Krankenkasse einfach mit Ihren persönlichen Daten und schicken Sie es uns zu.
Die Zahlung des Mutterschaftsgeldes erfolgt an zwei Zahlungszeitpunkten: für die Zeit vor der Entbindung mit Beginn des Mutterschutzes, für die Zeit nach der Entbindung nach Vorliegen einer Kopie der Geburtsurkunde in unseren Unterlagen.
Beratung zum Mutterschaftsgeld
Die Höhe des jeweiligen Mutterschaftsgeldes hängt von verschiedenen individuellen Faktoren ab. Rufen Sie uns dazu einfach an. Wir beraten Sie gerne.