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Mutterschaftsgeld

Werdende Mütter erhalten von uns während der Schutzfristen rund um die Entbindung Mutterschaftsgeld als Ausgleich für mögliche finanzielle Nachteile durch die Schutzmaßnahmen.

Unterstützung für schwangere Versicherte

Mutterschaftsgeld wird an schwangere Versicherte (pflicht- oder freiwillig versichert) gezahlt, wenn ein Anspruch auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit besteht oder wegen der Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz kein Arbeitsentgelt gezahlt wird.

Zahlungszeitraum

Zahlungszeitraum ist die gesamte Mutterschutzfrist. In der Regel beinhaltet diese die 6 Wochen vor und die 8 Wochen nach der Entbindung. Etwaige Verlängerung aufgrund besonderer Situationen werden berücksichtigt.

Mutterschaftsgeld beantragen

Um Mutterschaftsgeld zu bekommen reicht die Vorlage des vom Arzt oder einer Hebamme ausgestellten "Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung" aus. Dieses Formblatt (in der Art eines Attestes) ergänzen Sie auf der Ausfertigung an ihre Krankenkasse einfach mit Ihren persönlichen Daten. Anschließend können Sie die Bescheinigung ganz einfach über unsere Onlinefiliale einreichen. Oder senden Sie uns Ihre Bescheinigung per Post an: BKK VerbundPlus, Zeppelinring 13, 88400 Biberach.

Die Zahlung des Mutterschaftsgeldes erfolgt an zwei Zahlungszeitpunkten: für die Zeit vor der Entbindung mit Beginn des Mutterschutzes, für die Zeit nach der Entbindung nach Vorliegen einer Kopie der Geburtsurkunde in unseren Unterlagen.

Beratung zum Mutterschaftsgeld

Die Höhe des jeweiligen Mutterschaftsgeldes hängt von verschiedenen individuellen Faktoren ab. Rufen Sie uns dazu einfach an. Wir beraten Sie gerne.

Übersicht unserer Kontaktmöglichkeiten