Auslandskrankenschein

Auslandskrankenschein

Sollte Ihr Reiseziel in der Türkei, Bosnien-Herzegowina oder Tunesien liegen, benötigen Sie einen Auslandskrankenschein, denn die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) gilt dort noch nicht. Kontaktieren Sie uns bitte rechtzeitig vor Ihrer Abreise, damit Sie bei einer Notfallbehandlung in einem dieser Länder einen Auslandskrankenschein haben, mit dem Sie bei dem jeweiligen Vertragsarzt oder -krankenhaus behandelt werden können.

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Ersetzt der Auslandskrankenschein eine private Auslandskrankenversicherung?

Das tut er nicht, er dient im Grunde nur als Sicherheitsgurt, damit Sie im Ausland nicht ohne jeden Schutz dastehen. Diese Grundsicherung beinhaltet weder Leistungen der privaten Gesundheitsversorgung noch deckt sie zusätzliche Kosten wie beispielsweise einen Rückflug in Ihr Heimatland ab. Auch Kosten, die dadurch entstehen, dass Sie speziell für eine medizinische Behandlung ins Ausland reisen, werden durch den Auslandskrankenschein nicht gedeckt. Außerdem garantiert er keine kostenlose Behandlung. Das heißt: Leistungen, die für Sie im Inland kostenfrei wären, müssen unter Umständen aufgrund anderer Regelungen im Ausland von Ihnen bezahlt werden. Um solche kostenpflichtigen Leistungen ebenfalls abzufangen, empfiehlt sich eine zusätzliche Absicherung durch eine private Auslandskrankenversicherung.