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Kostenerstattung Auslandreise

Wie bekommen Sie Ihr Behandlungsgeld zurück?

Vor allem benötigen wir von Ihnen die Rechnung Ihrer Behandlung. Daraus muss im Einzelnen ersichtlich werden, wer der oder die Behandelte war, welche Behandlung oder Leistung erbracht worden ist und was das Ganze gekostet hat. Je detaillierter diese Rechnung ist, desto einfacher gestaltet sich nachher die Erstattung. Außerdem benötigen wir alle Zahlungsbelege (Quittungen, Kassenbons oder Kontoauszüge) über Ihre Ausgaben.

Welche Unterlagen benötigen wir noch?

  • Falls Sie Medikamente gekauft haben, brauchen wir das Rezept; also eine ärztliche Verordnung.
  • Falls Sie bereits mit einer privaten Zusatzversicherung abgerechnet haben, benötigen wir den Erstattungsbeleg.

Die Kosten für Zuzahlungen, Eigenbeteiligungen oder Selbstbehalte der privaten KV dürfen wir nicht übernehmen.

Einreichen von Rechnungen

Achtung: Kosten, die Ihnen bei einer Reise ins nichteuropäische Ausland entstanden sind, können wir nicht abrechnen. Hierfür sollten Sie vorher eine Reiseversicherung abschließen.

Hier können Sie online Ihre Rechnung zur Kostenerstattung einer Auslandsbehandlung einreichen:


Rechnung einreichen

Reichen Sie Ihre Rechnungen bequem über unsere Onlinefiliale ein und erhalten Sie Ihre Kostenerstattung deutlich schneller.

Fragen und Antworten

Der kürzeste Weg zu mehr Informationen führt über unsere FAQ. Lesen Sie häufige Fragen und Antworten.