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Krankengeld für Künstler

Im Krankheitsfall besser abgesichert – Speziell für freiberufliche Künstler bedarf es oft einer zusätzlichen Absicherung, da diese bei Arbeitsunfähigkeit keinen Mindestanspruch auf Entgeltfortzahlung für sechs Wochen haben.

Unser Wahltarif für freiberufliche Künstler

Auf die individuellen Bedürfnisse von Freiberuflern wie Künstler, Journalisten, Musiker, Schriftsteller oder Schauspieler ist der „Brückentarif“ für den 15. bis 42. Tag der Erkrankung abgestimmt. Ab dem 43. Tag besteht ein Anspruch auf Krankengeld.

So können Sie den Wahltarif beantragen

Interessenten wenden sich bitte telefonisch an unsere Beitragsabteilung: 07351 1824-752.


Entdecken Sie weitere Vorteile

Neben unseren Wahltarifen halten wir noch viele andere Vorteile für Sie parat. Profitieren Sie auch von weiteren Mehrleistungen.

Fragen und Antworten

Der kürzeste Weg zu mehr Informationen führt über unsere FAQ. Lesen Sie häufige Fragen und Antworten.