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Krankengeld-Wahltarif

Im Krankheitsfall besser abgesichert – Speziell für hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige bedarf es oft einer zusätzlichen Absicherung, da diese bei Arbeitsunfähigkeit keinen Mindestanspruch auf Entgeltfortzahlung für sechs Wochen haben.

Unser Wahltarif für Selbstständige Erwerbstätige und Arbeitnehmer

Um die notwendige finanzielle Absicherung im Krankheitsfall zu gewährleisten, bieten wir unseren Versicherten Ergänzungstarife zum gesetzlichen Krankengeld. Selbstständige Erwerbstätige und Arbeitnehmer können Krankengeld erhalten, wenn sie über einen speziellen Wahltarif verfügen. Das sichert das Einkommen im Krankheitsfall.

So können Sie den Wahltarif beantragen

Interessenten wenden sich bitte telefonisch an unsere Beitragsabteilung: 07351 1824-752.


Entdecken Sie weitere Vorteile

Neben unseren Wahltarifen halten wir noch viele andere Vorteile für Sie parat. Profitieren Sie auch von weiteren Mehrleistungen.

Fragen und Antworten

Der kürzeste Weg zu mehr Informationen führt über unsere FAQ. Lesen Sie häufige Fragen und Antworten.