Kurz & Bündig – Mutterschutz nach Fehlgeburten und Aktualisierung des Lichtbildes bei der eGK

News von der BKK VerbundPlus

Mehr Mutterschutz nach Fehlgeburten ab der 13. Woche 

Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, erhalten ab sofort früher Anspruch auf Mutterschutz. Eine neue gesetzliche Regelung sieht erstmals Schutzzeiten ab der 13. Schwangerschaftswoche vor. Je nach Fortschritt der Schwangerschaft reicht der Mutterschutz nun von zwei bis acht Wochen – bislang galt dieser erst ab der 24. Woche. Die neue Staffelung soll Betroffenen helfen, sich körperlich und seelisch von der Verlusterfahrung zu erholen. Gleichzeitig können Frauen selbst entscheiden, ob sie die Schutzzeit vollständig nutzen oder früher wieder arbeiten möchten. Bundesfamilienministerin Karin Prien bezeichnete die Änderung als „wichtige Errungenschaft“, die Schutz und Selbstbestimmung stärke. Die neue Regelung gilt auch für Beamtinnen, Soldatinnen und gesetzlich versicherte Selbstständige – und somit für alle Versicherte der BKK VerbundPlus.


Aktualisierung des Lichtbildes bei der eGK 

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist so wichtig wie praktisch: Einfach bei Leistungserbringern vorlegen, dann rechnen diese anfallende Kosten direkt mit uns ab. Nach den gesetzlichen Vorgaben dürfen wir dein Lichtbild darauf allerdings längstens zehn Jahre speichern. Da diese Dauer bei vielen eGKs in Kürze erreicht wird, schreiben wir aktuell viele Versicherte mit Bitte um ein aktuelles Lichtbild an. Das brauchen wir, um eine neue eGK auszustellen. 

Der einfachste Weg, uns ein Lichtbild zukommen zu lassen, ist via Foto-Upload: 

Alternativ geht natürlich auch der klassische Postweg. 

Das Foto muss nicht zwingend „biometrisch“ sein, sollte aber das Gesicht frontal und unverdeckt zeigen. Konturen sollten nach Möglichkeit nicht abgeschnitten sein. Extra zum Fotografen muss dafür niemand gehen, auch ein selbst aufgenommenes Bild vor neutralem Hintergrund ist geeignet. 

Mehr zur eGK hier