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Bildern droht "Verjährung" - Mailingaktion läuft an

Die Nutzung der Bilddaten (Lichtbild) ist rechtlich auf 10 Jahre begrenzt. Wird danach eine Ersatzkarte fällig, ist ein neues Bild nötig.

Betroffene Kunden werden derzeit um einen aktuellen Lichtbild-Upload gebeten

Das Lichtbild der Karteninhaber auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) wird bei den Krankenkassen archiviert. Doch ist die Nutzung dieser Bilddaten rechtlich auf 10 Jahre begrenzt. Wird danach eine Ersatzkarte fällig, ist ein neues Bild nötig.
Um in diesen Fällen der Karten-Ersatz- oder Neuproduktion keine Verzögerungen zu riskieren, werden die betroffenen Kunden derzeit aktiv angeschrieben und um einen aktuellen Lichtbild-Upload gebeten. Die eGKs werden aber nicht automatisch ausgetauscht, sondern lediglich die Archive aktualisiert, um Störungen in der Zukunft zu verhindern. In der BKK VerbundPlus sind von dieser Maßnahme derzeit 40.000 Kunden betroffen, die per klassischem Direktmailing oder über die Onlinefiliale kontaktiert werden.

Foto schnell und einfach hochladen

Die neuen Lichtbilder müssen nicht die biometrischen Anforderungen an eine Personalausweis-Vorlage erfüllen, sogar gut gemachte, neutrale Selfies sind möglich. Der Upload über die Onlinefiliale ist der einfachste und direkteste Weg für die neuen Bilddaten. Alle Schritte können dabei per Handy und App erledigt werden.

Alternativer Upload über die Homepage

Betroffene Kunden werden derzeit um einen aktuellen Lichtbild-Upload gebeten – Bildern droht "Verjährung"