Durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wurde gesetzlich eine Erhöhung des Festzuschusses zum Zahnersatz von 50 % auf 60 % zum 1. Oktober 2020 beschlossen. Dies hat auch Auswirkung auf den Bonus bei Zahnersatz. Wird die Vorsorge für die letzten 5 Jahre lückenlos nachgewiesen, erhöht sich der Festzuschuss um 10 % (von 60 % auf 70 %). Beim Nachweis der lückenlosen Vorsorge für die letzten 10 Jahre erhält der Versicherte eine Erhöhung um insgesamt 15 % (also auf 75 %).
Beim Nachweis für die letzten 10 Jahre bleibt ein einmaliges Versäumnis in begründeten Ausnahmefällen (Langzeiterkrankungen oder langfristige Auslandsaufenthalte; auf Antrag) folgenlos und wirkt sich nicht auf die Erhöhung der Festzuschüsse aus – also weiterhin 75 %. Voraussetzung dafür: in den letzten 5 Jahren muss der Nachweis in jedem Fall lückenlos sein.