Die Elektronische Gesundheitskarte (eGK)
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist Ihr bequemer Schlüssel zu unseren Leistungen, die Sie bei allen Leistungserbringern vorlegen, damit diese direkt mit uns abrechnen können. Die elektronische Gesundheitskarte ist in der Regel 2–3 Wochen, nachdem uns Ihr Lichtbild vorliegt, bei Ihnen. Sollte es sich um Ihre Erstkarte bei uns handeln, können Sie in der Zwischenzeit Arztleistungen mit einer vorläufigen Ersatzbescheinigung in Anspruch nehmen.
Die Ersatzbescheinigung – Ihr Nachweis, wenn die eGK fehlt
Was ist eine Ersatzbescheinigung?
Die Ersatzbescheinigung dient als vorübergehender Nachweis, wenn Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) nicht verfügbar ist. Sie kann entweder in Papierform oder digital als sogenannte elektronische Ersatzbescheinigung (eEB) ausgestellt werden.
Wann benötigen Sie eine Ersatzbescheinigung?
Eine Ersatzbescheinigung ist nur für Ausnahmen gedacht – sie ersetzt Ihre Gesundheitskarte nicht dauerhaft.
Typische Gründe sind:
- Verlust oder Vergessen der eGK,
- Fernbehandlungen,
- wenn technische Fehler oder ein Defekt das Einlesen der Karte verhindern.
So erhalten Sie eine Ersatzbescheinigung
Sie oder Ihre Arztpraxis können die Ersatzbescheinigung auf verschiedenen Wegen anfordern:
- Direkt in der Praxis: Ihre Arztpraxis fordert eine elektronische Ersatzbescheinigung bei uns an.
- Über unsere Onlinefiliale:
- PDF herunterladen (in App und Web-Version verfügbar): Sie können die Ersatzbescheinigung als PDF speichern und anschließend an die Praxis weiterleiten.
Wenn kein Nachweis vorliegt
Sollten Sie Ihrem Arzt weder Gesundheitskarte noch Ersatzbescheinigung vorlegen, haben Sie in der Regel zehn Tage Zeit, den Nachweis nachzureichen. Erfolgt dies nicht, darf Ihr Arzt die Behandlung privat in Rechnung stellen. Reichen Sie Ihre eGK jedoch bis zum Ende des Quartals nach, muss die Praxis eine eventuell bereits bezahlte Rechnung wieder erstatten.
Ihr Foto auf der eGK
Ihr Foto weist Sie schnell und zuverlässig als Karteninhaber aus und beugt beim Verlust der Karte einem eventuellen Missbrauch durch unberechtigte Dritte vor. Lediglich Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren sowie Versicherte, denen die Erstellung des Fotos nicht möglich ist (zum Beispiel weil sie pflegebedürftig und nicht mobil sind), erhalten eine elektronische Gesundheitskarte ohne Foto.
Gültigkeit / Aktualisierung des Lichtbildes
Gemäß Patientendatenschutzgesetz dürfen wir Ihr Lichtbild für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) maximal zehn Jahre speichern. Nach Ablauf dieser Frist werden wir Sie automatisch kontaktieren. Um eine reibungslose Ausstellung einer neuen eGK – beispielsweise bei Ablauf oder Verlust – gewährleisten zu können, bitten wir Sie, uns ein möglichst aktuelles Lichtbild zur Verfügung zu stellen.
Bitte beachten Sie: Das neue Lichtbild wird erst bei der nächsten Ausstellung einer eGK verwendet. Ihre derzeitige Karte bleibt bis dahin selbstverständlich gültig.
Foto online senden
Mitglieder ab dem vollendeten 15. Lebensjahr können uns mit unserem Upload-Tool oder auch über unsere Onlinefiliale Ihr Foto bequem online zukommen lassen.
Bitte übernehmen Sie die im Upload geforderten Daten von Ihrer Gesundheitskarte oder der vorläufigen Versichertenbescheinigung.
Voraussetzungen an das Foto
- Mögliche Dateiformate sind JPEG, BMP, GIF und PNG (max. 10 MB).
- Die Bildbreite muss mindestens 225 Pixel betragen.
- Ein biometrisches Bild ist nicht erforderlich. Das Foto muss jedoch ungefähr dem Format eines Passbildes entsprechen.
- Lichtbilder in Uniform sind nicht zugelassen, da bewusst keine weitergehenden dienstlichen Merkmale erfasst und gespeichert werden.
Tipps für die Anmeldung
Ihre Versichertennummer finden Sie auf Ihrer (auch vorläufigen) Gesundheitskarte. Sie ist 10-stellig und beginnt mit einem Buchstaben (Beispiel: R123456789).
PIN und PUK für die Gesundheitskarte
Die Gesundheitskarte der BKK VerbundPlus ist mit moderner NFC-Technologie ausgestattet. In Kombination mit Ihrer PIN (Persönliche Identifikationsnummer) ermöglicht sie den sicheren Zugang zu digitalen Anwendungen wie dem E-Rezept, der elektronischen Patientenakte (ePA) oder unserer Onlinefiliale-App.
Falls Ihre PIN gesperrt wird, können Sie die Karte mit der PUK (Personal Unblocking Key) wieder freischalten.
Sie haben Fragen?
Wir beraten Sie gerne persönlich.
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