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Beiträge für Rentner

In der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) werden alle Rentnerinnen, Rentner und Rentenantragsteller pflichtversichert, die eine Vorversicherungszeit erfüllt haben. Die Vorversicherungszeit geht von der zweiten Hälfte des Erwerbslebens aus. In dieser zweiten Hälfte muss mindestens 90 % mit einer Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse belegt sein. Wird diese Vorversicherungszeit nicht erfüllt, kommt es nicht zur KVdR. Dann kann die Mitgliedschaft als freiwillige Versicherung fortgesetzt werden.

Vorteile für Rentner

Einen ganz besonderen Vorteil halten wir für Rentner bereit: Neben unseren umfangreichen Vorsorgeangeboten bieten wir Ihnen ein spezielles Bonusprogramm und die „fitforwell-Tage“. Mit Ihnen können Sie Prävention, Gesundheit und Entspannung ohne großen Aufwand verbinden. Und das Beste daran: Wir belohnen Sie finanziell für Ihr Gesundheitsbewusstsein.

Erfahren Sie mehr über das Bonusprogramm

Ihr monatlicher Beitrag

Es gilt der allgemeine Beitragssatz von 14,6 %, hinzu kommt unser günstiger kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz von 1,35 % (Gesamtbeitragssatz 15,95 % / alle Angaben für 2024). Bei versicherungspflichtigen Rentnerinnen und Rentnern trägt der Rentenversicherungsträger 7,975 % und der oder die Rentnerin 7,975 %. Der Beitrag wird vom Rentenversicherungsträger einbehalten und an den Gesundheitsfonds abgeführt. Freiwillig versicherte Rentner müssen ihre Beiträge in voller Höhe selbst bezahlen. Sie erhalten aber vom Rentenversicherungsträger auf Antrag einen Beitragszuschuss zur Krankenversicherung.

Beiträge aus Versorgungsbezügen sind durch die Rentner selbst zu tragen. Die Einzelheiten zur Beitragsberechnung aus Versorgungsbezügen erläutern Ihnen unsere Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter gerne.

Unser Tipp

Damit Sie Ihre Rente im Anschluss an Ihre Beschäftigung ohne Unterbrechung erhalten, sollten Sie den Rentenantrag ca. 4 Monate vor Rentenbeginn beim Rentenversicherungsträger einreichen.