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Beiträge für Arbeitnehmer

Mit Aufnahme einer Beschäftigung beginnt die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung. Übersteigt das Arbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (siehe unten), ist eine freiwillige Versicherung bei der BKK VerbundPlus möglich.

Vorteile für Arbeitnehmer

Prävention ist die beste Vorsorge. Deshalb profitieren Sie als Versicherter bei der BKK VerbundPlus von den besten Vorsorgeangeboten, die weit über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen. Neben einer Vielzahl an Extraleistungen, können Sie viele, nützliche Online-Angebote nutzen und in den Genuss von einmaligen Gesundheitsreisen kommen sowie am Bonusprogramm teilnehmen.

Mehr über Präventivangebote erfahren

Beste Zahngesundheit

Vielfach ausgezeichnet verfügen wir über ein breites Leistungsspektrum, dass auf Ihre höchstmögliche Zahngesundheit abzielt und weit über die gesetzlichen Vorgaben hinausgeht. Egal ob Zahnprophylaxe, kieferorthopädische Behandlungen oder den Zahnersatz betreffend – bei der BKK VerbundPlus bekommen Sie für einen geringen Beitragssatz einfach mehr geboten.

Mehr über die beste Zahngesundheit erfahren

Rechengrößen in der Kranken- und Pflegeversicherung 2024

  • Beitragssatz mit Anspruch auf Krankengeld ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit: 15,95 %
  • Arbeitnehmeranteil: 7,975 %
  • Arbeitgeberanteil: 7,975 %
  • Ermäßigter Beitragssatz ohne Anspruch auf Krankengeld: 15,35 %
  • Beitragsbemessungsgrenze: 5.175,00 Euro
  • Geringfügigkeitsgrenze (Minijob): 538,00 Euro
  • Jahresarbeitsentgeltgrenze: 5.775,00 Euro
  • Höchstbeitrag Krankenversicherung: 825,42 Euro
  • Alle Informationen zur Pflegeversicherung finden Sie hier.