Beiträge für Arbeitnehmer
Mit Aufnahme einer Beschäftigung beginnt die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung. Übersteigt das Arbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (siehe unten), ist eine freiwillige Versicherung bei der BKK VerbundPlus möglich.
Rechengrößen in der Kranken- und Pflegeversicherung 2023
- Beitragssatz mit Anspruch auf Krankengeld ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit: 15,95 %
- Arbeitnehmeranteil: 7,975 %
- Arbeitgeberanteil: 7,975 %
- Ermäßigter Beitragssatz ohne Anspruch auf Krankengeld: 15,35 %
- Beitragsbemessungsgrenze: 4.987,50 Euro
- Geringfügigkeitsgrenze (Minijob): 520,00 Euro
- Jahresarbeitsentgeltgrenze: 5.550,00 Euro
- Höchstbeitrag Krankenversicherung: 795,51 Euro
- Pflegeversicherung: 3,05 %
- Zuschlag Pflegeversicherung für Kinderlose ab 23 Jahre: 0,35 %