Fahrkosten
Die BKK VerbundPlus übernimmt die Kosten Ihres medizinisch notwenigen Rettungs- oder Krankentransports. Ihr gesetzlicher Eigenanteil beträgt zehn Prozent der Kosten, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro.
Die Eigenbeteiligung ist auch von Versicherten zu leisten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Eine Ausnahme: Für Fahrkosten zur medizinischen Rehabilitation sind keine Zuzahlungen zu leisten
In folgenden Fällen übernehmen wir die Fahrkosten:
- Bei medizinisch notwendiger Verlegung von einem Krankenhaus in ein anderes
- Rettungsfahrten (RTW) in ein Krankenhaus
- Krankentransporte mit einem Krankenwagen (KTW), wenn eine medizinisch fachliche Betreuung oder Einrichtung erforderlich ist
In Ausnahmefällen folgende ambulante Fahrten:
- Fahrten zur ambulanten Dialysebehandlung
- Fahrten zur onkologischen Strahlen- oder Chemotherapie
- Fahrten von Schwerbehinderten mit dem Merkzeichen "aG", "Bl", "H" im Schwerbehindertenausweis
- Fahrten von Versicherten, die pflegebedürftig sind und bei denen ein Pflegegrad 3, 4 oder 5 festgestellt wurde. (Bei Pflegegrad 3 muss zusätzlich eine dauerhafte Mobilitätseinschränkung vorliegen.