Ihre PIN zur Gesundheitskarte
Ab November 2021 verfügen alle Versicherten der BKK VerbundPlus über eine elektronische Gesundheitskarte mit der neuen NFC-Technologie (near-field-communication). Diese Technik eröffnet – auf Wunsch – die Möglichkeit, neue Anwendungen wie das e-Rezept oder die elektronische Patientenakte (ePA) mit der Gesundheitskarte zu verknüpfen.
Gesicherter Datenaustausch per Chipkarten
Wenn in Deutschland Daten über Chipkarten ausgetauscht werden, ist dieser Vorgang häufig über zwei persönliche Nummernschlüssel abgesichert:
- im Alltag über die PIN (persönliche Identifikationsnummer)
- und in besonderen Fällen über die PUK (persönlicher Entsperrschlüssel), wenn z. B. die PIN mehrfach falsch eingegeben wurde
Diese zweifachen Sicherheitsmerkmale werden jetzt auch für die elektronische Gesundheitskarte relevant, weil mit den neuen Anwendungen auch mehr Informationen auf der Karte abgespeichert werden können, die diesen besonderen Schutz benötigen.
Neue Anwendungsgebiete der eGK mit NFC-Technik
Ob die neuen Möglichkeiten auf und mit der eGK genutzt werden, entscheidet ausschließlich der Versicherte selbst. Jede Nutzung neuer Anwendungen ist vollkommen freiwillig, eine Nicht-Nutzung birgt keinerlei Nachteile für die bisherigen Einsatzbereiche.
Neue Anwendungsbereiche sind derzeit:
ePA – elektronische Patientenakte
E-Rezept
eMP – elektronischer Medikationsplan
Notfalldatenmanagement
Wie bekomme ich die PIN für meine eGK?
Es gibt zwei Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit wir Ihnen PIN (und PUK) zusenden können:

1. NFC-Technik
Ihre Karte ist mit NFC-Technik ausgestattet (ab November 2021 sollten alle Kunden der BKK VerbundPlus darüber verfügen). Sie erkennen die NFC-Technik an folgendem neuen Symbol auf der Karte.
2. Identifizierung
Für eine Identifizierung stehen Ihnen folgende 3 Möglichkeiten zur Verfügung:
Geschäftsstelle
ePA-App oder Onlinefiliale
Nect-Verfahren
Weitere Informationen
Ab welchem Alter ist das Nect-Identverfahren möglich?
Wichtiger Hinweis
Bitte bewahren Sie die PIN/PUK gut auf, denn es kann immer nur eine PIN/PUK zur einer dazugehörigen elektronischen Gesundheitskarte erstellt werden. Sollten Sie Ihre Gesundheitskarte oder die zugehörige PIN/PUK verlieren, brauchen Sie eine neue eGK mit dem neuen zugehörigen PIN/PUK. Ihre Identifizierung ist in diesem Fall erneut erforderlich.