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PIN und PUK für die Gesundheitskarte

Ab November 2021 verfügen alle Versicherten der BKK VerbundPlus über eine elektronische Gesundheitskarte mit der neuen NFC-Technologie (near-field-communication). Diese Technik eröffnet – auf Wunsch – die Möglichkeit, neue Anwendungen wie das e-Rezept oder die elektronische Patientenakte (ePA) mit der Gesundheitskarte zu verknüpfen.

Gesicherter Datenaustausch per Chipkarten

Wenn in Deutschland Daten über Chipkarten ausgetauscht werden, ist dieser Vorgang häufig über zwei persönliche Nummernschlüssel abgesichert:

  • im Alltag über die PIN (persönliche Identifikationsnummer)
  • und in besonderen Fällen über die PUK (persönlicher Entsperrschlüssel), wenn z. B. die PIN mehrfach falsch eingegeben wurde

Diese zweifachen Sicherheitsmerkmale werden jetzt auch für die elektronische Gesundheitskarte relevant, weil mit den neuen Anwendungen auch mehr Informationen auf der Karte abgespeichert werden können, die diesen besonderen Schutz benötigen.

Neue Anwendungsgebiete der eGK mit NFC-Technik

Ob die neuen Möglichkeiten auf und mit der eGK genutzt werden, entscheidet ausschließlich der Versicherte selbst. Jede Nutzung neuer Anwendungen ist vollkommen freiwillig, eine Nicht-Nutzung birgt keinerlei Nachteile für die bisherigen Einsatzbereiche.

Neue Anwendungsbereiche sind derzeit:

ePA – elektronische Patientenakte

Die ePA ist eine Art virtueller Safe, in dem Sie Ihre persönlichen Gesundheitsdaten speichern und verwalten können. Die App steht Ihnen kostenlos im App Store und bei Google Play zur Verfügung. Die Nutzung ist – wie beschrieben – selbstverständlich freiwillig.

Mehr über die ePA erfahren

E-Rezept

Mit dem E-Rezept können Sie Ihre verordneten Rezepte sicher und einfach per App erhalten, einlösen und verwalten. Die offizielle E-Rezept-App für Deutschland wurde von der gematik entwickelt, an der das Bundesministerium für Gesundheit, der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen und weitere Spitzenverbände beteiligt sind.

Das E-Rezept ist dank qualifizierter elektronischer Signatur fälschungssicher. Die entsprechenden Daten werden in der Telematikinfrastruktur, dem Netz für Gesundheitsdaten in Deutschland, sicher gespeichert. Nur Sie selbst, die ausstellende Praxis und eine berechtigte Apotheke dürfen Ihre Rezepte einsehen. Wenn Sie Ihre Rezepte lieber in Papierform einlösen möchten, ist das aber auch weiterhin möglich.

eMP – elektronischer Medikationsplan

Bisher wird Ihnen ein bundeseinheitlicher Medikationsplan (BMP) immer dann in Papierform ausgehändigt, wenn sich die Zusammenstellung oder zeitliche Verabreichung Ihrer Medikamente ändert. Diese Information kann jetzt auch in elektronischer Form auf der Gesundheitskarte abgespeichert werden und begleitet Sie dann zuverlässig bei jedem Arztbesuch. Werden die Angaben – z. B. von einem Facharzt – benötigt, dann kann dieser mit Ihrer Zustimmung und nach Eingabe der PIN immer die aktuellste Version einsehen und sich daran orientieren.

Mehr zum elektronischen Medikationsplan (PDF, 2 MB)

Notfalldatenmanagement

Wenn mal etwas passiert und Sie notfallmäßig nach einem Unfall oder Ähnlichem ärztlich versorgt werden müssen, ist es grundsätzlich wichtig, dass die Unfallretter Informationen zu Erkrankungen, Medikamenten und Allergien haben, um sich mit ihren Maßnahmen darauf einstellen zu können. Deshalb sollen in Zukunft – auf freiwilliger Basis, aber in jedem Fall sinnvoll – die wichtigsten Angaben zu diesen Dingen als Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte abgespeichert werden.

Notfallretter (Ärzte und Zahnärzte im Notfalleinsatz, Notfallsanitäter) haben auf diesen Datensatz durch besondere Befugnisse direkten Zugriff, während außerhalb eines Notfalles auch Ärzte, Zahnärzte und medizinisches Personal Ihre Zustimmung und ggf. die Eingabe der PIN einholen und abwarten müssen.

Mehr zum Notfalldaten-Management (PDF, 2 MB)


Wie bekomme ich die PIN für meine eGK?

Es gibt zwei Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit wir Ihnen PIN (und PUK) zusenden können:

1. NFC-Technik

Ihre Karte ist mit NFC-Technik ausgestattet (ab November 2021 sollten alle Kunden der BKK VerbundPlus darüber verfügen). Sie erkennen die NFC-Technik an folgendem neuen Symbol auf der Karte.

2. Identifizierung

Für eine Identifizierung stehen Ihnen folgende 3 Möglichkeiten zur Verfügung:

Geschäftsstelle

Sie kommen in eine unserer Geschäftsstellen und bringen einen amtlichen Lichtbildausweis (bspw. Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel) sowie Ihre eGK mit. Nach erfolgreich durchgeführter Identifizierung wird Ihre PIN/PUK erstellt und innerhalb von 2 Wochen zu Ihnen per Post nach Hause geschickt.

ePA-App oder Onlinefiliale

Identifizieren können Sie sich auch über die elektronische Patientenakte (ePA) oder über unsere Onlinefiliale. Laden Sie sich die jeweilige App herunter und folgen Sie den Registrierungshinweisen (über eine Postfiliale in Ihrer Nähe oder mithilfe der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises).
Wenn Sie sich erfolgreich über die App identifiziert haben, erhalten Sie Ihren PIN innerhalb der nächsten Tage per Post.   

Nect-Verfahren

Die Firma Nect ist ein deutscher Anbieter von digitalen Identifikationsverfahren. Zur Durchführung einer Identifikation mit Personalausweis mit PIN benötigen Sie die "Nect Wallet" App.
Für die Identifizierung benötigen Sie:

  • Ihren gültigen deutschen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (eID),
  • Ihre dazugehörige PIN
  • Ihr Smartphone mit NFC-Schnittstelle (Near-Field-Communication) 

Im Handumdrehen führt Sie Nect durch die Identifikation.

Hier gehts zum Start des Ident-Prozess

Weitere Informationen

Ab welchem Alter ist das Nect-Identverfahren möglich?

Mit Vollendung des 16. Lebensjahres, wird von der Bundesdruckerei ein PIN-Brief, der die sogenannte Geheimnummer (PIN), die Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort enthält verschickt. Auch wenn Sie die Online-Ausweisfunktion nicht nutzen wollen, erhalten Sie den Brief und sollten diesen sicher aufbewahren.

Weitere Informationen zum elektronischen Personalausweis finden Sie hier.

Wichtiger Hinweis

Bitte bewahren Sie die PIN/PUK gut auf, denn es kann immer nur eine PIN/PUK zur einer dazugehörigen elektronischen Gesundheitskarte erstellt werden. Sollten Sie Ihre Gesundheitskarte oder die zugehörige PIN/PUK verlieren, brauchen Sie eine neue eGK mit dem neuen zugehörigen PIN/PUK. Ihre Identifizierung ist in diesem Fall erneut erforderlich.