Rooming-in für Kinder
Müssen Kinder im Krankenhaus stationär behandelt werden, ist dies für die ganze Familie eine schwierige Situation. Oft ist es ein Trost, wenn ein Elternteil beim Kind in der Klinik übernachten kann. Laut Gesetz können die gesetzlichen Kassen die Kosten für die Unterbringung eines Elternteils bei Kindern bis einschließlich 8 Jahren übernehmen.
Ihr LeistungsPlus
Die BKK VerbundPlus geht darüber hinaus und übernimmt die Unterbringungskosten des Elternteils bei Kindern bis zum Alter von 11 Jahren (also bis zu dem Tag vor dem 12. Geburtstag). Bei Kindern ab 9 Jahren ist eine Bestätigung der medizinischen Notwendigkeit der Mitaufnahme durch das Krankenhaus erforderlich. Wenn Sie dazu noch Fragen haben rufen Sie uns einfach an.
Hinweise zur Erstattung von Verdienstausfall bei Mitaufnahme im Krankenhaus finden Sie auf unserer Seite zum Kinderkrankengeld.
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Sie haben Fragen?
Wir beraten Sie gerne persönlich.
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