Häufig gestellte Fragen
Ist der Kassenwechsel für mich sinnvoll? Welche Krankenkasse ist die beste?
Diese und viele weitere Fragen zu unseren Leistungen und Services beantworten wir auf dieser Seite. Wählen Sie einfach die jeweilige Kategorie in der folgenden Übersicht aus und erhalten Sie mit nur einem Klick die Antworten auf Ihre Fragen.
Onlinefiliale
Wie kann ich mich in der Onlinefiliale registrieren?
Wenn Sie unsere Onlinefiliale nutzen, profitieren Sie wann und von wo Sie wollen von digitalem 360°-Service – und genießen viele Vorteile.
Ausbildung
Welche schulischen Qualifikationen brauchen die SoFa-Auszubildenden?
Grundsätzlich genügt schon ein Hauptschulabschluss. Ehrlicherweise muss man sagen, dass wir wie die meisten Arbeitgeber jedoch mindestens die Mittlere Reife (Realschule) oder Fachschulreife bei Azubis voraussetzen, da die Anforderungen der juristischen Themen doch eher hoch sind. Die besten Chancen hast du, wenn du das Abitur oder die Fachhochschulreife mitbringst und bei Ausbildungsbeginn dann auch volljährig bist.
Wie lange dauert die Ausbildung?
Die duale Ausbildung dauert drei Jahre. Sie kann auf 2,5 Jahre verkürzt werden.
Welche Fächer gehören zur Ausbildung?
1. Marketing
2. Versicherungsverhältnisse und Beiträge:
2.1 Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit
2.2 freiwillige Versicherung
2.3 Familienversicherung
2.4 Wahlrecht
2.5 Berechnung, Einzug und Überwachung der Beiträge
2.6 Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft
3. Leistungen und Verträge:
3.1 Anspruchsvoraussetzungen und Umfang der Leistungen
3.2 Zusammenarbeit mit Vertragspartnern
In anderen Worten: Du erwirbst eine hohe Kompetenz für die Beratung von Versicherten. Wer sich versichern kann und darf und was man als interessierter Kunde formal dafür tun muss. Du erfährst alles dazu, was Kranken- und Pflegeversicherung kostet und kannst die Beiträge ausrechnen und einem Kunden dann auch erklären. Was eine Krankenkasse alles an Versicherungsleistungen bietet und wann und wie Versicherte sie bekommen können, auch das ist Lerninhalt. Dazu kommen auch noch Kommunikations- und Vertriebsthemen, die immer bedeutender für moderne Krankenkassen werden.
Was lerne ich im praktischen Bereich?
Während deiner praktischen Ausbildung durchläufst du anhand eines ausgearbeiteten Ausbildungsplans alle Fachabteilungen der BKK und lernst die Büroabläufe kennen. Du bekommst Gelegenheit, dein gelerntes Fachwissen in der Praxis anzuwenden. Du hast nämlich ziemlich viel mit Kunden zu tun. Denen hilfst du dann bei ihren Problemen oder Anliegen, die sie haben. Menschenscheu solltest du also eher nicht sein, und du solltest gern telefonieren oder auch verständliche schriftliche Texte verfassen können. Aber keine Angst, deine Ausbilderinnen und Ausbilder bleiben an deiner Seite und unterstützen dich.
Wie ist die Ausbildungszeit strukturiert?
Sie ist eine Kombination von praktischer Ausbildung, z.B. bei den Kolleginnen und Kollegen in der BKK VerbundPlus, und einer fundierten 16 bis 19-wöchigen überbetrieblichen Ausbildung in der BKK Akademie in Rotenburg an der Fulda (Präsenzseminare).
In der BKK Akademie kommen die Azubis verschiedener Betriebskrankenkassen aus ganz Deutschland zusammen. Die BKK Akademie vermittelt dir sowohl das fachliche Know-how als auch kommunikative und vertriebliche Aspekte. Moderne, digitale Lehr- und Lernmethoden sichern deinen Lernerfolg. Dazu stattet die BKK VerbundPlus dich selbstverständlich mit mobiler IT-Technik aus.
In dieser Seminarzeit wohnst du im Bildungszentrum mit Vollverpflegung und gut ausgestatteten Einzelzimmern.
Die BKK Akademie hat eine eigene Homepage unter bkk-akademie.de.
Auszubildende, die noch keine 18 Jahre alt sind, besuchen zusätzlich die Berufsschule für 39 Wochen in Form von Blockunterricht.
Warum gibt es die Sozialversicherung?
Seit dem Jahr 1881 gibt es in Deutschland das System der Sozialversicherung. Wer sich noch nie mit dem Thema beschäftigt hat, kann sich unter einer Sozialversicherung vermutlich nicht so viel vorstellen. Die Sozialversicherung ist in Deutschland in den Sozialgesetzen verankert. In der Krankenversicherung ist das das 5. Sozialgesetzbuch, in der Pflegeversicherung das 11. Sozialgesetzbuch. Grundsätzliche Aufgabe der Krankenversicherung ist, möglichst alle Bürgerinnen und Bürger vor drohender Krankheit zu schützen (Vorsorge), im Krankheitsfall die Behandlung zu sichern und auch den mit der Erkrankung drohenden Einkommensverlust abzufedern. Wenn man also krank wird, einen Unfall hat oder ein Pflegefall wird, muss man keine Sorge um seine Existenz haben.
Welche Weiterbildungsmöglichkeiten bietet die BKK Akademie?
Im Rahmen einer 15-monatigen Weiterbildung zur/zum „Krankenkassenfachwirt/-in (m/w/d)“ oder zur/zum oder „Fachwirt/-in für Management und Führung (m/w/d)“ können sich Sozialversicherungsfachangestellte weiterqualifizieren. Dabei werden die Kompetenzen in allen Fragen der Sozialversicherung bzw. speziell für die Bereiche Projektmanagement, Haushaltsrecht und Führung verstärkt.
Fundierte betriebswirtschaftliche und juristische Kenntnisse gehören zu den Anforderungen einer jeden Führungskraft. Einer Karriere bis zum Vorstandsjob steht mit diesem Abschluss formal nichts mehr entgegen.
Mitgliedschaft
Ist der Krankenkassenwechsel für mich sinnvoll?
Ein Krankenkassenwechsel lohnt sich für Sie, denn mit dem Wechsel zur BKK VerbundPlus sichern Sie sich umfangreiche Leistungsvorteile, z. B.:
- Zuschüsse für Gesundheitskurse
- Gesundheitsreisen
- günstiger Zahnersatz und kostenlose Zahnreinigung
- Unterstützung bei Haushaltshilfen und häuslicher Krankenpflege
Der Krankenkassenwechsel zu uns ist in nur 5 Minuten online möglich. So können Sie sich große Vorteile mit nur kleinem Aufwand sichern.
Wie kann ich meine Krankenkasse wechseln?
Ein Krankenkassenwechsel ist ganz einfach in nur zwei Schritten möglich:
- Füllen Sie den Online-Mitgliedschaftsantrag aus.
- Wir übernehmen alles Weitere für Sie.
- Fragen rund um die Kündigung
Wenn Sie als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung wechseln möchten, gilt in der Regel eine Frist von 2 Monaten zum Monatsende. Die Kündigung bei Ihrer alten Krankenkasse übernehmen wir für Sie, sobald Ihr Mitgliedschaftsantrag bei uns eingegangen ist.
Wann ist ein Krankenkassenwechsel möglich?
Sie können Ihre Krankenkasse jederzeit wechseln, müssen aber vorher bei Ihrer alten Versicherung mindestens 12 Monate lang Mitglied gewesen sein. Die Wechselfrist beträgt 2 Monate zum Monatsende. Sprechen wir Ihrer alten Kasse zum Beispiel die Kündigung zum 31. Oktober aus, können Sie sich ab 1. Januar bei der BKK VerbundPlus versichern.
Ausnahmen bei den Bindungs- und Kündigungsfristen:
- Bei der zweimonatigen Wechselfrist gibt es die Ausnahme, dass für Sie bei einem nahtlosen Arbeitgeberwechsel auch ein sofortiger Krankenkassenwechsel zur BKK Verbundplus möglich ist – noch bis 14 Tage nach dem Beschäftigungsbeginn.
- Die 12-monatige Bindungsfrist bei Ihrer Vorkasse wird im Falle der Erhöhung des kassenindividuellen Zusatzbeitrages durch ein Sonderkündigungsrecht (im ersten Monat nach der Erhöhung) aufgehoben.
Welche Krankenkasse ist die beste?
Die beste Krankenkasse ist nicht automatisch die mit dem günstigsten Beitragssatz, sondern die mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Die meisten Kassenleistungen sind allerdings gesetzlich vorgegeben und somit bei allen gleich. Nur 5 % der Gesundheitsleistungen werden von den Kassen selbst bestimmt – und auf diese kommt es an:
Besuchen Sie gerne Fitnesskurse? Dann zahlen wir bis zu 300 EUR Zuschuss pro Jahr für Gesundheitskurse. Möchten Sie in Sachen Zahngesundheit die Kosten im Griff behalten? Kein Problem – wir unterstützen Sie mit erstklassiger Zahnvorsorge und hochwertigem Zahnersatz, die Sie mit uns günstiger oder sogar kostenfrei erhalten. Nicht umsonst wurden wir bereits zum vierten Mal in Folge von der Zeitschrift Focus Money als Deutschlands beste Zahnkasse bewertet.
Welche Krankenkasse ist die günstigste?
Beim Krankenkassen-Preisvergleich gilt: Ein günstiger Krankenkassen-Zusatzbeitrag macht noch keine günstige Krankenkasse. Wie viel Sie bei einer Krankenkasse sparen können, erfahren Sie erst bei einem Blick auf die individuellen Zusatzleistungen der jeweiligen Krankenkasse – und diese machen den (Preis-)Unterschied.
Ärztliche Zweitmeinung
Hat man einen Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung?
Gesetzlich Versicherte können den Rat eines zweiten Mediziners zu einer geplanten Behandlung oder Operation einholen. Die Leistung wird direkt mit uns abgerechnet.
Bei bestimmten Indikationen gilt ein geregeltes Verfahren und ein gesonderter Anspruch auf eine Zweitmeinung. Der Arzt muss den Patienten mindestens 10 Tage vor diesen Eingriffen über die Möglichkeit einer unabhängigen Zweitmeinung gezielt aufklären. Erfahren Sie hier mehr über den gesetzlichen Anspruch auf ärztliche Zweitmeinung.
Als Versicherte der BKK VerbundPlus können Sie zusätzlich bei einer Krebsdiagnose oder einer geplanten orthopädischen Operation die unabhängige ärztliche Zweitmeinung als Mehrleistung in Anspruch nehmen. Erfahren Sie mehr über unser LeistungsPLUS.
Wer kann dieses Leistungsangebot wahrnehmen?
Jeder Versicherte der BKK VerbundPlus kann eine ärztliche Zweitmeinung einholen. Hierfür muss entweder der gesetzliche Anspruch bestehen oder die Voraussetzung für eine unserer Extraleistungen (Zweitmeinung bei Krebs oder orthopädischen Operationen) gegeben sein.
Was muss man konkret tun, um das Angebot der orthopädischen Zweitmeinung zu nutzen?
Medexo: Zweitmeinung bei geplanten orthopädischen Operationen
Zweitmeinung online:
- Füllen Sie auf medexo.com den Fragebogen aus und laden Sie Ihre medizinischen Unterlagen (Befunde, Laborwerte etc.) hoch.
- Ihre Unterlagen werden von Medexo aufbereitet und an einen Experten übergeben.
- Das fertige Gutachten bespricht der Arzt mit Ihnen, zudem können Sie es über Ihr Benutzerkonto bei Medexo einsehen und herunterladen.
Füllen Sie den Online-Fragebogen von Medexo aus
Zweitmeinung per Post:
- Fordern Sie den Fragebogen telefonisch unter 030 55 57 05 30 an.
- Senden Sie alle Unterlagen an Medexo.
Bitte beachten Sie, dass ein Postversand den Ablauf verzögert.
Welche Unterlagen braucht man vom Arzt?
Für die Erstellung der Zweitmeinung sind bereits vorhandene Dokumente von Ärzten oder Krankenhäusern notwendig. Je nach Krankengeschichte bzw. geplanter Behandlung können dies sein:
- Laborwerte
- Befundberichte zu diagnostischen Untersuchungen, z. B. Ultraschall
- Befundberichte zu radiologischen Untersuchungen, z. B. MRT, Röntgen
- Pathologische Gutachten
- Entlassungsbriefe
Wie bekommt man seine Unterlagen vom Arzt?
Informieren Sie Ihren Arzt, wenn Sie sich für die Einholung einer Zweitmeinung entschieden haben und fordern Sie Ihre medizinischen Unterlagen an. Sie haben als Patient das Recht, Ihre Krankenakte jederzeit einzusehen und Kopien erstellen zu lassen.
Wie übermittelt man seine Patientenunterlagen?
Ihre Patientenunterlagen können Sie digital (in bestimmten Fällen auch per Post) an unsere Partner übermitteln, die eine Zweitmeinung für Sie erstellen sollen.
Wie findet man einen Arzt, der die Zweitmeinung erstellt?
Für eine gesetzliche Zweitmeinung können Sie die Arztsuche der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nutzen. Hier finden Sie Ärzte, die eine Genehmigung für die Erstellung von Zweitmeinungen haben.
Finden Sie einen Arzt für eine gesetzliche Zweitmeinung
Bei Krebserkrankungen oder vor orthopädischen Operationen erhalten Sie von unseren Partnern eine kostenfreie Zweitmeinung:
Wie lange dauert die Erstellung einer Zweitmeinung?
Wie lange es dauert, bis eine Zweitmeinung erstellt ist, hängt von dem jeweiligen Anbieter ab. Für die Zweitmeinungen, die wir als Mehrleistungen anbieten, gelten in etwa folgende Wartezeiten:
- Zweitmeinung vor orthopädischen Operationen (Medexo): ca. 10 Tage.
- Zweitmeinung über das Nationale Centrum für Tumorerkrankungen (NCT): innerhalb von 10 Arbeitstagen nach der interdisziplinären Beratung im Tumorboard.
An wen kann man sich wenden, wenn man nach Erhalt der Zweitmeinung noch Fragen hat?
Bei Rückfragen zu Ihrer Zweitmeinung können Sie sich an unseren Partner, der das Gutachten erstellt hat, wenden. Selbstverständlich sind auch wir gerne für Sie da, wenn Sie Fragen rund ums Thema ärztliche Zweitmeinung haben.
Ihre Kontaktmöglichkeiten
- Bei orthopädischen Zweitmeinungen:
Den Kundenservice unseres Partners Medexo erreichen Sie unter der Telefonnummer
030 555 70530 (Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr). - Nationale Centrum für Tumorerkrankungen (NCT), Heidelberg
nct.patientencentrum@med.uni-heidelberg.de - Ihre BKK VerbundPlus
Sie erreichen uns telefonisch unter 0800 2 234 987 oder schriftlich über unser Kontaktformular.
Widersprüche gegen Entscheidungen der BKK VerbundPlus
Ich bin mit einer Entscheidung der BKK VerbundPlus nicht einverstanden. Was kann ich tun ?
Wenn Sie mit einer Entscheidung der BKK VerbundPlus nicht einverstanden sind, zum Beispiel mit einer Beitragsfestsetzung oder Leistungsablehnung, können Sie dagegen Widerspruch einlegen. Damit leiten Sie ein sogenanntes Widerspruchs-Verfahren ein.
Für die Einlegung des Widerspruchs haben Sie einen Monat Zeit. Nach Ablauf dieser Frist ist Ihr Widerspruch unzulässig.
Wie lege ich Widerspruch gegen eine Entscheidung der BKK VerbundPlus ein?
Sie können Ihren Widerspruch auf verschiedene Arten einlegen:
- schriftlich per Post
- persönlich zur Niederschrift in einer unserer Kundenberatungen
- digital, zum Beispiel über das Postfach in der BKK VerbundPlus Onlinefiliale App, das Mein Justizpostfach, das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) oder als Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES)
Wichtig: Widersprüche per E-Mail oder Fax können wir aus rechtlichen Gründen leider nicht akzeptieren.
Wenn Sie Ihren Widerspruch dennoch per E-Mail oder Fax übermitteln, bitten wir Sie, ihn anschließend noch einmal in der gesetzlich vorgeschriebenen Form einzureichen. Erfolgt dies nicht, müssen wir den Widerspruch als unzulässig zurückweisen.
Widerspruch schriftlich per Post einlegen
Schreiben Sie uns,
- gegen welche Entscheidung Sie Widerspruch einlegen und
- unterschreiben Sie Ihren Widerspruch handschriftlich.
Senden Sie Ihren Widerspruch anschließend per Post an:
BKK VerbundPlus
Zeppelinring 13
88400 Biberach
Widerspruch über das digitale Postfach in der BKK VerbundPlus Onlinefiliale App einlegen
Sie können Ihren Widerspruch auch über das digitale Postfach in der BKK VerbundPlus Onlinefiliale App einlegen.
Alle Infos zur BKK VerbundPlus Onlinefiliale App finden Sie hier.
Widerspruch über das Mein Justizpostfach oder das besondere elektronische Anwaltspostfach
Sie können Ihren Widerspruch auch über das Mein Justizpostfach einreichen. Wenn Sie diesen Weg nutzen, benötigen Sie keine handschriftliche Unterschrift. Sie erledigen Ihr Anliegen vollständig online.
Um das Mein Justizpostfach nutzen zu können, benötigen Sie ein Nutzerkonto bei der BundID. Falls Sie noch keines haben, können Sie dieses über die Webseite der BundID einrichten.
Rechtsanwälte können ihren Widerspruch außerdem über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) übermitteln.
Widerspruch mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES)
Sie können Ihren Widerspruch auch vollständig digital einreichen, wenn Ihr Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach der eIDAS-Verordnung unterschrieben ist.
Dafür benötigen Sie:
- eine vorherige Identifizierung (zum Beispiel per Video-Ident, Post-Ident oder über die eID-Funktion Ihres Personalausweises) und
- ein qualifiziertes Zertifikat eines Vertrauensdiensteanbieters.
Nur mit einer qualifizierten elektronischen Signatur dürfen wir Ihren Widerspruch ohne handschriftliche Unterschrift akzeptieren.
Wichtig: Eine eingescannte oder als Bild eingefügte Unterschrift sowie eine einfache digitale Unterschrift sind keine qualifizierte elektronische Signatur und reichen rechtlich nicht aus.
Widerspruch persönlich in einer Kundenberatung
Sie können Ihren Widerspruch auch persönlich in einer unserer Kundenberatungen aufnehmen lassen. Dort schildern Sie uns,
- gegen welche Entscheidung Sie Widerspruch einlegen möchten und
- warum Sie mit dieser nicht einverstanden sind.
Wir halten Ihren Widerspruch schriftlich fest. Anschließend unterschreiben Sie den Ausdruck direkt vor Ort.
Hinweise zur Formulierung des Widerspruchs
Damit wir Ihren Widerspruch möglichst schnell und umfassend bearbeiten können, empfehlen wir Ihnen:
- Beschreiben Sie möglichst genau, gegen welche Entscheidung Sie Widerspruch einlegen.
- Begründen Sie, warum Sie die Entscheidung für nicht richtig halten.
- Fügen Sie alle Unterlagen bei, die für die Prüfung wichtig sind, zum Beispiel ärztliche Berichte, Krankenhausberichte oder medizinische Gutachten.
So lassen sich mögliche Rückfragen vermeiden.
Wie geht es weiter, nachdem ich Widerspruch gegen eine Entscheidung der BKK VerbundPlus erhoben habe?
Nachdem Ihr Widerspruch bei uns eingegangen ist, prüft zunächst die Stelle, die die ursprüngliche Entscheidung getroffen hat, den Vorgang erneut.
Dabei wird unter anderem geprüft,
- ob ein entscheidender Sachverhalt übersehen wurde,
- welche Gründe Sie für Ihren Widerspruch genannt haben,
- ob sich die Sach- oder Rechtslage geändert hat und
- ob ein (weiteres) medizinisches Gutachten erforderlich ist.
Anschließend gibt es drei Möglichkeiten:
Die Entscheidung wird zu Ihren Gunsten geändert
Kommt die prüfende Stelle zu dem Ergebnis, dass Ihrem Widerspruch entsprochen werden kann, wird die ursprüngliche Entscheidung geändert. Eine beantragte Leistung kann dann beispielsweise doch bewilligt werden. Dies nennt man Abhilfe.
Der Widerspruch wird dem Widerspruchsausschuss vorgelegt
Bleibt die prüfende Stelle bei ihrer ursprünglichen Entscheidung, wird der vollständige Vorgang mit allen Unterlagen, Gutachten und dem bisherigen Schriftverkehr für die Entscheidung von uns an den Widerspruchsausschuss weitergeleitet.
Sie ziehen Ihren Widerspruch zurück
Sie können Ihren Widerspruch jederzeit zurücknehmen.
Was kann ich tun, wenn mein Widerspruch gegen eine Entscheidung der BKK VerbundPlus abgelehnt wird?
Lehnt der Widerspruchsausschuss Ihren Widerspruch ganz oder teilweise ab, können Sie gegen den Widerspruchsbescheid Klage beim Sozialgericht erheben. Dafür gilt ebenfalls eine Frist von einem Monat.
Wenn Sie Klage erheben möchten, wenden Sie sich bitte direkt an das im Widerspruchsbescheid genannte zuständige Sozialgericht.
Sie können die Klage selbst einreichen oder sich dabei vertreten lassen, zum Beispiel durch einen Rechtsanwalt. Für eine solche Vertretung können Ihnen Kosten entstehen.
Was kostet mich ein Widerspruchs-Verfahren gegen eine Entscheidung der BKK VerbundPlus?
Das Widerspruchsverfahren und auch ein Verfahren vor dem Sozialgericht sind für Sie grundsätzlich kostenfrei.
Kosten können Ihnen jedoch entstehen, wenn Sie einen Rechtsanwalt mit Ihrer Vertretung beauftragen.
Diese Kosten werden von der BKK VerbundPlus nur erstattet, wenn Sie das Verfahren abschließend gewinnen.
Wie lange dauert ein Widerspruchs-Verfahren gegen eine Entscheidung der BKK VerbundPlus?
Wie lange die Bearbeitung dauert, hängt vom Umfang und der Komplexität Ihres Falls sowie von der Mitwirkung weiterer Stellen ab.
Deshalb kann ein Widerspruchsverfahren mehrere Wochen und in Einzelfällen auch mehrere Monate dauern.
Muss beispielsweise der Medizinische Dienst (MD) ein (weiteres) Gutachten erstellen, kann sich die Bearbeitungszeit verlängern.
Mein Widerspruch hat sich für mich erledigt. Was muss ich tun?
Wenn sich Ihr Anliegen erledigt hat und Sie Ihren Widerspruch zurücknehmen möchten, teilen Sie uns dies bitte möglichst zeitnah schriftlich mit. Gerne können Sie sich vorab auch telefonisch bei uns melden.
Bitte wenden Sie sich an das Team der BKK VerbundPlus, das die Entscheidung getroffen hat, gegen die sich Ihr Widerspruch richtet. Die Kontaktdaten finden Sie in den Schreiben, die Sie von uns erhalten haben.
Für die Rücknahme genügt ein formloses Schreiben mit Ihrer handschriftlichen Unterschrift, in dem Sie uns mitteilen, dass Sie Ihren Widerspruch zurücknehmen.
Führen Sie mehrere Widerspruchsverfahren bei der BKK VerbundPlus, nennen Sie uns bitte die Entscheidung, auf die sich Ihre Rücknahme bezieht. Die Rücknahme Ihres Widerspruchs gilt ausschließlich für diese Entscheidung. Andere Entscheidungen der BKK VerbundPlus sowie weitere oder zukünftige Anträge und Widersprüche bleiben davon unberührt.
Wichtig: Reagieren Sie auf unsere Rückfragen nicht, zum Beispiel weil Unterlagen fehlen, die wir für die Prüfung Ihres Widerspruchs benötigen, wird das Verfahren dadurch nicht beendet. Der Vorgang wird in diesem Fall dennoch dem Widerspruchsausschuss zur Entscheidung vorgelegt.
Nur wenn Sie Ihren Widerspruch schriftlich zurücknehmen, wird das Widerspruchsverfahren von Ihrer Seite beendet.
Bitte beachten Sie außerdem: Nehmen Sie Ihren Widerspruch zurück, können Sie in dieser Angelegenheit anschließend keine Klage mehr vor dem Sozialgericht erheben.
Kontaktieren Sie uns
Neukunde
Unser Markenbotschafter: Justus Strelow
(Olympia Medaillen-Gewinner im Biathlon)
Mein bester Treffer: die BKK VerbundPlus
Kontaktieren Sie uns
Neukunde
Unser Markenbotschafter: Justus Strelow
(Olympia Medaillen-Gewinner im Biathlon)
Mein bester Treffer: die BKK VerbundPlus
Sie haben Fragen?
Wir beraten Sie gerne persönlich.
Sie haben Fragen?
Wir beraten Sie gerne persönlich.
