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Das E-Rezept ist seit dem 1. Januar 2024 Pflicht

Ärzte sowie Zahnärzte müssen gesetzlich Versicherten seit dem 1. Januar 2024 das E-Rezept verpflichtend ausstellen. Wir informieren Sie hier über die aktuellen Regelungen, alle Vorteile und wie Sie das E-Rezept künftig ganz bequem einlösen können.

Das neue E-Rezept erleichtert Arzt- und Apothekengänge Künftig verordnet Ihr (Zahn-)Arzt ein verschreibungspflichtiges Medikament nicht mehr auf Papier, sondern digital. Mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte der BKK VerbundPlus oder über die E-Rezept-App oder einem Papierausdruck können Sie anschließend der Apotheke Ihrer Wahl Zugriff auf Ihr E-Rezept geben und Ihr Medikament erhalten. >> Nähere Informationen finden Sie hier