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Gesetzesänderung zum Beitragssatz ab dem 1. Juli 2023 in der Pflegeversicherung

Der Gesetzgeber hat am 01.07.2023 umfangreiche Änderungen im Bereich der Pflegeversicherung beschlossen.

Wie setzt sich der Beitrag in der Pflegeversicherung zukünftig zusammen?

Seit dem 1. Juli 2023 gilt ein neuer Beitragssatz für die Pflegeversicherung. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 3,4 % (bisher: 3,05 %) und der Zuschlag für Kinderlose 0,6 % (bisher: 0,35 %). Für Familien mit mehr als einem Kind unter 25 Jahren gibt es Abschläge.

Nähere Informationen finden Sie  hier.

Technische Umsetzung

Die rasche Umsetzung lässt sich systemseitig bei uns als gesetzliche Krankenkasse nicht bewerkstelligen. Unser Softwareunternehmen wird diese Änderung so schnell wie möglich umsetzen. Dies gilt ebenso für Arbeitgeber, Rentenversicherungsträger, Zahlstellen und die Agentur für Arbeit.