Schwangerschaftsvorsorge
Gerade in der Schwangerschaft sind Vorsorgeuntersuchungen für die angehende Mutter und den heranwachsenden Nachwuchs von zentraler Bedeutung. Nur Ärztinnen, Ärzte oder Hebammen können Abweichungen vom normalen Schwangerschaftsverlauf erkennen. Über den Umfang der Vorsorguntersuchungen (z. B. welche Blut- bzw. Ultraschalluntersuchungen wichtig sind) informiert die Ärztin oder der Arzt bzw. die Hebamme.
Ansprüche werdender Mütter
Alle werdenden Mütter, die in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert oder mitversichert sind, haben Anspruch auf:
- ärztliche Betreuung: Sie umfasst Untersuchungen zur Feststellung der Schwangerschaft, regelmäßige Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen, Beratung, Betreuung während der Entbindung und die Nachsorge.
- Hebammenhilfe: Sie umfasst Untersuchungen zur Feststellung der Schwangerschaft, regelmäßige Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen, umfassende Beratung, Betreuung vor und während der Entbindung, Nachsorge der Mutter und des Neugeborenen bis acht Wochen nach der Geburt.
- Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln
- stationäre Entbindung
- häusliche Pflege und Haushaltshilfe: Alle benötigten Hilfsmittel, Arznei-, Verband- und Heilmittel, die in Verbindung mit der Schwangerschaft stehen, sind grundsätzlich von der Zuzahlung befreit.
Untersuchungen während der Arbeitszeit
Der Arbeitgeber muss die werdende Mutter für diese Untersuchungen von der Arbeit freistellen, ohne dass ein Verdienstausfall entsteht oder die Zeit nachgearbeitet werden muss. Voraussetzung ist allerdings, dass die Untersuchungen nur während der Arbeitszeit durchgeführt werden können.