Kieferorthopädische Behandlung
Die Kosten für eine notwendige kieferorthopädische Behandlung – zum Beispiel für eine Zahnspange – werden von der BKK VerbundPlus für Patienten bis zum 18. Lebensjahr vollständig übernommen. Dies gilt bei Kiefer- oder Zahnfehlstellungen, die das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen beeinträchtigen. Die Patienten haben dabei gesetzlichen Anspruch auf Leistungen, die ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und die das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.