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Erstattung des Eigenanteils

So bekommen Sie Ihren Eigenanteil zurück

Bis zum erfolgreichen Abschluss der kieferorthopädischen Behandlung Ihres Kindes schießen Sie einen kleinen Kostenanteil selbst vor. Ihren Eigenanteil können Sie sich als eine Art „Pfand“ vorstellen, das sicherstellen soll, dass die Behandlung auch in vollem Umfang durchgeführt wird. Die Maßnahme schützt also die Interessen Ihres Kindes. Diesen Eigenanteil bekommen Sie von uns nach Beendigung der Behandlung zurück.

Wir lotsen Sie in vier Schritten zur Erstattung Ihres Eigenanteils:

  • Bewahren Sie die Quartals-Rechnungen Ihres Kieferorthopäden gut auf. (Es darf auch in Kopie sein.)
  • Begleiten Sie Ihr Kind durch die Behandlung, damit es den Anweisungen des Kieferorthopäden gut folgt. Denn nur bei erfolgreicher Beendigung gibt es Geld zurück, nicht aber beim Abbruch der Behandlung.
  • Nach Abschluss der Behandlung stellt Ihr Kieferorthopäde Ihnen eine Abschlussbescheinigung aus.
  • Die Rechnungen oder Rechnungskopien und die Abschlussbescheinigung reichen Sie zusammen mit dem ausgefüllten BKKVerbundPlus-Antrag auf Erstattung der Eigenanteile zur kieferorthopädischen Behandlung bei uns ein.

Online

Schicken Sie uns die Unterlagen bitte per E-Mail an info@bkkvp.de oder reichen Sie sie schnell und bequem über unsere Onlinefiliale ein.

Zur Onlinefiliale

Auf schriftlichem Wege

Senden Sie die Unterlagen alternativ per Post an die folgende Anschrift:

BKK VerbundPlus
Zeppelinring 13
88400 Biberach


Erstattung des Eigenanteils

Diesen Eigenanteil bekommen Sie von uns nach Beendigung der Behandlung zurück.

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