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Eine kieferorthopädische Behandlung des bleibenden Gebisses - also nach Abschluss des Wachstums im Erwachsenenalter - ist grundsätzlich möglich, gestaltet sich aber langwieriger als eine Behandlung im Kindesalter. Je älter die zu behandelnde Person, desto fester ist der Kieferknochen, der sich gegen Umformungsprozesse relativ widerstandsfähig zeigt. Deshalb werden größere Veränderungen bei Erwachsenen meist in der Kombination mit kieferchirurgischen Eingriffen vorgenommen.

In welchen Fällen zahlt die BKK VerbundPlus diese Behandlung?

Bei volljährigen Patient*innen können wir die Behandlungskosten nur dann übernehmen, wenn eine schwere Kieferanomalie vorliegt, die nur mit einer gleichzeitigen chirurgischen Maßnahme korrigiert werden kann.

Hierzu gehören:

  • Angeborene Missbildungen des Gesichts/der Kiefer (z.B. eine Lippen-Kiefer-Gaumenspalte)
  • Durch Fehlstellung von Ober-/Unterkiefer verursachte Fehlbisse (sogenannte sklelettale Dysgnathien)
  • Verletzungsbedingte Kieferfehlstellungen

Diese Kieferanomalien müssen mindestens den kieferorthopädischen Indikationsgruppen KIG B4, D4, K4, M4, A5 oder O5 zugeordnet werden können und eine kieferchirurgische Behandlung erfordern.

Wie muss ich vorgehen?

Nach der Besprechung mit Ihrem Kieferorthopäden reichen Sie bei gegebenen medizinischen Voraussetzungen die abgestimmten kieferchirurgischen und -orthopädischen Behandlungspläne bei uns ein. Wir prüfen diese und informieren Sie dann über eine mögliche Kostenübernahme durch die BKK VerbundPlus.


Erstattung des Eigenanteils

Diesen Eigenanteil bekommen Sie von uns nach Beendigung der Behandlung zurück.

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