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Eine Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind

Kieferorthopädische Behandlungen gehören zu den häufigsten Zahnbehandlungen bei Kindern. Die Kosten der Regelversorgung werden in vollem Umfang von uns übernommen. Wenn Sie für Ihr Kind allerdings eine über die Regelversorgung hinausgehende Behandlung oder spezielle Materialien wünschen, dann sollten Sie damit rechnen, für die Zuzahlung tief in die Tasche zu greifen. Und auch bei der gesetzlich abgedeckten Summe müssen Sie für einen Teil der Kosten zunächst in Vorleistung treten. Dieser Eigenanteil wird erst nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung zurückerstattet, also in der Regel nach vier oder fünf Jahren.

Unser Tipp:

Zu solchen Extra-Leistungen gehört üblicherweise auch eine Fissurenversiegelung. Unser LeistungsPlus für Sie: Die BKK VerbundPlus bezuschusst eine Fissurenversiegelung bei Kindern und Jugendlichen.

Schweregrad beeinflusst Kostenübernahme

Die Indikationsgruppen KIG 1 und KIG 2 werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht abgedeckt. Aber auch leichte Fehlstellungen können sich im Laufe der Zeit zu größeren Schäden entwickeln, deshalb empfehlen Experten von Fall zu Fall auch eine Korrektur der Fehlstellungen aus diesen beiden Indikationsgruppen.

Wer spezielle, hochwertige Materialien für die Spange wünscht oder eine weitergehende Therapie, Prophylaxeleistungen, höherwertige Materialien bei Füllungen und andere zahnärztliche Leistungen, die von der gesetzlichen Versicherung nicht bezahlt werden, der zahlt also entweder selbst oder deckt die über die Grundversorgung hinausgehenden Leistungen durch eine Zahnzusatz-Versicherung ab.

Zahnzusatzversicherung über Kooperationspartner

Der Münchener Verein, ein Kooperationspartner der BKK VerbundPlus, bietet eine solche Zahnzusatzversicherung für Kinder und Jugendliche (bis zum 21. Lebensjahr) an. Die Versicherung deckt bei kieferorthopädischen Behandlungen in den ersten vier Jahren einen jährlichen Erstattungsbeitrag zwischen 300 und 1200 Euro ab.

Wenn Sie mehr über die Konditionen und Leistungen dieser Zahnzusatzversicherung erfahren möchten, wenden Sie sich bitte direkt an den Münchener Verein.

Zur Website des Münchener Vereines


Erstattung des Eigenanteils

Diesen Eigenanteil bekommen Sie von uns nach Beendigung der Behandlung zurück.

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