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Kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG)

Die Schweregrade der Zahnfehlstellungen

Die Fehlstellung der Zähne oder Kiefer wird vom Kieferorthopäden in fünf Behandlungsbedarfsgrade eingestuft. Behandlungen der Grade 3 bis 5 bei Kindern übernimmt die BKK VerbundPlus. Eine Behandlung der KIG-Stufen 1 und 2 sind im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen nicht enthalten, da sie rein kosmetischer Natur sind. Diese Behandlungen müssten Sie also selbst tragen.

Kieferorthopädische Behandlung von Erwachsenen

Im Folgenden erläutern wir Ihnen die Indikationsgruppen:

KIG 1 - Schweregrad 1

Hierunter zählen leichte Zahnfehlstellungen, die keine gesundheitlichen Auswirkungen haben, sondern rein ästhetischer Natur sind. Diese kleinen Schönheitsfehler übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nicht.

Zu den KIG 1 zählen:

  • Distale Bisslagen: Die oberen Schneidezähne ragen bis zu drei Millimeter vor die unteren
  • Offener Biss: Der Abstand zwischen oberen und unteren Zahnkanten beträgt bis zu einem Millimeter
  • Tiefer Biss: Die oberen Schneidezähne überlappen die unteren um ein bis drei Millimeter
  • Engstand der Zähne: Eine Kontaktpunktabweichung von bis zu einem Millimeter

KIG 2 - Schweregrad 2

Dieser Schweregrad bezeichnet Zahnfehlstellungen geringer Ausprägung, die aus medizinischen Gründen eine Korrektur möglich machen können, sie aber nicht zwingend erfordern. Die Kosten hierfür werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Hierzu zählen:

  • Distale Bisslagen: Die oberen Schneidezähne ragen drei bis sechs Millimeter vor die unteren
  • Offener Biss: Der Abstand zwischen oberen und unteren Zahnkanten beträgt mehr als ein bis zwei Millimeter
  • Tiefer Biss: Die oberen Schneidezähne überlappen die unteren mehr als drei Millimeter; die Schneidezähne berühren das Zahnfleisch
  • Frontaler Kreuzbiss: Untere Schneidezähne stehen vor den oberen, die Zähne beißen Kante auf Kante
  • Engstand der Zähne: Eine Kontaktpunktabweichung von ein bis drei Millimetern
  • Platzmangel: Der Platzbedarf der Zähne beträgt bis zu drei Millimeter

Unser Hinweis: Wenn Ihr Kieferorthopäde bei diesem Schweregrad zu einer Behandlung rät, müssten Sie die Kosten hierfür selbst tragen. Um einer solchen Situation vorzubeugen, empfiehlt sich der Abschluss einer Zahnversicherung für Kinder.

Mehr über die Zahnversicherung für Kinder


Ab der KIG 3 werden die Kosten der Behandlung erstattet und zwar mit Beginn der Behandlung bis zum 18. Geburtstag Ihres Kindes. Wer mehr als die zweckmäßige und wirtschaftliche Behandlung für sein Kind haben möchte, die wir als Kasse erstatten dürfen, sollte sich rechtzeitig über die möglichen Mehrkosten informieren.

KIG 3 - Schweregrad 3

Die KIG 3 umfasst mittelstark ausgeprägte Zahnfehlstellungen. Hier wird aus medizinischen Gründen eine Behandlung erforderlich.

Zu diesem Schweregrad zählen:

  • Offener Biss: Der Abstand zwischen oberen und unteren Zahnkanten beträgt über zwei bis vier Millimeter (O3)
  • Tiefer Biss: Die oberen Schneidezähne überlappen die unteren um mehr als drei Millimeter; die Schneidezähne verletzen das Zahnfleisch (T3)
  • Beidseitiger Kreuzbiss (K3)
  • Engstand der Zähne: Eine Kontaktpunktabweichung von über drei bis fünf Millimeter (E3)
  • Platzmangel: Der Platzbedarf der Zähne beträgt über drei Millimeter (P3)

KIG 4 - Schweregrad 4

Dieser Schweregrad umfasst stark ausgeprägte Zahnfehlstellungen, die eine Behandlung aus medizinischen Gründen dringend erforderlich machen.

Sie umfasst:

  • Zahnunterzahl: Das Fehlen von Zähnen aufgrund von Nichtanlage oder Zahnverlust (U4)
  • Durchbruchsstörungen (S4)
  • Distale Bisslagen: Die oberen Schneidezähne ragen sechs bis neun Millimeter vor die unteren (D4)
  • Mesiale Bisslagen: Die unteren Schneidezähne ragen bis zu drei Millimeter vor die oberen (M4)
  • Offener Biss aufgrund von schädlichen Angewohnheiten (wie bspw. Daumenlutschen): Der Abstand zwischen oberen und unteren Zahnkanten beträgt mehr als vier Millimeter (O4)
  • Transversale Abweichung oder Bukkal- /Lingualokklusion: Die Seitenzähne im Oberkiefer beißen an den Antagonisten im Unterkiefer vorbei (B4)
  • Einseitiger Kreuzbiss (K4)
  • Engstand der Zähne: Eine Kontaktpunktabweichung von über fünf Millimetern (E4)
  • Platzmangel: Der Platzbedarf der Zähne beträgt mehr als vier Millimeter (P4)

KIG 5 - Schweregrad 5

Extrem stark ausgeprägte Zahnfehlstellungen, die aus medizinischen Gründen zwingend eine Behandlung erforderlich machen.

Hierzu zählen:

  • Entwicklungsstörungen im Kopfbereich: Lippen-Kiefer-Gaumenspalte (A5)
  • Durchbruchstörungen und eine Verlagerung der Zähne (S5)
  • Distale Bisslagen: Die oberen Schneidezähne ragen mehr als neun Millimeter vor die unteren (D5)
  • Mesiale Bisslagen: Die unteren Schneidezähne ragen mehr als drei Millimeter vor die oberen (M5)
  • Angeborener offener Biss: Der Abstand zwischen oberen und unteren Zahnkanten beträgt mehr als vier Millimeter (O5)

Erstattung des Eigenanteils

Diesen Eigenanteil bekommen Sie von uns nach Beendigung der Behandlung zurück.

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