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Gründe für eine kieferorthopädische Behandlung

Warum und wann ist eine kieferorthopädische Behandlung nötig?

Es existieren eine Reihe von Kieferanomalien und Zahnfehlstellungen, die eine kieferorthopädische Behandlung notwendig machen. Durch die Behandlung werden Normabweichungen des Gebisses, der Kiefer, im Mund und Rachenraum korrigiert und beseitigt.

Das BKK VerbundPlus LeistungsPlus:

Die Glattflächenversiegelung bezuschussen wir bei kieferorthopädischen Behandlungen mit 100 Euro.

Zu den Zahnstellungs- und Kieferanomalien gehören:

  • engstehende Zahnreihen, die eine gründliche Reinigung verhindern, nachkommenden Zähnen keinen Platz lassen und zur Entstehung von kariösen Defekten oder Zahnfleischentzündungen beitragen
  • Fehl- und Überbelastungen, die zur Schädigung des Zahnhalteapparates führen: Sie entstehen beispielsweise aus Zahnkippungen, offenem Biss, Einbiss der Zähne in die Schleimhaut des Gegenkiefers
  • Einschränkungen der Kau- und Abbeißfunktion, Verspannungen von Gesichts- und Kiefermuskulatur, Erkrankungen der Kiefergelenke
  • Zahnfehlstellungen der Frontzähne, die zu einer Beeinträchtigung der Aussprache und Fehlfunktionen der Zunge führen
  • Zahn- und Kieferfehlstellungen, die Aussehen und Selbstwertgefühl erheblich beeinträchtigen
  • Eine nur eingeschränkt mögliche spätere Versorgung durch Prothetik (Implantate, Brücken usw.), weil die Zahnzahl reduziert oder Zahnstellungen fehlerhaft sind
  • Lippen-Kiefer-Gaumenspalten bei Säuglingen und Kleinkindern
  • Extreme Kieferanomalien bei Erwachsenen, die nicht durch eine kieferorthopädische Behandlung allein korrigierbar sind, sondern auch chirurgische Maßnahmen erfordern

Wir tragen Behandlung zwischen dem 10. und vollendeten 17. Lebensjahr

In diesen Fällen ist in der Regel eine Behandlung notwendig und wird bei Patient*innen zwischen dem 10. und vollendeten 17. Lebensjahr von uns getragen. Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung, die nach dem Erreichen der Volljährigkeit in Angriff genommen wird, werden nur in Ausnahmefällen erstattet. Hierzu geben wir Ihnen gerne Auskunft!

Behandlungen außerhalb des Leistungskataloges

Behandlungen, die im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung nicht erfasst sind, müssen von den Patient*innen (bzw. deren Eltern) selbst getragen werden. Hierzu gehören u.a.: spezielle zahnfarbene oder selbstligierende Brackets, Lingualtechnik, hochelastische Drähte aus Speziallegierungen, Funktionsanalyse und Glattflächenversiegelung.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Kieferorthopädie e.V. (DGKFO)
https://www.dgkfo-vorstand.de


Erstattung des Eigenanteils

Diesen Eigenanteil bekommen Sie von uns nach Beendigung der Behandlung zurück.

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