Rechnungen und Kostenerstattung
Das heißt, die BKK VerbundPlus übernimmt Ihre Kosten für Arztbehandlungen: Die betreffende Praxis rechnet über Ihre elektronische Gesundheitskarte direkt mit uns ab, ohne dass Sie in Aktion treten müssen.
Kostenerstattung
Sie haben aber seit 2004 auch die Möglichkeit, über die Kostenerstattung abzurechnen: Das heißt, Sie lassen sich vom Arzt oder Leistungserbringer zuerst ein Angebot machen, und schließen dann mit ihm einen privaten Behandlungsvertrag. Sie können in diesem Fall auch die Privatsprechstunden in Anspruch nehmen.
Falls Sie die Kostenerstattungsvariante im laufenden (und gegebenenfalls dem folgenden) Quartal in Anspruch nehmen möchten, reicht hierfür eine Mitteilung an uns. Das Kostenerstattungsverfahren kann dann ebenso durch eine Mitteilung an uns wieder beendet werden.
Kostenvoranschlag vorab genehmigen
Ein Kostenvoranschlag (Heil- und Kostenplan) muss in jedem Fall vorab von uns genehmigt werden, damit der erstattungsfähige Anteil der Rechnung von uns übernommen werden kann. Die Rechnung bezahlen sie selbst - wie ein Privatpatient - und reichen sie danach zur Erstattung bei uns ein.
Kassensätze
Wir erstatten die Kassensätze nach Abzug der gesetzlichen Zuzahlung und eines Abschlags für die Verwaltungskosten.
Achtung
Bei Selbstzahle tritt die GOÄ/GOZ in Kraft, nach der private Leistungen abgerechnet werden. Diese Gebührenordnungen sehen zum Teil wesentlich höhere Vergütungen vor, als der von Kassenärzten zugrunde gelegte Einheitliche Bewertungsmaßstab. Damit wird automatisch auch Ihr Eigenanteil erheblich höher ausfallen.